Aus der Bauherrenschaft kommen immer wieder Klagen darüber, dass Projekte im Bereich der Milieuschutzsatzung keine ausre
Zusammenfassung
Die Bauherrenschaft beklagt, dass energetische Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten nicht ausreichend möglich sind, was zu hohen Energiekosten und Emissionen führt. Der Magistrat plant ein Konzept, um energetische Modernisierungen zu ermöglichen, was zu einer Senkung der Nebenkosten für Mieter führen soll.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Aus der Bauherrenschaft kommen immer wieder Klagen darüber, dass Projekte im Bereich der Milieuschutzsatzung keine ausreichende energetische Sanierung zulassen. Das führt dazu, dass die notwendige energetische Sanierung bei vielen Gebäuden nicht durchgeführt werden kann. Dies ist weder ökologisch noch mieterfreundlich, da viele Menschen in Wohnungen leben müssen, die einen viel zu hohen Energieverbrauch haben. Das kann zu erheblichen Kosten für die Mieter und unnötigen Emissionen führen.
Ich frage den Magistrat:
Wann wird es eine mieterfreundliche und ökologische Lösung für die Durchführung energetischer Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten geben?
Antwort des Magistrats
Die Bauaufsicht genehmigt energetische Sanierungen in Gebieten der sozialen Erhaltungssatzungen, wenn diese der Herstellung und/oder Sicherung der energetischen Mindestanforderungen an bestehende Gebäude im Sinne des GEG 2023 dienen.
Darüber hinaus arbeitet der Magistrat an einem Konzept, das im Geltungsbereich von sozialen Erhaltungssatzungen weitergehende energetische Modernisierungen ermöglichen soll.
Voraussetzung wäre hierfür die Inanspruchnahme des Frankfurter Programms zur Modernisierung des Wohnungsbestandes, Modernisierungsprogramm. Durch die Zulassung eines höheren energetischen Standards können Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich weitere Bundes- und Landesförderungen in Anspruch nehmen. Da Fördermittel nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen und eine energetische Sanierung in der Regel zu einer Senkung der Nebenkosten führt, werden soziale Härten für Mieterinnen und Mieter vermieden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.