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Das mit viel Koalitionszwist beschlossene Kultur- und Freizeitticket wurde für die Zeit nach den Sommerferien angekündig

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Frage vom 19.06.2019, F 1993 Das mit viel Koalitionszwist beschlossene Kultur- und Freizeitticket wurde für die Zeit nach den Sommerferien angekündigt. Bislang liegt uns dazu noch keine Vorlage vor, sodass sich die Einführung wohl weiter verzögern wird. Verschiedentlich war zu hören, dass die von der CDU vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung große Umsetzungsprobleme schafft.

Ich frage den Magistrat: Warum führen Sie nicht einfach wieder den grundsätzlich freien Eintritt ein, wie er bis 1993 galt, um allen Menschen kulturelle Teilhabe und Bildung zu ermöglichen?

Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kliehm, die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.12.1993 (§ 1575 zum M 218/93) beschlossen, dass vor dem Hintergrund der damaligen Haushaltslage (vgl. NR 207 vom 23.06.1993) mit Wirkung vom 01.01.1994 in allen städtischen Museen Eintritt erhoben wird. Eine Entscheidung, die 23 Jahre später, am 15.12.2016 von der Stadtverordnetenversammlung (§ 820) in Teilen aufgehoben wurde: Seit dem 01.01.2017 ist der Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit in allen Dauer- und Sonderausstellungen der städtischen Museen kostenfrei. Ebenfalls neu seitdem ist, dass der Studentenausweis der Studierenden der Goethe-Universität als Eintrittskarte für die städtischen Museen sowie das Filmmuseum gilt. Dieses Angebot wurde zwischenzeitlich auf Studierende der Frankfurt University of Applied Sciences und der Hochschule für Darstellende Kunst und Musik ausgeweitet. Mit dem Kultur- und Freizeitticket setzt die Stadt Frankfurt am Main nun ein weiteres Zeichen, wie wichtig ihr kulturelle Teilhabe in Frankfurt ist. Das Kultur- und Freizeitticket verfolgt das Ziel, kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen anzuregen und zu fördern und auch für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten finanziell zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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