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Auf meine Frage im März, wie für mobilitätseingeschränkte Menschen die selbstständige Bewegung in Frankfurt durch sehr e

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird die Treppenabgänge zum Parkhaus Dom/Römer erneut überprüfen und den Bedarf ermitteln. Zudem wird darauf geachtet, dass der Handlauf am Haupteingang des Römers frei zugänglich ist, um die selbstständige Bewegung mobilitätseingeschränkter Menschen zu erleichtern.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Frage an den Magistrat

Auf meine Frage im März, wie für mobilitätseingeschränkte Menschen die selbstständige Bewegung in Frankfurt durch sehr einfache Maßnahmen wie das Vorhandensein, Instand- und Freihalten von Handläufen erleichtert werden soll, versicherte der Magistrat, sich umgehend darum zu kümmern. Bei den beiden konkreten Beispielen - unvollständiger und durch angeschlossene Fahrräder blockierter Handlauf am Abgang zum Parkhaus Römer und wiederholtes Versperren des einzig vorhandenen Handlaufs an der Treppe zum Haupteingang des Römers - hat es keinerlei Verbesserung gegeben.

Ich frage daher:

Was hat den Magistrat davon abgehalten, hier wie versprochen tätig zu werden, und hat er an anderen Stellen in der Stadt solche Mängel abgestellt?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat wird die Treppenabgänge zum Parkhaus Dom/Römer durch das dafür zuständige Amt für Bau und Immobilien erneut überprüfen und den Bedarf ermitteln. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pforte am Haupteingang des Römers beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass der Handlauf frei zugänglich ist. Fehlende Handläufe werden ergänzt, sofern die Umsetzung unter Berücksichtigung der Normen baulich möglich ist. Eine Fehlnutzung beziehungsweise Blockierung der Bereiche durch Dritte kann hierbei bedauerlicherweise kaum eingeschränkt oder eingedämmt werden. Die Abgänge befinden sich im öffentlichen Raum und sind aufgrund des stark frequentierten Areals nicht dauerhaft kontrollierbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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