Die mit der M 16/24 beschlossene Sondernutzungssatzung hat sich weitgehend bewährt. Es zeigt sich aber, dass die Satzung
Zusammenfassung
Der Gegenstand der Frage ist die Möglichkeit, gesonderte Regelungen für die Außengastronomie im Bahnhofsviertel zu schaffen. Es liegt jedoch keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die mit der M 16/24 beschlossene Sondernutzungssatzung hat sich weitgehend bewährt. Es zeigt sich aber, dass die Satzung im Bereich des Bahnhofsviertels nicht geeignet ist, der besonderen Situation in diesem Quartier Rechnung zu tragen. So könnte eine verbesserte räumliche Abgrenzung der gastronomisch genutzten Bereiche hier durchaus positive Effekte haben.
Ich frage daher den Magistrat:
Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, für einzelne Bereiche der Stadt rechtssicher gesonderte Regelungen für die Gestaltung der Außengastronomie zu schaffen, ohne daraus einen entsprechenden Anspruch auch für andere Geltungsbereiche der Satzung entstehen zu lassen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.