Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die IGS Eschersheim verfügt seit Kurzem über eine 800 Quadratmeter große Solaranlage, die auf dem Dach des Schulgebäudes

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Frage vom 19.06.2019, F 1959 Die IGS Eschersheim verfügt seit Kurzem über eine 800 Quadratmeter große Solaranlage, die auf dem Dach des Schulgebäudes installiert wurde. An dem Projekt haben sich Informationen zufolge 16 Bürgerinnen und Bürger aus Frankfurt und der Umgebung beteiligt. Weiter heißt es, dass Investoren für zusätzliche Anlagen vorhanden wären, jedoch die Flächen fehlten. Die Stadt Frankfurt und Gewerbebetriebe müssten das Thema stärker in Angriff nehmen. Daher frage ich den Magistrat: Welche Möglichkeit sieht der Magistrat, städtische Dächer für weitere Solaranlagen zur Verfügung zu stellen, und welche Gespräche wurden vonseiten der Stadt bereits mit Gewerbebetrieben zur Gewinnung von weiteren Flächen für Solar- oder Fotovoltaikanlagen geführt?

Antwort des Magistrats: Die Prüfung der Eignung von Dächern für Fotovoltaikanlagen ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Dafür sind unter anderem folgende Punkte zu überprüfen: Verschattungssituation, Denkmalschutz, Dachstatik, Gewährleistung und Zustand der Dachhaut, Brandschutz, Blitzschutz, Zugänglichkeit für Montage und Wartung sowie Vandalismussicherheit. Außerdem muss eine Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen erfolgen. Nach den Erfahrungen des Magistrats ist es nicht sinnvoll, Fotovoltaikanlagen auf unsanierte Dachflächen zu stellen, da die Demontage, Zwischenlagerung und Wiedermontage der Anlagen im Zuge von Dachreparaturen und Dachsanierungen dazu führt, dass diese Anlagen unwirtschaftlich werden. Aus baufachlicher Sicht spricht jedoch grundsätzlich nichts dagegen, Fotovoltaikanlagen im Zuge von Neubauten und Dachsanierungen zu errichten. In diese Richtung zielt auch der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 2365, vom 01.03.2018. Dort ist festgelegt, dass "bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern sowie auf Dächern städtischer und stadtnaher Gesellschaften installiert und in Betrieb genommen werden sollen". Im Bereich Gewerbe wurden in der Vergangenheit schon für ganz Frankfurt Potenzialerhebungen durchgeführt und Unternehmen angeschrieben. Im Zuge der Ökoprofit- und LEEN- Netzwerke für Unternehmen werden erneuerbare Energien und insbesondere Fotovoltaikanlagen für Unternehmen regelmäßig thematisiert. Basierend auf einer Eigentümerbefragung im Nachhaltigen Gewerbegebiet in Fechenheim - Nord-Seckbach, die Anfang 2018 durch das Standortmanagement der Wirtschaftsförderung durchgeführt wurde, bei der elf von 231 angeschriebenen Unternehmen Interesse an einer Fotovoltaikanlage bekundeten, wird seit März 2019 eine Fotovoltaik-Beratungskampagne durchgeführt. Ziel der Beratung durch das Energiereferat der Stadt Frankfurt ist es, die bestehenden Umsetzungsbarrieren mit einem Beratungsangebot - "PV-Check" - zu adressieren und darüber hinaus den Ausbau der Fotovoltaiknutzung im gewerblichen und industriellen Bereich zu steigern. Die Beratungskampagne ist auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt. Die Beratung umfasst eine erste Einschätzung über die baulichen Möglichkeiten zur Installation einer Fotovoltaikanlage, eine Übersicht über die möglichen Betreibermodelle einer Anlage - Mieterstrom, Belieferung vor Ort, Dachverpachtung und Volleinspeisung - als auch eine Abschätzung über die Wirtschaftlichkeit einer Anlage. Bisher wurden insgesamt 14 Unternehmen aus dem Nachhaltigem Gewerbegebiet beraten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stefan Freiherr von Wangenheim

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung