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Der Ortsbeirat 1 erkundigt sich in einem aktuellen Antrag, OF 1012, zum Bethmannhof, für den aktuell ein Architekturwett

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 fragt den Magistrat nach dem Denkmalschutz des Bethmannhofs und dessen Schutz vor größeren Umbauten oder Abriss. Es wird erwartet, dass der Magistrat die Pläne für einen möglichen Neubau in der Umgebung des Kulturdenkmals bewertet.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Ortsbeirat 1 erkundigt sich in einem aktuellen Antrag, OF 1012, zum Bethmannhof, für den aktuell ein Architekturwettbewerb durchgeführt wird, unter anderem zum Denkmalschutz. Konkret fragt er nach dem Erhalt einzelner Bauteile. Der Bethmannhof ist jedoch ungeachtet unterschiedlich alter Bausubstanz in Gänze als Kulturdenkmal eingetragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Inwiefern schützt der Denkmalschutz das Gebäude vor einem größeren Umbau oder gar Abriss und Neubau, und falls es keinen Schutz gäbe, wie beurteilt der Magistrat die Pläne zu einem bis zu zehnstöckigen Neubau inmitten des Ensembles Bethmannstraße?

Antwort des Magistrats

Der Bethmannhof ist in der Denkmaltopografie der Stadt Frankfurt am Main zwar als Einzelkulturdenkmal erfasst, nach Aussage des Landesamts für Denkmalpflege Hessen sind jedoch nur einzelne Bauteile - mittelalterliche Keller, Barockfassaden an der Südostecke, Einfriedung des Hofes nach Norden - denkmalkonstituierend.

Im Wettbewerbsverfahren zum Bethmannhof sind Denkmalamt und Landesamt für Denkmalpflege Hessen eng eingebunden. Denkmalpflegerische Vorgabe ist eine Berücksichtigung der genannten denkmalkonstituierenden Bauteile. Diese Bauteile und Elemente sind in den Entwürfen zu erhalten und in eine Neuplanung denkmalverträglich zu integrieren. Forderung des Wettbewerbs ist auch eine Einfügung in die städtebauliche Situation in Bezug auf die Traufhöhen zu umliegenden Kulturdenkmalen. Ein bis zu zehnstöckiger Neubau ist an dieser Stelle nicht geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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