Vor dem Frankfurter Landgericht findet zurzeit ein Strafprozess gegen mehrere Angeklagte statt, denen Zwangsprostitution
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Frage vom 19.06.2019, F 1954 Vor dem Frankfurter Landgericht findet zurzeit ein Strafprozess gegen mehrere Angeklagte statt, denen Zwangsprostitution vorgeworfen wird. Die Zwangsprostitution ist ein besonders sozialschädliches Delikt, weil sie mit schweren Rechtsgutsverletzungen zum Nachteil der betroffenen Frauen verbunden ist, die sich zumeist in einer wirtschaftlich und sozial prekären Lage befinden. Insbesondere Prostituierte im Bereich des Bahnhofsv iertels sind davon betroffen. Ich frage daher den Magistrat: Inwiefern befasst sich der Magistrat mit dem sozial- und frauenpolitisch wichtigen Thema der Zwangsprostitution, und welche Maßnahmen werden hiergegen getroffen?
Antwort des Magistrats: Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 01.07.2017 sind Menschen, die der Prostitution nachgehen, verpflichtet, sich beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden. Als Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Gesundheitsberatung, nach § 10 ProstSchG, beim zuständigen Gesundheitsamt durchzuführen. Im Rahmen der Gesundheitsberatung, die in Frankfurt am Main in 17 Sprachen angeboten wird, haben die Personen - hauptsächlich Frauen - die Möglichkeit, über mögliche Zwangslagen zu berichten. Sollten Anzeichen dafür vorliegen oder die betroffene Person direkt eine Notlage ansprechen, wird dies mit Einverständnis der Person an die zuständigen Stellen - Ordnungsamt, Polizei, Fachberatungsstellen - weitergeleitet. Es besteht eine enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen, dem Ordnungsamt, der Stadtpolizei und Landespolizei, so dass möglichst viele der meist betroffenen Frauen geschützt werden, beziehungsweise in einer Notlage Hilfe und Unterstützung erhalten können. Der zur Begleitung der kommunalen Umsetzung des neuen Gesetzes in Frankfurt am Main eingerichtete Fachbeirat unterstützt die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure - städtische und nichtstädtische Behörden, Beratungsstellen - maßgeblich. Die Gesundheitsberatung umfasst gesetzlich klar definierte Themen, wie zum Beispiel Infektionsschutz, Verhütung, Schwangerschaft und Umgang mit Alkohol und Drogen. Die Beratung findet in einem geschützten Raum, muttersprachlich und kultursensibel statt, sie wird neben den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten für ein Empowerment der zu Beratenden genutzt. Aus Sicht des Magistrats ist diese Umsetzung des gesetzlichen Auftrages ein wesentlicher Beitrag, um Zwangsprostitution entgegen zu wirken. Die Erfahrung des Gesundheitsamtes zeigt auch, dass insbesondere sogenannte Armuts- und auch Beschaffungsprostituierte - Prostitution sichert das Beschaffen von Drogen - von Zwangslagen bedroht sind. Das Frauenreferat sowie das Drogenreferat fördern den Verein FIM e. V. Frauenrecht ist Menschenrecht, der neben Netzwerk- und Bildungsarbeit auch Sozialberatung für Migrantinnen aus Afrika, Asien, Lateinamerika sowie aus Mittel- und Osteuropa in prekären Lebenssituationen bzw. mit Gewalterfahrungen anbietet. Eine Zielgruppe sind Frauen in der Prostitution. Außerdem ist FIM e. V. seit 1999 die Hessische Koordinierungsstelle im Opferschutzprogramm bei Menschenhandel, hierzu zählt auch Zwangsprostitution. Als eine der hessischen Fachberatungsstellen für Opfer von Zwangsprostitution und stellt FIM ein umfassendes standardisiertes Programm für die Betroffenen zur Verfügung, unter anderem Prozessbegleitung, Alltagsbewältigung, Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata. FIM bietet außerdem eine Hotline "Stoppt Zwangsprostitution" für Freier an, die Hinweise zur Zwangsprostitution geben wollen: https://www.stoppt-zwangsprostitution.de/de/kontakt.ht ml Darüber hinaus sind Netzwerke und Arbeitskreise aktiv, in der neue Entwicklungen betrachtet werden und die Zusammenarbeit zwischen den Schnittstellen weiterentwickelt wird: - Runder Tisch Menschenhandel Hessen, unter Leitung des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration; - Arbeitskreis "Prostitution in Frankfurt" - Teilnahme von unter anderem Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Frauenreferat und Polizei; Leitung FIM e. V.; - AK Milieu, Focus ist hier das Bahnhofsviertel. Werden Hinweise auf Zwangsprostitution der Stadtpolizei bekannt, ergehen umgehend Informationen an das zuständige Kommissariat, K62.2, im Polizeipräsidium Frankfurt am Main, mit dem ein ständiger Austausch besteht. Die originäre Zuständigkeit in dieser Thematik liegt bei der Landespolizei. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.