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Um den Goetheturm „möglichst originalgetreu“ wieder aufzubauen, wird auf die Barrierefreiheit verzichtet. Es wird sich h

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Frage vom 19.06.2019, F 1953 Um den Goetheturm "möglichst originalgetreu" wieder aufzubauen, wird auf die Barrierefreiheit verzichtet. Es wird sich hinter einer nicht wissenschaftlichen Online-Umfrage versteckt, die nur zwei Wochen online war und zwei suggestive Antwortmöglichkeiten bot. Verbindlich unterzeichnete Deutschland 2007 die UN-Behindertenrechtskonvention. Darin ist in Artikel 9 die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude gewährleistet. Deutschland hat Richtlinien zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäuden seit 2010 in der DIN 18040-1 geregelt.

Ich frage den Magistrat: Welche anderen Ausnahmen von UN-Konventionen erlaubt sich der Magistrat, und wann will er endlich Politik für alle Menschen in dieser Stadt machen?

Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt erstellt Neubauten in der Regel barrierefrei nach DIN 18040-1. Besonders bei Schulen und Kindergärten werden darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Inklusion umgesetzt. Zusätzlich werden auch Bestandsgebäude durch den Einbau von Aufzügen, barrierefreien Toiletten und Ähnlichem ertüchtigt. Über die Fortschritte bezogen auf die UN-Behindertenrechtskonvention berichtet der Magistrat regelmäßig, zuletzt mit Bericht B 50 vom 08.02.2019. Auch die barrierefreie Ausgestaltung des Goetheturms hat der Magistrat geprüft. Hierfür wäre es notwendig, Rampen mit einer Steigung von maximal sechs Prozent und Zwischenpodesten über alle sechs Meter vorzusehen. Dies würde das Erscheinungsbild eines Turmes wesentlich verändern. Die gesamte Grundkonstruktion wäre wesentlich breiter, die Kubatur eine vollständig andere. Überdies ist für eine Ausgestaltung des Turms mit Rampen der bisherige Standort nicht geeignet. Große Teile des Waldspielplatzes müssten abgeräumt und in erheblichem Maße müsste Wald gerodet werden. Ein barrierefreier Zugang und Ausgestaltung mit Aufzug, hätte die Gestalt des Turms ebenfalls nachhaltig verändert. Die Möglichkeit des Aufenthaltes von Menschen, die sich zum Beispiel im Brandfall nicht selbst retten, sondern aus Hochhaushöhe der oberen Plattform gerettet werden müssen, hätte weitere gravierende Änderungen nach sich gezogen. Das betrifft sowohl das Konstruktionsmaterial Holz, als auch gegebenenfalls rauchfreie Bereiche auf der Plattform, Schächte für Feuerwehraufzüge und vieles mehr. Der Entscheidung über den Wiederaufbau des Goetheturms ging außerdem eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit, nicht nur durch eine Onlinebefragung voraus. Die Mehrheit der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wünscht sich, den Goetheturm "originalgetreu" wiederaufzubauen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Juni 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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