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Wie das ZDF berichtete, hat sich der Frankfurter Polizist Florian S. aus dem 1. Revier in der WhatsApp-Gruppe „Itiotentr

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Implementierung einer unabhängigen Meldestelle bei der Stadtpolizei als kontraproduktiv eingestuft, da dies die Zielsetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entkräften und den Abstimmungsaufwand erhöhen würde. Die bereits eingerichtete interne Meldestelle soll den Schutz von Hinweisgebenden gewährleisten und Missstände in der Stadtverwaltung aufdecken.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Wie das ZDF berichtete, hat sich der Frankfurter Polizist Florian S. aus dem

  1. Revier in der WhatsApp-Gruppe " Itiotentreff" gemeinsam mit anderen Beamt:innen der Frankfurter Polizei um das Kulturgut der Komik verdient gemacht. Leider wurde dies erst durch investigative Recherche publik. Dennoch hält der Magistrat die Implementierung einer unabhängigen Meldestelle bei der Stadtpolizei für kontraproduktiv. Die Zielsetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes würden damit entkräftet und der innerstädtische Abstimmungsaufwand erhöht. Ich frage den Magistrat: Wieso?

Antwort des Magistrats

Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff:

Schönen guten Abend!

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann, lieber Nico,

liebe Stadtverordnete!

Der Magistrat begrüßt die endlich vorliegende gesetzliche Grundlage auch im nationalen Recht ausdrücklich, denn wir halten den Schutz von Hinweisgebenden für eine Grundvoraussetzung für gezielte Hinweise auf Missstände in Organisationen. Auch aus diesem Grund hat der Magistrat die Meldestelle bereits vor der Rechtskraft der nationalen Regelung implementiert; hierzu hat der Magistrat in seinem Bericht B 373 vom 02.10. dieses Jahres bereits Stellung genommen.

Der Magistrat ist damit seiner Verpflichtung nach § 2 Hessisches Hinweisgebermeldestellengesetz und § 12 Hinweisgeberschutzgesetz nachgekommen, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, an die sich die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wenden können, um Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz mitzuteilen. Der Magistrat ist dabei effizient und ressourcenschonend vorgegangen. Er hat mit der Einrichtung einer internen Meldestelle für eine wirksame und gesetzmäßige Erledigung der Aufgaben auf Basis der EU-Whistleblower-Richtlinie und nationalem Recht gesorgt. Eine Meldestelle kann aber auch nur dann funktionieren, wenn sie bekannt, auffindbar und sachgerecht ausgestattet ist. Dieses Ziel wird durch die Implementierung genau einer Meldestelle erreicht - verschiedene Meldestellen für verschiedene Einheiten der Verwaltung wären in diesem Sinne kontraproduktiv.

Unabhängig davon weist der Magistrat darauf hin, dass die zitierten Vorwürfe sich gegen Beamt:innen der Landespolizei und nicht gegen Mitarbeitende der Stadtpolizei richten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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