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Am diesjährigen Tag der Nachbarn hat der Stadtteilarbeitskreis Gallus den Aktionstag #GallusbrauchtGRÜN durchgeführt. Vi

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, eine außergerichtliche Einigung oder einen Vergleich anzustreben, um den Anwohnern eine zeitnahe Verbesserung der Situation im Europagarten zu ermöglichen. Dies wird als notwendig erachtet, da die Anwohner unter der aktuellen Situation leiden und eine lange Wartezeit auf ein Gerichtsurteil nicht akzeptabel ist.

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Frage an den Magistrat

Am diesjährigen Tag der Nachbarn hat der Stadtteilarbeitskreis Gallus den Aktionstag #GallusbrauchtGRÜN durchgeführt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich beim Dialog über die prekäre Situation, was Grün- und Bewegungsflächen im Gallus und Europaviertel angeht, beteiligt, und der mit Abstand am meisten vorgetragene Wunsch war die Öffnung des Europagartens. Die Stadt verfolgt laut eigenen Angaben im laufenden Rechtsstreit allerdings keine andere Strategie als das Warten auf das Gerichtsurteil. Ich frage den Magistrat: Plant die Stadt Frankfurt einen Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung zumindest anzustreben, um den Anwohnenden eine zeitnahe Verbesserung der Lage zu ermöglichen, und warum geht der Magistrat so vor?

Antwort des Magistrats

Antwort des Magistrats: Stadträtin Rosemarie Heilig: Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Steinhardt! Der Magistrat bedauert sehr, das möchte ich ausdrücklich betonen, dass die zentralen Grünflächen des Europagartens weiterhin nicht öffentlich genutzt werden können. Was ist denn der Grund? Die Stadt befindet sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Projektentwickler und der Baufirma, da immer noch offensichtliche Mängel, und das können Sie auch selbst an der Rasenfläche, aber auch an den Bäumen erkennen, bestehen. Würde der Magistrat die Flächen für die Nutzung freigeben, bevor geklärt ist, wer für die Mängel verantwortlich ist, müsste die Stadt eventuell später die Kosten für eine fachgerechte Herstellung der Vegetationsflächen selbst übernehmen. Zudem käme eine Öffnung oder eine Teilöffnung einer Akzeptanz der bestehenden Mängel gleich. Das wiederum würde die Position der Stadt im Rechtsstreit schwächen. Der Magistrat kann darüber hinaus derzeit keine Aussage dazu machen, ob vor Abschluss des Rechtsstreites eine Teilöffnung der aktuell gesperrten Flächen - etwa auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern - erreicht werden kann. Ich will noch einmal betonen, dass dies für uns als Umweltdezernat und für das Grünflächenamt eine wirklich sehr missliche Situation ist. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner da im Sommer auf die Rasen- und Spielflächen etc. schauen und sagen: "Verdammt noch mal, wieso dürfen wir nicht auf die Flächen." Solange nicht klar ist, wer hier eigentlich im Recht oder im Unrecht ist - und es geht um eine relativ hohe Summe, um eine mehrstellige Millionensumme, das ist keine kleine Lappalie, es ist nicht nur eine halbe Million, es sind beinahe sieben Millionen, um die es da geht und das ist für uns als Stadt eine sehr hohe Summe -, kann keine Aussage zur Öffnung getroffen werden. Wir müssen jetzt leider abwarten, bis klar ist, ob der Projektentwickler, so wie wir vermuten, wirklich Bauschutt in den Untergrund gekippt hat und keine Erde, wie es normalerweise für eine Rasenfläche, aber vor allen Dingen auch für die Baumstandorte sein sollte. Die Baumstandorte sind alle kaputt und die Ursache dafür ist, dass der Untergrund nicht so hergestellt wurde, wie er normalerweise sein müsste, das ist unsere Ansicht. Darum geht der Streit. Wenn wir jetzt sagen, wir öffnen die Fläche, dann erkennen wir an, dass der Boden so hergestellt wurde, wie er hätte hergestellt werden müssen. Das ist eine ganz doofe Situation, man nennt es in der Amtssprache die Gewährleistungspflicht. Also jeder Mensch, der ein Haus baut, bleibt, bis das Gebäude oder die Fläche abgenommen ist, in einer Gewährleistung. Und in der Gewährleistungszeit sind wir jetzt mittendrin bzw. befinden wir uns in diesem Rechtsstreit und der muss leider zu Ende geführt werden. Vorher können wir die Flächen nicht öffnen. Ich bedauere das wirklich außerordentlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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