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Die Bundesregierung hat das sogenannte Wachstumschancengesetz beschlossen. Dieses soll die Wirtschaft in Deutschland ank

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Bundesregierung hat das Wachstumschancengesetz beschlossen, das die Wirtschaft ankurbeln soll, jedoch zu erheblichen Steuerausfällen für die Kommunen führen könnte. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main plant, die Gewerbesteuer unter Berücksichtigung der aktuellen Daten zu planen, um die finanziellen Auswirkungen zu bewältigen.

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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Bundesregierung hat das sogenannte Wachstumschancengesetz beschlossen. Dieses soll die Wirtschaft in Deutschland ankurbeln. Was grundsätzlich zu begrüßen ist, könnte den Kommunen im Land teuer zu stehen kommen. Der Deutsche Städtetag beschreibt einen jährlichen Steuerausfall von bis zu 3,3 Milliarden Euro, wovon 2,9 Milliarden Euro auf die Gewerbesteuer entfallen sollen. Der Frankfurter Haushalt fußt jedoch auf hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer.

Ich frage den Magistrat:

Wie reagiert der Magistrat auf dieses Gesetzesvorhaben und auf die Veröffentlichung der Zahlen, und welche Konsequenzen zieht er daraus?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwander,

meine Damen und Herren!

Der Magistrat setzt sich grundsätzlich dafür ein, die Basis der Gewerbesteuereinnahmen zu stärken und das Portfolio der ansässigen Unternehmen zu erweitern. Der Beitrag der Finanz- und Versicherungsbranche zur Gewerbesteuer, der gegenwärtig rund zwei Drittel der Gesamteinnahmen ausmacht, sorgt für eine gewisse Abhängigkeit und stellt ein potenzielles Klumpenrisiko dar. Über die gezielte Ansiedlung neuer Unternehmen insbesondere auch aus der Industrie kann es gelingen, dieses Risiko zu reduzieren. Auch ist das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts, der das Bilden einer Rücklage und Entnahmen im Krisenfall ermöglicht, ein grundsätzliches Ziel des Magistrats.

Mit Blick auf das Wachstumschancengesetz lässt sich leider nur sehr schwer abschätzen, welche konkreten Auswirkungen sich für die Einnahmen der Stadt Frankfurt am Main ergeben. Der vom Bundeskabinett am 30.08.2023 beschlossene Regierungsentwurf für ein "Wachstumschancengesetz" sieht Mindereinnahmen für die Kommunen von insgesamt 1,9 Milliarden Euro.

Die zu erwartenden Steuermindereinnahmen der Kommunen entfallen zum größten Teil auf die Änderungen beim steuerlichen Verlustabzug. Neben der Anhebung der Prozentgrenze bei der sogenannten Mindestgewinnbesteuerung von derzeit 60 Prozent temporär auf 80 Prozent für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 wird der auf zwei Jahre erweiterte Verlustrücktrag um ein weiteres Jahr auf drei Jahre ausgedehnt. Darüber hinaus werden die ab dem Veranlagungszeitraum 2020 auf zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro für nach den §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagte Ehegatten angehobenen Betragsgrenzen beim Verlustrücktrag, § 10d Absatz 1 Satz 1 EStG, dauerhaft beibehalten.

Diese Änderungen mindern potenziell die Steuererträge der Kommunen - die Entlastung der Gewerbesteuerpflichtigen ist ja auch das erklärte Ziel des Bundesgesetzgebers. Auf der Grundlage der den Kommunen im Einzelnen vorliegenden Daten ist allerdings keine konkrete Abschätzung der Folgen für die einzelnen Kommunen möglich. Die durch den Bund geschätzten Mindereinnahmen der Kommunen von 1,9 Milliarden Euro lassen sich demnach nicht seriös auf Frankfurt am Main herunterbrechen.

Die Stadt Frankfurt am Man schließt sich dessen ungeachtet der Position des Deutschen Städtetages weiterhin an, wonach die sich aus dem Gesetzesentwurf ergebenden Belastungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind. Es ist aus Sicht der Stadt Frankfurt am Main und des Deutschen Städtetags nicht einzusehen, warum gegebenenfalls vom Bund beabsichtigte konjunkturpolitische Maßnahmen indirekt von den Kommunen finanziert werden sollten.

Für ein Inkrafttreten des Gesetzes stehen die Verabschiedung im Bundestag sowie die Zustimmung im Bundesrat noch aus.

Bis dahin wird die Stadt Frankfurt am Main insbesondere im Hinblick auf die Haushaltsplanung 2024/2025 die Gewerbesteuer auch unter Berücksichtigung der aktuellen Orientierungsdaten des Landes, die trotz des vorgelegten Gesetzesentwurfs von einer Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen ausgehen, planen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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