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Seit dem 1. Juni 2020 ist in Hessen der sogenannte Genehmigungsvorbehalt in Kraft, mit dem Kommunen die Umwandlung einer

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum in Frankfurt am Main seit der Einführung des Genehmigungsvorbehalts. Ziel ist es, die Auswirkungen dieser Regelung auf den Wohnungsmarkt zu verstehen und die Anzahl der abgelehnten Anträge zu ermitteln.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit dem

  1. Juni 2020 ist in Hessen der sogenannte Genehmigungsvorbehalt in Kraft, mit dem Kommunen die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zustimmungspflichtig machen können. Damit konnte Frankfurt in Milieuschutzgebieten bereits vor der Einführung durch das Baulandmobilisierungsgesetz von dieser Regelung Gebrauch machen. Nun ist eine Umwandlungsgenehmigung auch im gesamten Stadtgebiet erforderlich, sofern das betreffende Gebäude über sieben oder mehr Wohnungen verfügt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum beziehungsweise Teileigentum gab es im oben genannten Zeitraum, und wie viele beantragte genehmigungspflichtige Umwandlungen wurden von der Bauaufsicht verweigert?

Antwort des Magistrats

Die Genehmigungszahlen der Jahre 2020-2022 sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

Umwandlungsgenehmigungen
202020212022*
Umwandlungsgenehmigung beantragt456356
davon genehmigt334928
Negativ-Attest41418
Wohnungen von Genehmigung betroffen378388321

*ab 5/2022 auch Anträge gemäß § 250 Absatz 1 Satz 3 BauGB, "angespannte Märkte", zuvor bereits § 172 Absatz 1 Satz 4, "Milieuschutz"

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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