E-Scooter stehen davor, das Bild unserer Verkehrswege und des öffentlichen Raums zu verändern. Verkehrsdezernent Oesterl
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Frage vom 19.06.2019, F 1929 E-Scooter stehen davor, das Bild unserer Verkehrswege und des öffentlichen Raums zu verändern. Verkehrsdezernent Oesterling spricht davon, dass "wahrscheinlich eine unübersichtliche Situation" eintreten werde. Der Pro Bahn-Landesvorsitzende erwartet Platzprobleme bei der Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seitens der Stadt ist noch nicht geklärt, ob Leihanbieter die E-Scooter nur stationär anbieten dürfen oder ob die Roller wild über die Stadt verteilt werden. Ich frage daher den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um ein E-Scooter-Chaos im ruhenden und fließenden Verkehr zu vermeiden und dabei insbesondere dem Sicherheitsbedürfnis der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger, gerecht zu werden?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Klaus Oesterling: Herr Kollege, die Antwort ist ganz einfach: Keine. Dem Magistrat stehen keine rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot von Leihelektrotretrollern zur Verfügung. Das ist die gleiche rechtliche Grundlage wie bei den Leihfahrrädern. Der Magistrat kann versuchen, was wir auch tun, an die Anbieter der Elektrotretroller zu appellieren, sich an die Regeln zu halten. Es gibt leider keine gesetzliche Handhabe für die Stadt Frankfurt, da tätig zu werden. Der Hessische Städtetag bemüht sich bezüglich dieser Leihradsysteme ungefähr seit zwei Jahren intensiv bei der Bundesregierung und bei den entsprechenden Fraktionen, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen möge, dass die Städte in eigener Zuständigkeit, über Satzungsregelungen oder so etwas, das beispielsweise durch Ausweisung von Zonen zur Abstellung oder auch durch eine Gesamtbegrenzung der Zahlen regeln können. Wenn Sie Zeitung lesen, haben Sie vielleicht mitbekommen, dass die Oberbürgermeisterin von Paris eine Höchstgrenze für die E-Scooter eingeführt hat, die in ihrer Stadt fahren. Leider steht eine solche Möglichkeit für die Stadt Frankfurt nicht zur Verfügung. Da können wir auch nichts dagegen tun. Ich weiß ja, dass die CDU-Fraktion eine hohe Meinung vom Verkehrsdezernenten hat und ihn für fast allmächtig hält, aber da gibt es jetzt so ein neues Blättchen, das habe ich natürlich intensiv gelesen, das Frankfurt Magazin, das ist als Beilage verteilt worden. Da fordert die CDU-Fraktion den Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling auf, ein erneutes Durcheinander auf den Straßen und Plätzen unbedingt zu verhindern und dann Regelungen einzuführen, dass das hier nicht aus dem Ruder läuft. Jetzt haben wir über die Bundesebene gesprochen. Der Verkehrspolitiker, also Martin Daum, hält es zudem für zwingend erforderlich, dass Stadtrat Oesterling auf eine Änderung des Hessischen Straßengesetzes drängt, damit Vermietsysteme zukünftig eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Straßenraum benötigen. Ich hätte eigentlich gedacht, in einem CDU-Magazin steht: Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung hat auf das Land Hessen eingewirkt, entsprechende gesetzliche Regelungen einzuführen ...
(Beifall) ... und die CDU-Fraktion war erfolgreich und die Landesregierung setzt das um. Jetzt gibt es ja Gerüchte, dass irgendwie der Gesprächsfaden zwischen der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung und der Landesregierung nicht immer der festeste sein soll. Kollege Pürsün kennt sich in der CDU-Fraktion aus, er kann das bestätigen. Aber es scheint doch schlimmer zu sein als ich gedacht habe, wenn der Gesprächsfaden zwischen der Frankfurter CDU und der Landesregierung schon so schwach entwickelt ist, dass man den SPD-Verkehrsdezernenten bittet, bei der Landesregierung das zu erwirken, was man als CDU-Fraktion nicht erwirkt. Das ist dann schon einerseits kennzeichnend, anderseits natürlich ein großer Vertrauensbeweis für den sozialdemokratischen Verkehrsdezernenten, dass er auf die CDU in Wiesbaden einen so großen Einfluss hat. Aber leider ist das nicht so.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage ist von Herrn Stadtverordneten Wehnemann. Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, schönen Dank für das CDU-Bashing, ich habe die Beilage auch gelesen, da ist noch mehr dabei, was haarsträubend ist. Aber zum Thema: Können Sie sagen, wie viele Anbieter sich auf dem Frankfurter Markt beworben haben und welche Auflagen Sie vielleicht weitergehend als die, die vom Bund gelten, den Anbietern machen können oder können Sie da gar nichts machen? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Da kann ich eine vorläufige Zwischenantwort geben. Die E-Scooter sind ja sozusagen jetzt erst im Anrollen. Es haben zwölf Unternehmen bei der Stadt Frankfurt angefragt und in den Gesprächen geäußert, dass sie die Absicht haben, pro Unternehmen so zwischen 300 und 2.000 E-Scooter hier zu platzieren. Eine Möglichkeit, da etwas zu genehmigen oder zu verbieten, haben wir nicht. Ich persönlich gehe davon aus, dass es ähnlich sein wird wie mit den Fahrradverleihsystemen. Bei den Fahrradverleihsystemen - rein zufällige Übereinstimmung - hat es auch zwölf Fahrradunternehmen gegeben, die bei der Stadt Frankfurt vorstellig geworden sind und ein Erscheinen angekündigt haben. Von den zwölf Unternehmen, die angefragt haben, sind dann fünf insgesamt am Markt erschienen. Also die drei, die es schon vorher gab, und dann zwei zusätzliche. Von den insgesamt fünf Unternehmen hat eines Konkurs gemacht, wie Sie wissen, und ein weiteres Unternehmen, Lime, von dem Sie noch ganz wenige Fahrräder jetzt im Straßenbild sehen, hat angekündigt, sich aus dem Markt zurückzuziehen und sich auf die E-Scooter zu konzentrieren. Das heißt, der jetzige Stand ist: Wir haben von den zwölf, die sich angemeldet haben, noch drei Fahrradverleihsysteme, die sozusagen überlebt haben. Ich habe des Öfteren die Vermutung geäußert, dass auch die drei, die es noch gibt, keine schwarzen Zahlen schreiben. Ich bin auch noch nicht auf Unterlassung verklagt worden, das heißt, es ist nicht auszuschließen, dass es noch eine weitere Marktbereinigung gibt. Ich glaube, bei den E-Scootern ist das ähnlich. Die stehen nicht nur rum wie die Fahrräder, die müssen auch nachgeladen werden. Das heißt, die müssen regelmäßig - so haben es die Anbieter angekündigt - über Nacht eingesammelt, aufgeladen und dann wieder platziert werden. Das ist für gewöhnlich mit Kosten verbunden, insbesondere das Einsammeln. Deshalb glaube ich, waren gestern einige verwundert, wenn ein überzeugter Sozialist so etwas äußert. Aber ich glaube, das wird bei den E-Scootern sein wie bei den Fahrradverleihsystemen auch. Der Markt wird es richten, und deshalb bleiben da wahrscheinlich auch nicht viele übrig. Wir werden das Merkblatt aktualisieren. Sie wissen ja, die Bundesregierung hat da noch einmal Änderungen vorgenommen, die ich sehr begrüße, auch die Hessische Landesregierung hat sich dafür eingesetzt. Man muss ja auch manchmal mit der Landesregierung einer Meinung sein. Dass es nicht diese Zweiteilung gibt zwischen leichten und schweren E-Scootern und das Befahren der Fußgängerwege generell untersagt ist, das sind, glaube ich, richtige Klarstellungen. Wir werden dahin gehend die neuen Bestimmungen auch ins Merkblatt aufnehmen, und dort wird es wieder ähnliche Hinweise geben wie bei den Radverleihanbietern, dass eben das Abstellen von diesen Geräten an bestimmten Orten, beispielsweise in Parkanlagen am Mainufer, vor historisch bedeutenden Gebäuden und so weiter, an Stellen, die mit Behinderungen oder Gefährdungen verbunden sind, eben untersagt ist, dass dann das Abschleppen und Beseitigen droht und dass falsch platzierte E-Scooter, wenn wir das Unternehmen darauf aufmerksam machen und sie nicht durch das Unternehmen beseitigt werden, eben durch die Stadt Frankfurt kostenpflichtig beseitigt werden. Das sind ein paar Punkte, aber sie sind nicht ausreichend. Was wir eben auch gerne hätten, wäre wie in Frankreich die Ermächtigung, die Zahl der E-Scooter insgesamt zu beschränken beziehungsweise Abstellplätze vorzuschreiben. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Ich bekomme gerade das Signal, dass das sehr schlecht zu verstehen war im Saal. Wenn Sie noch einmal ein bisschen hochfahren würden. Sie sind immer noch nicht fertig, wir haben noch eine zweite Zusatzfrage von Herrn Siefert, voller Genuss.
(Zurufe) Nein, ich habe es nicht gesehen, Entschuldigung! Dann ist der Fragesteller natürlich dran. Herr Siefert, es tut mir leid, aber das Thema wird uns erhalten bleiben, da bin ich mir ziemlich sicher. Herr Mund, Sie haben das Wort. Bitte! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: (Zusatzfrage) Herr Oesterling, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Um auf die Verbotszonen zurückzukommen: Gerade heute ist eine Meldung über den Ticker gegangen, dass die Städte in Nordrhein-Westfalen planen, genau solche auszuweisen. Ist denn da die Landesgesetzgebung eine andere oder haben die jetzt einen größeren Ermessensspielraum als Sie als Verkehrsdezernent in Frankfurt? Stadtrat Klaus Oesterling: (fortfahrend) Also, einen erweiterten kommunalen Spielraum der Städte in Nordrhein-Westfalen gibt es nicht. Sondern es ist zunächst einmal die Bundesgesetzgebung maßgebend. Es ist aber auch die CDU-Fraktion - wie Sie gehört haben, und ich pflichte dem bei - ja durchaus der Auffassung, dass man möglicherweise Wege finden kann, das über die Landesgesetzgebung zu regeln. Wir sind natürlich auch dabei, das zu prüfen. Uns ist es eigentlich egal, ob die Landesregierung oder die Bundesregierung uns da die Handhabe gibt, Hauptsache wir würden eine bekommen. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1929 Stadtverordnete Ingeborg Leineweber, BFF: Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren!
Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Leineweber, darf ich Sie noch einmal unterbrechen? Ich darf Sie darum bitten, sich nicht mehr aufzuregen, denn wir haben einen neuen Tagesordnungspunkt. Regen Sie sich bitte zu angemessener Zeit zum neuen Tagesordnungspunkt auf. Vielen Dank! Stadtverordnete Ingeborg Leineweber, BFF: (fortfahrend) Die Erfahrungen anderer Großstädte, in denen E-Scooter bereits über einen längeren Zeitraum hinweg im Einsatz sind, müssen wir in Frankfurt von vornherein berücksichtigen, denn die dort aufgetretenen Missstände dürfen keinesfalls auch bei uns zum Alltag im Straßenverkehr werden. Fußgänger, als die Schwächsten der Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt, sind ohnehin schon massiv bedrängt und gefährdet. Bürgersteige werden mit größter Selbstverständlichkeit und mit hoher Frequenz von Radfahrern genutzt, Fußgänger häufig massiv bedrängt und weggeklingelt - mittlerweile sogar von Lastenfahrrädern. Auch in Fußgängerzonen halten sich Fahrradfahrer keineswegs an die Schrittgeschwindigkeit. Es wird teilweise auf brachialen Fatbikes gerast, was das Zeug hält - gerade auf der Zeil. An roten Ampeln oder Zebrastreifen anhalten? Geschenkt. Schnell drüber und im Zickzackkurs durch die Menge der querenden Fußgänger. Radfahrer in Frankfurt kennen hier kein Pardon.
(Beifall) Zu diesem Szenario kommen jetzt noch die E-Scooter hinzu. Ein weiterer potenzieller Verdrängungs- und Gefährdungsfaktor für die Fußgänger in unserer Stadt. Die Presse berichtete gestern bereits über die ersten E-Scooter - und derzeit sind es erst ganz wenige -, die verbotswidrig auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen unterwegs sind. Gleiches wissen ebenfalls auch Bürger zu berichten. Doch auch der ruhende Verkehr ist problematisch, so hat Paris gerade erst ein Parkverbot für E-Scooter auf Gehwegen erlassen. Sie dürfen dort nur noch auf Straßen mit Stellplätzen für Autos und Motorräder parken. In Frankfurt stehen die Leihräder ohnehin schon kreuz und quer auf Gehwegen, kommen die E-Scooter hinzu, geht noch mehr Fläche für die Fußgänger verloren. In Tel Aviv sind das Radfahren und die Benutzung von E-Scootern auf Gehwegen verboten, Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit 250 Schekel geahndet, das sind gut 60 Euro. Entsprechende Hinweise sind dort als Piktogramme auf dem Asphalt an den großen Kreuzungen auf den Bürgersteigen aufgebracht. Herr Stadtrat Oesterling, leider ist er nicht da, nehmen Sie sich ein Beispiel an Paris und unserer Partnerstadt Tel Aviv und treffen Sie frühzeitig vernünftige Regelungen für den Einsatz von Elektrotretrollern in unserer Stadt - deren Einhaltung ist dann aber auch effektiv zu überwachen und Verstöße sind konsequent zu ahnden. Denn Fehler sind dazu da, um aus ihnen zu lernen, nicht um sie zu wiederholen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Mund
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.