Die Frankfurter Rundschau berichtete am 7. Mai 2019 über rassistische und entwürdigende Kontrollen der Polizei gegenüber
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Frage vom 19.06.2019, F 1927 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 7. Mai 2019 über rassistische und entwürdigende Kontrollen der Polizei gegenüber Roma in Frankfurt. Die Pressestelle der Polizei Frankfurt erklärte, dass die Kontrollen "auf langjährigem polizeilichen und kriminalistischen Erfahrungswissen sowie vielfältigen Aufklärungsergebnissen" basierten.
Ich frage den Magistrat: Inwiefern legitimiert das langjährige angeeignete Wissen die Praxis von Racial Profiling?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ayyildiz! Das gute Zusammenleben in unserer internationalen Stadt ist so erfolgreich, weil wir alle zusammen alles tun, auch als Magistrat und dezernatsübergreifend, und weil wir deutlich machen, dass es eben in unserer Stadt Frankfurt keinen Platz für Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit gibt, gleich welcher Art. Dafür kämpfen wir jeden Tag.
(Beifall) Genauso entschieden wie wir uns gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einsetzen, will ich hier aber auch ganz deutlich machen, dass wir es eben auch nicht zulassen, dass es pauschalisierte Verunglimpfungen unserer hessischen Polizei gibt oder den pauschalen Vorwurf gegen unsere Polizei in Frankfurt.
(Beifall) Wir haben dankenswerterweise eine Bürgerumfrage vom Kollegen Jan Schneider gesehen, die ganz deutlich gezeigt hat, welche großen hohen Verdienste die Sicherheitsorgane in unserer Stadt, die sehr eng zusammenarbeiten, in der objektiven Sicherheit und auch im subjektiven Sicherheitsempfinden haben. Sie müssen wissen, gerade in einer so internationalen Stadt mit so vielen verschiedenen Menschen, die aus vielen verschiedenen Ländern kommen, sind die Polizeiaufgaben nicht einfach. Ich will hier noch einmal deutlich machen, anlasslose oder verdachtsunabhängige Kontrollen finden nach Polizeirecht, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht statt. Die Kontrollen, auch die der Landespolizei, orientieren sich am konkreten Verhalten der betroffenen Personen, unabhängig ihres äußeren Erscheinungsbildes oder ihrer Erscheinungsmerkmale, die auf bestimmte Ethnien schließen lassen.
(Beifall) Darüber hinaus will ich noch einmal deutlich machen, gerade weil wir in so einer internationalen Stadt leben, haben wir auch ein hohes Interesse als Stadt Frankfurt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gerade auch bei der Stadtpolizei, dass sie entsprechend professionell auf die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zugehen können. Deshalb sind wir in enger Zusammenarbeit mit der Landespolizei. Der Polizeipräsident hat sich in einer Ausschusssitzung im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit sehr viel Zeit genommen, all die Vorwürfe, die heute nicht zum ersten Mal präsentiert wurden, zu entkräften und zu erläutern, was die hessische Polizei alles macht, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei überhaupt in der Lage sind, diese schwierige Arbeit zu leisten. Es sind viele Beispiele genannt worden, unter anderem die Migrationsbeauftragten, die es bei der hessischen Polizei schon über zwei Jahrzehnte gibt und die andere Landespolizeien sich zum Beispiel genommen haben, um das genauso zu machen. Insofern, liebe Frau Ayyildiz, die Vorwürfe kann ich für den Magistrat nur zurückweisen.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Ayyildiz. Bitte schön! Stadtverordnete Merve Ayyildiz, LINKE.: (Zusatzfrage) Verdachtsunabhängige Kontrollen finden an sogenannten gefährlichen Orten statt wie dem Bahnhofsviertel. Das heißt, scheinbar sind Sie da selbst nicht im Bilde von der Polizeiarbeit in Frankfurt und vor allem im Bahnhofsviertel. Daher bitte ich Sie noch einmal, weil das die Begründung der Polizei war, unsere Frage zu beantworten. Regelmäßig in Plenarsitzungen tun Sie dies nicht, deswegen stelle ich sie noch einmal, falls Sie sie überhört haben: Inwiefern legitimiert das langjährig angeeignete Wissen die Praxis von Racial Profiling?
(Beifall) Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend) Frau Ayyildiz, ich werde es noch einmal ganz langsam ausführen: Racial Profiling findet bei der hessischen Polizei nicht statt. (Beifall, Zurufe) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1927 Stadtverordnete Merve Ayyildiz, LINKE.: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher! Rassistische Strukturen in der Gesellschaft bedeuten rassistische Strukturen in jeder Institution der Gesellschaft. Dieses fundamentale Thema einer jeden sozialen Gemeinschaft blieb im Römer leider ergebnis- und einsichtslos Dank der Koalition und Ihrem politischen Erblinden vor Privilegien und dem Status, den Sie für selbstverständlich halten. Was tagtäglich passiert ist sowohl für Roma und Sinti als auch für schwarze Menschen und People of Color nichts Neues. Sie müssen den gesellschaftlichen Rassismus aushalten und haben nicht wie weiße Menschen den Luxus, wegzuschauen und Unrecht aus Unbetroffenheit heraus zu relativieren.
(Beifall) Durch das Bahnhofsviertel als polizeilich gebrandmarkter, sogenannter gefährlicher Ort wird ein Vorwand geschaffen, um die soziale Kontrolle durch die Staatsgewalt zu ermöglichen. Dies ist ein polizeiliches Instrument, das gesetzlich nicht vorgeschrieben, durch verschiedene jedoch interpretiert wird. Zu behaupten, dort findet Kriminelles durch Kriminelle statt, ist die Verräumlichung von Kriminalität, die die heterogene Bevölkerungsstruktur vor Ort unter Generalverdacht stellt. Durch die bloße Annahme von kriminellen Handlungen, die marginalisierten Gruppen zugeschrieben werden, erfolgt ein Zugang zur Kontrolle von bestimmten Personengruppen. Kriminalität wird auf Personengruppen anhand äußerlicher Merkmale projiziert, die auf ethnischen Unterschieden beruhen. Das ist der Unterbau von Racial Profiling. Dass Sie und die Polizei diese rassistischen Stereotype als Expertenwissen schimpfen, ist ein Akt, der eine diverse Gesellschaft exklusiv macht und die weiße Mehrheitsgesellschaft über die Andersgemachten stellt. Sich gegen Rassismus auszusprechen heißt, diese Bilder und Handlungen als irrational und menschenverachtend zu begreifen. Wenn Sie sagen, für Rassismus sei kein Platz in Frankfurt, dann hören Sie auf, Rassismus zu relativieren, zu negieren und zu tolerieren.
(Beifall) Wenn das polizeiliche Wissen auf rassistischen Vorstellungen aufbaut, dann ist das keine demokratische Theorie zur polizeilichen Praxis. Dass daraus rassistische Praktiken folgen, ist eine logische Konsequenz und nie ein Einzelfall. Interkulturelle Kompetenz ist zwar Teil der Polizeiausbildung, doch muss man sich fragen, greift diese nicht, weil man nicht voraussetzt, dass Polizistinnen und Polizisten demokratisch sein müssen oder weil die inhaltliche Auseinandersetzung auch rassistische Bilder reproduziert. In der Frankfurter Rundschau wurde davon berichtet, dass einer Romni ihr Beruf als Pädagogin von der Polizei nicht geglaubt wurde. Dass ihre Pausenaufsicht mit Knien im Rücken, Handschellen und blauen Flecken endet, ist die Auswirkung von Racial Profiling, die Sie alle gekonnt ignorieren. Sie würden niemals in so eine Situation kommen, weil Sie auf der Sonnenseite der Gesellschaft geboren wurden. Die Kehrseite wird von Ihnen mitgetragen und mitproduziert. Sie haben die gesellschaftliche Spaltung durch Ihr Unrechtssystem zu verantworten, das Sie zur Aufrechthaltung Ihrer Privilegien, Ihrer Profite und Ihres Kapitalwachstums betreiben. Sich in Zeiten des Rechtsrucks in humanitären Fragen querzustellen, konstituiert nur Ihr politisches Verständnis. Divide et impera, teile und herrsche. In Deutschland haben Neonazis nie aufgehört zu morden. Wer trägt dafür die Verantwortung?
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Ayyildiz, Ihre Redezeit ist vorüber. Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Schmitt von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt, CDU: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Es gehört mittlerweile zur Routine, dass wir uns jede zweite Sitzung mit Rassismusvorwürfen der LINKEN. gegen die hessische Polizei oder die Stadtverwaltung beschäftigen müssen.
(Zurufe) Die Infamität dieser Vorwürfe wird mit jeder Sitzung größer, weil Sie überhaupt nicht bereit sind, gegenteilige Darstellungen, sei es vom Magistrat oder von Vertreterinnen und Vertretern der hessischen Polizei, zu glauben. Ich möchte auf diese polemischen Vorwürfe nicht näher eingehen, weil Sie es letzten Endes nicht wert sind und weil auch diese Art ...
(Zurufe) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Ditfurth, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen mit einer Wortmeldung hier vorne anzumelden, aber nicht über Zwischenrufe. Ich handhabe das wie jede Sitzung und Sie sind nicht erst seit vier Wochen Stadtverordnete ...
(Zurufe) Dann hätten Sie vielleicht auch mitbekommen, dass darum gebeten wird, in der Aktuellen Stunde auf Zwischenrufe zu verzichten und Ihre inhaltlichen Beiträge auf die Wortmeldungen zu fokussieren. Herr Dr. Schmitt, jetzt dürfen Sie weiterreden. Meine Redezeit gibt es als Bonus. Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt, CDU: (fortfahrend) Vielen Dank, Herr Vorsteher! Wir hatten heute im Ältestenausschuss eine längere Debatte über die Debattenkultur in diesem Haus. Wir hatten die Hoffnung, dass bei der LINKEN. in der Fraktion über bestimmte Vorgehensweisen nachgedacht wird. Das war jetzt natürlich ganz kurzfristig. Hierzu war wahrscheinlich noch keine Gelegenheit. Vielleicht werden wir bis zur nächsten Sitzung mehr Erfolg feststellen können.
(Zurufe) Sehr geehrte Damen und Herren, um es gleich vorwegzusagen und es ist auch selbstverständlich: Das sogenannte Racial Profiling ist natürlich verfassungswidrig und daher zu Recht verboten. Das ist gar keine Frage. (Beifall, Zurufe) Selbstverständlich ist es verboten, weil die Gerichte und die herrschende Meinung der Überzeugung sind, dass es gegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verstößt. Das ist jetzt der Punkt, wo Sie wahrscheinlich noch ein bisschen nachlesen sollten. Nicht jede polizeiliche Personenkontrolle, die nach äußerlichen Merkmalen vorgenommen wird, ist zwangsläufig Racial Profiling.
(Beifall) Das ist ständige Rechtsprechung. Die Polizei ist unter bestimmten Voraussetzungen im Interesse der allgemeinen Gefahrenabwehr zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen ermächtigt, zum Beispiel nach § 18 Absatz 2 HSOG. Dabei hat sie hinsichtlich der Frage, ob sie eine bestimmte Person kontrolliert, einen Ermessensspielraum, den sie pflichtgemäß ausüben muss. Eine gezielte Kontrolle und Durchsuchung bestimmter Personengruppen allein nach Auswahl ihrer äußerlichen Merkmale wie Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit ist eine Ungleichbehandlung wegen der Rasse im Sinne des Absatzes 3 Artikel 3 des Grundgesetzes und somit verfassungswidrig. Eine gezielte Kontrolle nach Auswahl derartiger Kriterien kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn bestimmte weitere Umstände hinzutreten, es einen gewichtigen sachlichen Grund dafür gibt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleibt. Das ist doch völlig logisch. Beispielsweise kann es in Anbetracht begrenzter polizeilicher Kapazitäten erforderlich sein, Kontrollstichproben auf Sachverhalte mit höherer Erfolgswahrscheinlichkeit zu konzentrieren. Dafür reicht die Behauptung, dass bestimmte ethnische Merkmale auf eine höhere Wahrscheinlichkeit ausländerrechtlicher oder sonstiger Verstöße hindeuten, nicht aus. Denn sie verstößt ihrerseits gegen Artikel 3. Wenn aber bestimmte Umstände hinzutreten und wenn ich ein ganz banales Beispiel nehme: Wenn ein Mensch mit einem bestimmten Äußeren Verdächtiger einer schweren Straftat ist und in einem bestimmten Gebiet flüchtig ist, dann ist klar, dass die Polizei ihre Personenkontrollen auf Personen konzentrieren kann, die ähnliche Merkmale erfüllen.
(Zurufe) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Herr Dr. Schmitt, Ihre Redezeit ist auch mit Bonus überschritten. Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt, CDU: (fortfahrend) Dann komme ich zum Schluss. Vielen Dank, Herr Vorsteher! Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass unsere Polizei bei ihren Personenkontrollen kein Racial Profiling betreibt, sondern im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und in Übereinstimmung mit unserem Grundgesetz handelt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Schulz von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand der Anfrage der LINKEN. ist der Vorwurf rassistischer und entwürdigender Behandlung von Menschen durch die Polizei. Bisher ist mir der Vortrag der LINKEN. bei Weitem zu unsubstantiiert. Sie müssen schon einmal Tatsachen vortragen aufgrund derer ein rassistisches und entwürdigendes Verhalten hergeleitet werden kann. Dann kann man sich damit konkret auseinandersetzen. Das ist hier schon gar nicht möglich.
(Zurufe) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Entschuldigung, Herr Dr. Schulz. Frau Ayyildiz, Sie fordern, indem Sie das Thema Racial Profiling thematisieren, mehr Respekt. Ich würde Sie darum bitten, selbst mehr Respekt dem Redner hier vorne entgegenzubringen und ihm zu ermöglichen, seine Wortmeldung zu machen, und ihm auch zuzuhören. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: (fortfahrend) Im Übrigen sind wir hier in dem Bereich der Abgrenzung von Ermittlungsmaßnahmen aufgrund kriminologischer Erkenntnisse und kriminalistischer Erfahrungswerte mit solchen Ermittlungsmaßnahmen, die rechtswidrig sind. Wenn eine Maßnahme erfolgt, nur weil der Betroffene eine schwarze Hautfarbe hat, ist das rechtswidrig, weil es ermessensfehlerhaft ist. Dann ist das diskriminierend im Hinblick auf seine Person. Dass das nicht hinnehmbar ist, denke ich, da sind wir uns alle einig. Dazu hat der Kollege Dr. Schmitt das Richtige gesagt. Andererseits kann und muss die Polizei bei ihrem Handeln den kriminologischen Wissensstand und die kriminalistischen Erfahrungswerte berücksichtigen. Da spielen natürlich, wie bei jedem Beruf, die langjährige Erfahrung, die gesamte Situation vor Ort und die konkreten Umstände des Einzelfalles eine Rolle. Auch spielt die Statistik bezüglich bestimmter Deliktsgruppen und Täterbilder eine Rolle. Unsere Fraktion hat regelmäßigen Kontakt mit Herrn Polizeipräsidenten Bereswill, der aus seiner Arbeit berichtet und Erfahrungswerte darlegt. Wenn er darstellt, dass beispielsweise im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität im Bahnhofsviertel Täter aus den nordafrikanischen Ländern sehr stark vertreten sind, dann handelt es sich nicht um Rassismus. Vielmehr ist das eine Tatsache, die durch Statistik belegt ist. Es ist klar, dass Ermittlungen in diesem Bereich vielleicht anders durchgeführt werden, als bei einer anderen sozialen Gruppe. Richtig ist, dass rassistische Vorfälle bei der Polizei thematisiert werden müssen. Aber dann bitte konkrete Tatsachen. Sie bleiben hier nebulös. Das bringt uns nicht weiter. Es handelt sich bei der Anfrage der LINKEN. um einen rein politisch motivierten Populismus. Das lehnen wir ab. Ich danke Ihnen!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste und bisher letzte Wortmeldung kommt von Herrn Reschke von der AfD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Horst Reschke, AfD: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier jetzt zum wiederholten Male Vorlesungen aus dem Märchenbuch der amerikanischen Sozialwissenschaften erhalten. Ich habe festgestellt, dass Sie inzwischen auch ein wenig die neuere deutsche Sozialwissenschaft zitieren. Leider verheimlicht man uns die Autoren. Es ist wie immer abgeschrieben und vorgetragen. Ich erlaube mir einen anderen Autor zu zitieren, einen Deutschen, Hans-Georg Gadamer, der in seinem berühmten Werk "Wahrheit und Methode" ausführt, wie wir überhaupt zu einem Erkenntnisgewinn kommen. Sie werden es kaum glauben, er geht sogar so weit, dass er über Tradition, polizeiliche Tradition zum Beispiel, Vorverständnis und sogar das Vorurteil zitiert. Das heißt runtergebrochen für die Polizei: Wer alles sehen will, sieht nichts, wer alles kontrollieren will, kontrolliert am Ende nichts, genauso wer alles schützen will, schützt am Ende nichts. Sie sind aufgrund begrenzter Ressourcen bei der Polizei gezwungen, immer ihren Blick zu fokussieren und zu sagen, wo ist es richtig und wo ist es nützlich, dass wir kontrollieren, damit sie überhaupt eine effektive Polizeiarbeit am Ende haben. Aber es ist gar nicht notwendig, dass wir bei Profiling den Blick nach draußen wenden. Wir können ihn ruhig auch nach innen ins Haus wenden. Da haben wir einen besonderen Fall des politischen Profilings. Denn mit den Stimmen der LINKEN. hat man zu Beginn der Wahlperiode beschlossen, den Präsidiumssitz um einen zu verkürzen. Das ist politisches Profiling. Da könnten Sie sich hervortun, wenn Sie sagen, gebt der AfD auch einen Sitz im Präsidium. Das würde Ihnen natürlich im Traum nicht einfallen. Wenn Sie also Profiling suchen, fangen Sie hier im Haus an, aber lassen Sie die Polizei in Ruhe, die wir bitter brauchen und die eine gute Arbeit macht. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Zieran von ÖkoLinX-ARL. Bitte schön!
(Zurufe) Das ist das richtige Ventil, hier vorne am Mikrofon. Stadtverordneter Manfred Zieran, ÖkoLinX-ARL: Danke! Zunächst noch einmal: Wenn Redezeit so ungerecht verteilt wird wie in diesem Parlament, dann dürfen Zwischenrufe nicht gerügt werden, sondern sie müssen selbstverständlich sein. Das ist Punkt eins. Zum Thema selbst: Keiner der Redner ist auf das Beispiel eingegangen, was hier konkret in der Rede der Kollegin gebracht wurde. Es geht nicht um irgendwelche Artikel oder irgendwelche Gesetze, sondern es geht darum, die Tatsache der rassistischen Praxis in diesem Staat zu begreifen. Wenn ich Statistiken habe, die auf Vorurteilen beruhen, die auf Merkmalen von Menschen beruhen und zu entsprechenden Kontrollen kommen, dann werde ich Täterbilder haben, rassistische Täterbilder, die sich wieder selbst bestätigen, weil ich dann etwas finde bei diesen Menschen.
(Beifall) Was jeder weiß hier in Frankfurt: Eine Menge Banker müssen wirklich viel schaffen, nicht viel Gutes, aber sie müssen schaffen und arbeiten. Dafür brauchen sie Koks. Werden die jemals kontrolliert? Nein. Die laufen im Anzug durch die Stadt.
(Zurufe) Das glaube ich nicht, habe ich noch nie gesehen. (Heiterkeit) Da ich nicht so lange Ausführungen hier machen kann ...
(Zurufe) Orientieren Sie sich einmal an der Praxis dieses Staates, an der Praxis der Gerichte. Fast alle großen Polizeieinsätze, die in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Geflüchteten gelaufen sind, haben hinterher Urteile in Kauf nehmen müssen, dass sie unrechtmäßig waren. Ich nehme nur das Beispiel in Köln, wo es eine Selektion von Menschen gab, wo die einen Menschen mit der Hautfarbe durch die Tür gingen und die anderen Menschen mit der Hautfarbe durch die andere Tür gingen. Das wurde erst in den Medien gehypt, das muss man machen, da sind Vergewaltigungen passiert und so weiter. Egal, was passiert ist, es rechtfertigt kein rassistisches Vorgehen der Polizei. Das hat das Gericht festgestellt, aber weder die CDU noch sonst wer. Diese Beispiele kennen Sie anscheinend nicht. Die Kontrollen in Zügen durch die Bundespolizei, wo ständig Menschen nur aufgrund des Hautmerkmals herausgegriffen werden, da sie eine dunkle Hautfarbe haben. Was ist das? Das ist Rassismus. Natürlich macht das nicht jeder Polizist, aber es ist eine Praxis, die ständig stattfindet und die auf Grundlage solcher Vorurteile, die in der Gesellschaft sind und die in der Polizeipraxis eingewoben werden, dort die Grundlage für das Handeln sind. Das muss beendet werden. Danke!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Merve Ayyildiz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.