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Im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass „bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fo

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, die Installation von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu fördern, um die Stromerzeugung zu maximieren. Es wird angestrebt, sowohl stadteigene als auch fremdfinanzierte Anlagen zu errichten, insbesondere an Schulen. Dies soll zur Energiewende beitragen und die lokale Gemeinschaft einbeziehen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass "bei allen Neubauten und Dachsanierungen die durch Fotovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung auf stadteigenen Dächern installiert und in Betrieb genommen werden soll." Laut https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ befinden sich derzeit auf den Liegenschaften der Stadt Frankfurt 40 stadteigene Fotovoltaikanlagen, davon sind circa 18 Gebäude Schulen. Hinzu kommen 70 fremdfinanzierte Anlagen, davon circa 42 Schulen. Daher frage ich den Magistrat: Wonach richtet sich, ob eine stadteigene oder fremdfinanzierte Anlage errichtet wird, und welche Gebäude, vor allem Schulen, sollen als N ächstes mit Fotovoltaik ausgestattet werden?

Antwort des Magistrats

Stadteigene oder eigenbetriebene Fotovoltaikanlagen werden gemäß den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen der Stadt Frankfurt grundsätzlich immer bei Neubauprojekten und umfangreichen Sanierungen errichtet. Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass sich bei Neubauten eine eigenbetriebene Fotovoltaikanlage aufgrund der bereits beauftragten Planungsleistungen in den Gewerken Elektrotechnik und Hochbau und der damit verbundenen Synergien am besten umsetzen lässt. Bei Sanierungen von Bestandsgebäuden, in diesem Fall Dachsanierungen, fallen diese Synergien oft weg, da nur das Gewerk im Bereich Hochbau tätig ist und kein Personal im Bereich Elektrotechnik.

Bei diesen Vorhaben bietet es sich an, die Dachflächen an professionelle Fotovoltaik Anlagenbetreiber zu verpachten, damit diese in Eigenverantwortung Fotovoltaikanlagen auf den verpachteten Dachflächen errichten und betreiben. Beide Varianten haben den Vorteil, dass der Fotovoltaikstrom im Gebäude selbst genutzt werden kann und nur ein kleiner Teil in das öffentliche Stromnetz zurückgespeist wird.

Bei Interesse an der Installation von Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern in verschiedenen Beteiligungsformen - wie zum Beispiel Vereinen, Elterngruppen oder Bürgerenergiegenossenschaften - steht das Klimareferat beratend zur Verfügung. Eine Beteiligung der lokalen Gemeinschaft ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende in der Stadtverwaltung, weshalb es wichtig ist, passgenaue Informationsangebote zu entwickeln.

In folgenden Gebäuden wird in den kommenden Monaten eine Fotovoltaikanlage errichtet:

GebäudenameGeplante Leistung kWpErrichtung /
Betrieb Carl von Weinberg Schule200Fremdfinanziert
Anlagenerweiterung Gymnasium Riedberg332Fremdfinanziert
Palmengarten Betriebsgebäude100Fremdfinanziert

In folgenden Schulen ist derzeit eine Photovoltaikanlage geplant bzw. schon umgesetzt:

GebäudenameGeplante Leistung kWpErrichtung /
Betrieb Adornogymnasium173Fremdfinanziert
Anlagenerweiterung Franz-Böhm-Schule172Fremdfinanziert
Römerhofschule Neubau750Stadteigen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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