Das Erbbaurecht und eine Bebauung soll mit der Vorlage M 110 in Zeilsheim viel zu schnell vergeben werden. Vor Vergabe d
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Zusammenfassung
Die Vergabe des Erbbaurechts für ein Grundstück in Zeilsheim wird als zu schnell erachtet. Es wird gefordert, ein Gutachten abzuwarten, um die Sicherheit der Bäume zu gewährleisten und eine informierte Entscheidung zu treffen.
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Steinkopfweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.07.2026.
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Neues zu Steinkopfweg per E-MailFrage an den Magistrat
Das Erbbaurecht und eine Bebauung soll mit der Vorlage M 110 in Zeilsheim viel zu schnell vergeben werden. Vor Vergabe des Grundstücks sollte gutachterlich das geklärt werden, dass die Bäume nicht gefährdet sind, nicht danach. Zudem wird die Wiese als Hundewiese und für das Froschbrunnenfest genutzt. Einige über hundertjährige Kastanien würden bis zu einer Nähe von weniger als vier Metern mit der neuen Doppelhaushälfte bedrängt werden. Fachleute sagen jedoch, dass man nach allen Seiten acht Meter Platz lassen sollte, also das Doppelte!
Ich frage den Magistrat:
Warum wird nicht das Gutachten abgewartet und gemeinsam mit den Plänen allen Stadtverordneten und dem Ortsbeirat vorgelegt, um eine gemeinsame Entscheidung zu treffen?
Antwort des Magistrats
Die Bebaubarkeit des Grundstücks ist bereits seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplan 353 Steinkopfweg und den entsprechenden Beschlüssen im Jahr 1980 gegeben. Die Festsetzungen lassen seit diesem Zeitpunkt ein Wohngebäude zu, dass sich in Breite, Länge und Höhe an der in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauung orientiert. Die Grundstücksgröße entspricht ebenfalls den Größenordnungen der Umgebung. Der Magistrat möchte dieses Potenzial nun nutzen, um einem besonders dringenden Wohnungsbedarf nachzukommen.
Die bisherige Nutzung der Wiese geschieht informell, es handelt sich nicht um eine öffentliche Grünfläche.
Die auf dem Grundstück vorhandenen Bäume sind dem Magistrat in ihren Dimensionen und ihrem Zustand bekannt. Der Baumbestand auf dem Grundstück soll erhalten bleiben. Eine Fällung ist nicht vorgesehen.
Der Erbbauberechtigte wird sein Bauvorhaben mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen, von dort kann fachlich über das Hinzuziehen eines Sachverständigen entschieden werden. Für die Bauherrschaft ist hierfür aus Sicht des Magistrats aber zunächst eine Planungssicherheit in Form eines Beschlusses zur vorgesehenen Erbbaurechtsvergabe geboten und notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.