Laut Prognosen von Expert*innen wird das Eigenkapital der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, SWFH, bis zum Jahr 2026
Zusammenfassung
Die Stadtregierung plant Maßnahmen zur Vermeidung einer prognostizierten Überschuldung der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding bis 2026. Hierzu werden finanzielle Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für 2023 und 75 Millionen Euro jährlich ab 2024 eingeplant, um die Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Laut Prognosen von Expert*innen wird das Eigenkapital der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, SWFH, bis zum Jahr 2026 aufgezehrt sein und eine bilanzielle Überschuldung eintreten. Die Querfinanzierung der Stadtwerke Holding und damit viele Leistungen der Daseinsfürsorge kommen damit absehbar unter Druck.
Ich frage den Magistrat:
Was plant die Stadtregierung gegen die prognostizierte Überschuldung der SWFH zu tun?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,
meine Damen und Herren!
Im Endausdruck des Haushaltes 2023 werden für den Verlustausgleich der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, SWFH, Beträge in Höhe von 100 Millionen Euro, 2023, beziehungsweise 75 Millionen Euro, jährlich ab 2024, veranschlagt. Die Ansätze basieren nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH, sondern beinhalten die Erfordernisse aus dem Etatantrag E 143 vom 04.05.2022, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten, durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen und die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern.
Im Zusammenhang mit der Beschlusslage zum Etatantrag E 143 vom 04.05.2022 ist auch auf den mit den Hauptgesellschaftern abgestimmten Beschluss der Hauptversammlung der Mainova AG hinzuweisen, der eine Möglichkeit zur Kapitalerhöhung einräumt. Dieses Instrument macht es nach entsprechenden Beschlüssen möglich, den Fremdkapitalbedarf bei der Umsetzung der Investitionen in die Dekarbonisierung zu reduzieren und kommt damit einerseits dem ursprünglichen Gedanken des Etatantrags E 72 vom 25.01.2019 nach und reduziert andererseits die ergebniswirksamen Belastungen der SWFH.
Die Finanzierungssituation im Konzern insgesamt ist nach wie vor angespannt und wird durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Kapitaleinlage - § 3734 Anlage 7 vom 28.02.2019 zu E 72 vom 25.01.2019 und § 1832 Anlage 14 vom 09.06.2022 zu E 143 vom 04.05.2022 - stabilisiert. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss zu E 143 wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die nach dem aktuellen Wirtschafts- und Erfolgsplan der SWFH bis 2026 zu erwartenden Jahresfehlbeträge in künftigen Ergebnishaushalten des Haushalts der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt werden können, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der SWFH auch nach 2023 sicherzustellen.
Die Prüfung des Magistrats erfolgt aktuell im Rahmen der Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2024/2025, welche noch nicht abgeschlossen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.