Am 20.10.2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Sanierung und Modernisierung der DLRG-Wasserrettungsstation
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Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Sanierung der DLRG-Wasserrettungsstation beschlossen, jedoch gibt es Unklarheiten über den Beginn der Arbeiten. Der Magistrat steht in Kontakt mit der DLRG, um die notwendigen Planungen zu überarbeiten und die Einwände zu klären.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Am 20.10.2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Sanierung und Modernisierung der DLRG-Wasserrettungsstation am Mainufer. Dennoch besteht zum jetzigen Zeitpunkt Unklarheit darüber, wann die Umsetzung des Beschlusses erfolgt und den Rettungsschwimmer:innen der DLRG somit eine ihren Aufgaben entsprechende, dringend benötigte Einsatzunterkunft zur Verfügung steht.
Ich frage daher den Magistrat:
Wie gedenkt der Magistrat, die einer Bauausführung zurzeit im Wege stehenden Einwände zu beheben, und wann kann mit einem Beginn der Sanierungen gerechnet werden?
Antwort des Magistrats
Zum heutigen Zeitpunkt kann leider weiterhin noch kein Starttermin für eine Sanierung der Rettungsstation benannt werden. Das Amt für Bau und Immobilien steht mit der Geschäftsführung der DLRG aber hierzu in Kontakt.
Die im Jahr 2021 der Bauaufsicht als Bauantrag vorgelegten Planungen waren nicht genehmigungsfähig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit - prominente Lage im Mainuferpark, direkt an der Uferpromenade - muss ein architektonisch überzeugendes Konzept verwirklicht werden. Hierbei gilt es sowohl die bestehenden Grünstrukturen zu schützen, das Landschaftsbild nicht negativ zu beeinflussen als auch die Maßgabe einer öffentlichen Toilette zu integrieren.
Die Planungen müssen deshalb unter diesen Gesichtspunkten überarbeitet und mit den beteiligten Ämtern abgestimmt werden, anschließend kann das Projekt in den kommenden Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.