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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Frage vom 12.12.2014, F 1911 Anlässlich der turnusmäßigen Tagung des Regionalrats Unterliederbach am 17.11.2014 in der Ludwig-Erhard-Schule wurde die fehlende - oder nicht eingeschaltete - Beleuchtung vieler Fahrräder als Unfallquelle bemängelt. Daraufhin äußerten Teilnehmer der Polizei und des Ordnungsamtes, dass eine konsequente Kontrolle von Fahrradfahrern und damit auch eine Ahndung einer solchen Ordnungswidrigkeit in Frankfurt politisch nicht gewollt sei.
Ich frage den Magistrat: Trifft es zu, dass es eine solche oder eine in diese Richtung gehende Anweisung des Verkehrsdezernats an das Ordnungsamt beziehungsweise an die Stadtpolizei gibt?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Mund! Das vermeintliche Zitat aus den Kreisen der Ordnungsbehörden steht im krassen Widerspruch zur gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei und des Magistrats. Der Magistrat tritt entschieden der Behauptung entgegen, Bedienstete der Stadtpolizei - Verkehrssicherheit - würden ein Fehlverhalten von Radfahrenden aus prinzipiellen oder politischen Erwägungen heraus nicht ahnden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes und der Polizei gehen gegen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung unabhängig von der Verkehrsart vor. Der Magistrat hält es jedoch für sachdienlich, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die originäre Aufgabenstellung der Stadtpolizei - Verkehrssicherheit - in der Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt. Temporär leistet die Stadtpolizei der originär für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständigen Landespolizei jedoch Hilfestellung anlässlich gemeinsamer Aktionen wie beispielsweise der Verkehrssicherheitswochen. Magistrat und Straßenverkehrsamt ist die Notwendigkeit einer guten Beleuchtung, insbesondere für Radfahrende, durchaus bewusst. Daher liegt ein Schwerpunkt der präventiven Aufklärungsarbeit des Straßenverkehrsamtes gerade auf dem Thema "Sichtbarkeit in der dunklen Jahreszeit". Beispielsweise greift die Kampagne "Lass dich sehen" eigens dieses Thema auf. Neben diesen präventiven Maßnahmen erfolgen bei Fehlverhalten jedoch auch repressive. Radfahrende, die ohne Licht fahren, gefährden in erster Linie sich selbst, aber natürlich auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, und werden daher selbstverständlich sanktioniert. Im Übrigen gehen die mit Abstand größten Gefahren vielmehr vom motorisierten Individualverkehr gegenüber Radfahrenden sowie Fußgängerinnen und Fußgängern aus. Von den insgesamt 18.315 in Frankfurt registrierten Verkehrsunfällen fanden lediglich 939 unter Beteiligung von Radfahrenden statt. Somit sind lediglich in fünf Prozent der Unfälle Radfahrende überhaupt involviert. Um das in einen entsprechenden Vergleich zu setzen, wir gehen momentan in jedem Fall von 15 Prozent Radverkehrsanteil aus, nur damit Sie sich ungefähr ein Bild davon machen können, in was für Relationen das steht. Selbstverständlich ist klar, dass das Problem von Radfahrenden wie von Fußgängerinnen und Fußgängern ist, dass diese natürlich besonders bei Unfällen im Verkehr gefährdet sind. Abschließend erlaubt sich der Magistrat, den Fragesteller darauf hinzuweisen, dass er ähnlich Antworten schon auf ähnlich lautende Fragen seines Vorgängers gegeben hat. Nichtsdestotrotz freut sich der Magistrat über die Gelegenheit, seine erfolgreiche Verkehrssicherheitsarbeit den Stadtverordneten erläutern zu können, sei es in dieser Sitzung, sei es in nachfolgenden Sitzungen, er wird da immer durchaus engagierte und erfreute Antworten geben. Vielleicht ein letzter Tipp, Herr Mund, weil Sie neu in der Stadtverordnetenversammlung sind. Wenn Sie den Ausführungen des Magistrats an dieser Stelle nicht trauen sollten, empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit den dort drüben sitzenden Journalistinnen und Journalisten. Die laden wir immer zu unseren Verkehrssicherheitsaktionen ein, und dort machen wir dann beides, Prävention und Repression. Die können sich manchmal kaum mehr retten vor unseren Einladungen, weil wir auch wollen, dass darüber geredet wird, weil wir da nämlich durchaus sehr systematisch unterwegs sind. In diesem Sinne, Herr Mund, bedanke ich mich für diese Frage.
(Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Herr Majer, die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Mund von den FREIEN WÄHLERN. Bitte! Stadtverordneter Mathias Mund, FREIE WÄHLER: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Majer, vielen Dank für die doch sehr ausführliche Beantwortung meiner Frage. Ich möchte Ihnen und auch dem Magistrat sehr gerne trauen. Erlauben Sie mir doch bitte die Zusatzfrage: Wie erklären Sie sich dann, dass doch eine belegte Äußerung im Rahmen dieses Gremiums in dieser Art und Weise getätigt wurde? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Herr Stadtverordneter Mund, dann möchte ich Ihnen eine Gegenfrage stellen: Wer hat dies tatsächlich gesagt? Wissen Sie, es ist immer so ein Problem, das ist ähnlich wie mit anonymen Briefen oder jemand hat mir aber dieses oder jenes gesagt. Wenn Sie mir sagen, welcher Mitarbeiter der Polizei, sei es Stadtpolizei oder Landespolizei, dies gesagt haben sollte, werden wir dem selbstverständlich nachgehen.
(Heiterkeit) Man muss es schon konkret machen, denn es einfach nur so in den Raum zu stellen, jemand hat das und das gesagt, das kann man einfach nicht machen. Sowohl die Polizei als auch das Straßenverkehrsamt sind dort in sehr enger Absprache unterwegs. Die einen oder anderen haben vielleicht von mir auch schon einmal persönlich gehört, dass ich beim Thema Verkehrssicherheit kein Pardon kenne, weil ich auch ganz persönlich sehr genau weiß, um was es sich dabei handelt und dass Verkehrssicherheitsarbeit ein Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Verkehrspolitik ist.
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Mund
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Dezember 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.