Der Personalmangel im Kindergarten Villa Sunshine im Stadtteil Heddernheim hat Ausmaße erreicht, die für etliche betroff
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Frage vom 16.05.2019, F 1907 Der Personalmangel im Kindergarten Villa Sunshine im Stadtteil Heddernheim hat Ausmaße erreicht, die für etliche betroffene Familien mit berufstätigen Müttern existenzgefährdend sind. Seit Januar 2019 kommt es dort durch kündigungs- und krankheitsbedingten Personalausfall dauerhaft zu verkürzten Öffnungszeiten und Notbetreuung für eine begrenzte Anzahl von Kindern.
Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat eingeleitet, um in Zusammenarbeit mit dem Träger des Kindergartens Villa Sunshine sicherzustellen, dass der Betrieb möglichst zeitnah wieder in regulärem Umfang erfolgen kann und die vertraglich zugesicherten Kinderbetreuungszeiten für die Eltern sichergestellt werden?
Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Leineweber! Der Magistrat hat die Aufgabe, den Träger des Kindergartens zur Betriebsführung zu beraten und zu beaufsichtigen. Kindertageseinrichtungen müssen zu jedem Zeitpunkt die Mindestanforderungen nach § 25c HKJGB erfüllen. Dies stellt der Träger sicher. Sofern nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, muss der Betrieb des Kindergartens vorübergehend eingeschränkt erfolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Das Stadtschulamt hat die Situation im Kindergarten Villa Sunshine des Trägers Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e. V. seit Anfang April 2019 intensiv geprüft und sich vergewissert, dass der Träger bereits geeignete Maßnahmen entwickelt hat, um sowohl den gesetzlichen Ansprüchen als auch dem Bedarf von Kindern, Eltern sowie Mitarbeitenden zu entsprechen. Sobald neues Fachpersonal eingestellt werden kann, können die Betreuungszeiten wieder im regulären Umfang erfolgen, spätestens aber zum 01.08.2019. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Mai 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.