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Mit den Fragen Nr. 611 und Nr. 1043 habe ich mich im Jahr 2022 bereits zweimal danach erkundigt, ob sich Vonovia an die

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Einhaltung der Mietobergrenze durch Vonovia und die Verfügbarkeit des Testats für die Jahre 2021 und 2022. Es wird erwartet, dass der Magistrat die Konsequenzen erläutert, falls das Testat nicht vorgelegt wird.

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Frage an den Magistrat

Mit den Fragen Nr. 611 und Nr. 1043 habe ich mich im Jahr 2022 bereits zweimal danach erkundigt, ob sich Vonovia an die Vereinbarung mit der Stadt hält, die Mieten maximal nur um ein Prozent p. a. zu erhöhen. Die letzte Auskunft des Magistrats vor ziemlich genau einem Jahr war, dass das Testat hierzu immer noch nicht vorliegt, aber in den Gesprächen mit der Vonovia darauf hingewirkt wird. Nur wenn überprüfbar ist, ob sich Vonovia an die gemeinsam getroffene Vereinbarung hält, profitieren davon auch die Mieter*innen. Ansonsten bleiben es leere Worthülsen.

Daher frage ich den Magistrat:

Liegt das Testat für das Jahr 2021 beziehungsweise 2022 inzwischen vor, und welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus, sollte das Testat weiterhin nicht vorgelegt werden?

Antwort des Magistrats

Das Testat für das Jahr 2021/2022 wurde vorgelegt. Die Vereinbarung bezüglich der Mietbegrenzung wurde eingehalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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