Hessenschau.de berichtete am 04.07.2023 mit dem Titel „Korruptionsprozess offenbart ‚Tohuwabohu‘ im Frankfurter Amt für
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen ergriffen, um Korruption im Amt für Bau und Immobilien zu verhindern. Dazu gehören die Neustrukturierung der Prozesse zur Sonderreinigung und die Einführung eines Sechsaugenprinzips. Ziel ist es, Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Hessenschau.de berichtete am 04.07.2023 mit dem Titel "Korruptionsprozess offenbart ‚Tohuwabohu' im Frankfurter Amt für Bau und Immobilien" über das Ende eines Korruptionsprozesses. In diesem ging es darum, dass mehr als 20 Schulhausmeister und ein Mitarbeiter des Amts für Bau und Immobilien in Frankfurt für Reinigungsaufträge Schmiergeld erhalten haben. Ein mitverantwortlicher Abteilungsleiter des ABI soll als Zeuge in dem Prozess ausgesagt haben, dass Abrechnungen für Sonderreinigungen "aus Personalmangel" nicht kontrolliert worden seien, nicht einmal "stichprobenartig" .
Ich frage den Magistrat:
Welche konkreten Konsequenzen hat der Magistrat aus diesem Prozess und dessen Urteil bisher gezogen?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat bereits vor der zitierten Berichterstattung sich intern mit den beteiligten Stellen wie dem Antikorruptionsreferat abgestimmt und Maßnahmen beraten, die solche Vergehen in Zukunft verhindern sollen.
Im August 2022 hat der Magistrat daraufhin die Prozesse im ABI gerade zum Thema der "Sonderreinigung" mit den Zielen von Transparenz und Kontrolle neu strukturiert. Hierdurch wird gewährleistet:
- ein Sechsaugenprinzip bei der Vergabe und Abrechnung
- feste Vertretungsregelung innerhalb des Prozesses
- neue Ausschreibungen beinhalten genau festgelegte Stundenverrechnungssätze für Sonderreinigungen
- In Zukunft sind keine Angebotsanfragen zu erhöhten Preisen notwendig.
Der Prozessablauf ist im Fachbereich Infrastrukturelle Dienste des ABI verbindlich festgelegt und wird gelebt.
Prozessschritte im Einzelnen sind:
- Anfragen von Sonderreinigungen durch die Schulhausverwaltung (SHV) erfolgen an das Objektmanagement (OM)
- Es werden Fotodokumentationen durchgeführt
- Bedarfsmeldung des OM an 25.41.2 Sonderreinigung
- Angebotseinholung durch 25.41.2 Sonderreinigung (bei Verträgen in denen keine Sonderreinigungspreise hinterlegt sind)
- Prüfung des Angebots durch 25.41.2 Sonderreinigung
- Prüfung und Freigabe des Angebots durch 25.41 Abteilungsleitung
- Erstellung der Bestellung durch 25.41.2 Sonderreinigung anhand des freigegebenen Angebots (Unterschrift auf Angebot, nachvollziehbar in der Rechnungsführung)
- Abzeichnung Bestellung durch 25.4 Fachbereichsleitung
- Auslösung der Bestellung und Zusendung an Dienstleister
- Leistungskontrolle durch SHV
Es wurden zudem für alle ABI Mitarbeitenden verpflichtende Schulungsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Antikorruptionsreferat durchgeführt. Alle neuen Mitarbeitenden werden generell und ebenfalls verpflichtend zu einer entsprechenden Antikorruptions-schulung eingeladen.
Alle SHV haben gesondert eine spezifische Schulung zum Thema Korruptionsprävention durchlaufen.
Zusätzlich hat das ABI eine Task Force zur Unterstützung des Fachbereichs Infrastrukturelle Dienste gegründet, die zum einen die bestehenden Prozesse aufgenommen und Anpassungsvorschläge erarbeitet hat.
Zum anderen wurde das Team der Rechnungssachbearbeitung personell verstärkt, um die Rückstände der Rechnungseingänge aufzuarbeiten. Im Mai 2023 wurde die Fachbereichsleitung neu besetzt. Die neue Fachbereichsleitung hat direkt die Umsetzung der Prozessoptimierungen angestoßen und ist parallel dazu mit den Dienstleistern ins Gespräch gegangen, um die im täglichen Geschäft bestehenden Probleme aufzunehmen und gemeinsame Lösungen zu vereinbaren.
Die Vorgaben der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinie sowie der Anordnungs- und Bestellbefugnisse werden allgemein berücksichtigt und in den Fachbereichen des ABI umgesetzt. Die Vergaben erfolgen ausschließlich über den Vergabemanager. Beauftragungen ohne Bestellschein sind nicht mehr möglich.
Die Einführung der digitalen Rechnungsprüfung xFlow läuft derzeit als Projekt und ermöglicht ab November 2023 eine sichergestellte - Dokumente können nicht mehr "verschwinden" -, zeitnahe und revisionssichere Abwicklung der Rechnungseingänge über die sachlich, rechnerische Prüfung bis hin zur Freigabe der Anordnung. Hierüber wird die Einhaltung des Vieraugenprinzips nachvollziehbar dokumentiert. Zudem werden Auffälligkeiten, die in der Rechnungsführung sichtbar werden, direkt aufgegriffen und hinterfragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.