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Das Gymnasium Süd nutzt gegenwärtig die ehemalige Wallschule interimsweise für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24. Laut

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Das Gymnasium Süd plant, im Jahr 2024 in das Gebäude Seehofstraße 41-43 umzuziehen. Die Eltern sind besorgt über die Sicherheit des Standorts, da das Gebäude weiterhin zur Miete angeboten wird. Der Magistrat hat jedoch bestätigt, dass der Standort langfristig gesichert ist und der Umzug möglicherweise nicht wie geplant stattfinden kann.

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Frage an den Magistrat

Das Gymnasium Süd nutzt gegenwärtig die ehemalige Wallschule interimsweise für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24. Laut Stadt soll es zum Schuljahr 2024/25 an den endgültigen Standort ziehen, ins ehemalige Behördenzentrum/Stadtschulamt in der Seehofstraße 41-43. Der Magistrat verwies in der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07. auf "laufende Verhandlungen". Die Eltern wundern sich nun darüber, dass der Grundstückseigentümer das Gebäude weiterhin online zur Miete anbietet, und fragen sich, ob damit gegebenenfalls keine Sicherheit mehr für diesen Standort besteht.

Daher frage ich den Magistrat:

Wird der Plan, dass das Gymnasium Süd 2024 in das Gebäude Seehofstraße 41-43 umzieht, eingehalten, und für welchen Zeitraum ist das Gebäude vertraglich der Stadt zugesichert?

Antwort des Magistrats

Die Stadt hält für die Gebäude Seehofstraße 41 und Gerbermühlstraße 48 noch einen Mietvertrag bis 2036, der Standort ist also langfristig gesichert. Ein Umzug im Jahr 2024 wird voraussichtlich nicht mehr möglich sein, der Schulbetrieb kann aber für das Schuljahr 2024/25 noch am derzeitigen Standort der ehemaligen Wallschule abgebildet werden. Für das Jahr Schuljahr 2025/26 ist der endgültige Umzug an die Gerbermühlstraße vorgesehen. Sofern die Um- und Neubaumaßnahmen noch nicht vollständig abgeschlossen sein sollten, sind Interimslösungen auf dem dortigen Grundstück möglich und geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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