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Durch die „Solaroffensive für Frankfurt“ soll der Ausbau der Solarenergienutzung auf städtischen Dächern massiv beschleu

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant, den Ausbau der Solarenergienutzung auf städtischen Dächern durch die Solaroffensive zu beschleunigen. Der Magistrat wird einen Beschlussvorschlag zur Klimaneutralität vorlegen, der die Einbindung städtischer Tochtergesellschaften in die Klimaschutzpläne vorsieht. Ziel ist es, die Nutzung von Solarenergie auf städtischen Dächern zu erhöhen und die entsprechenden Prüf- und Planungskapazitäten zu verbessern.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Durch die "Solaroffensive für Frankfurt" soll der Ausbau der Solarenergienutzung auf städtischen Dächern massiv beschleunigt werden. Die Stadtverwaltung soll dadurch mit gutem Beispiel vorangehen. Auf die Frage Nr. 1505 hieß es im März: "Um den Gründach- und Solaranlagenausbau in Zukunft zu beschleunigen, wurde (...) ein Beschlussvorschlag zur Klimaneutralität auf städtischen Dächern erstellt. Dieser befindet sich im Moment in Abstimmung (. .) und soll (...) dem Magistrat vorgelegt werden."

Ich frage den Magistrat:

Wann kann angesichts der Dringlichkeit des Solarausbaus mit der Vorlage des Magistratsvortrags gerechnet werden, und welche Möglichkeiten gibt es darin, beispielsweise städtische Tochter- und Beteiligungsgesellschaften einzubeziehen?

Antwort des Magistrats

Im Rahmen der Frankfurter Solaroffensive plant der Magistrat bereits eine stärkere Einbindung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in die Klimaschutzpläne der Stadt. Angesichts der erheblichen Anzahl von Beteiligungsgesellschaften der Stadt Frankfurt - Stand 31.12.2022 waren es 602 Gesellschaften - wird bei der Kontaktaufnahme eine Priorisierung anhand des Beteiligungsanteils und der Verfügbarkeit von Dachflächen vorgenommen.

In diesem Jahr fanden bereits Gespräche zwischen dem Klimareferat und dem Eigenbetrieb Kita Frankfurt zur Fördermittelberatung im Kontext der geplanten energetischen Sanierung des Gebäudebestandes, einschließlich der Nachrüstung der Dächer mit Solarenergie, unter Einbeziehung der hessischen Landesenergieagentur, LEA, und der Hessenenergie statt.

Der Magistrat wird in nachfolgenden individuellen Gesprächen mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetrieben zunächst klären, ob bereits Potenzialstudien und Solarausbaupläne vorhanden sind. Anschließend wird er die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Ausbauziele erörtern.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass zahlreiche städtische Tochtergesellschaften und Unternehmen mit Beteiligung der Stadt, wie zum Beispiel die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, die Messe Frankfurt GmbH sowie die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, bereits ambitionierte Pläne verfolgen und Maßnahmen zur Förderung des Solarausbaus kontinuierlich umsetzen.

Die Frage Nr. 1878 korrespondiert in erster Linie mit dem Antrag NR 577/23 "Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern", zu dem der Magistrat berichten wird.

Der in der Frage genannte Beschlussvorschlag trägt den Titel "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" und ist magistratsintern nahezu vollständig abgestimmt und soll kurzfristig in den Geschäftsgang gegeben werden. Bei einem entsprechenden Beschluss kann der Vorschlag frühestens mit der Genehmigung des Haushaltes 2024/2025 umgesetzt werden. Die für eine Umsetzung benötigten Mittel müssen mit den Veranschlagungen im Haushalt korrespondieren und sind dabei nach den gesetzlichen und städtischen Regelungen zu bewirtschaften, zum Beispiel Bau- und Finanzierungsvorlagen bei Investitionen entsprechend der Wertgrenzen der "Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften" im Haushalt. Die zugehörigen Budgets werden dabei üblicherweise bei den inhaltlich passenden Produktgruppen im Haushalt abgebildet beziehungsweise müssen vom Magistrat im Rahmen der Zielwerte für die Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Der Beschlussvorschlag geht zunächst von der derzeitigen Situation aus: Jede Erweiterung einer PV-Anlage auf städtischen Dächern ist mit einer statischen Prüfung der Dachflächen und der elektrotechnischen Prüfung für eine sichere Einbindung in das Gebäude verbunden. Hierzu gibt es aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Gebäudebestands keine Ausnahmen oder vereinfachten Verfahren.

Die Begründung liegt in der Sorgfalts- und Prüfpflicht im Rahmen der Betreiberverantwortung des Amtes für Bau und Immobilien, ABI. Konkret ist hierbei die statische, brandschutztechnische sowie elektrotechnische Überprüfung vorliegender PV-Projekte durch stadteigene Mitarbeitende gemeint. Im engeren Sinne sind dies die statische Prüfung von Dachflächen hinsichtlich der Lastreserven, die Anpassung des Brandschutzkonzeptes sowie die Prüfung der geplanten Integration der PV-Anlage in die Niederspannungshauptverteilung aus Sicht der Elektrosicherheit. Der Beschlussvorschlag "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" sieht deshalb vor, die entsprechenden Prüf- und Planungskapazitäten im ABI deutlich zu erhöhen.

Zusätzlich ist das ABI beauftragt worden zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Prüf-, Planungs- und Ausbaukapazitäten von Photovoltaikanlagen über städtische Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zu ergänzen. Ein erster Austausch mit der ABGnova, der Mainova und dem ABI hat schon stattgefunden.

Ein weiterer Aspekt der Frage Nr. 1878 beschäftigt sich mit Inhalten des Antrags NR 578/23 bzw. der Beschleunigung des Ausbaus von Solarenergie auf Dächern der städtischen Töchter und Beteiligungsgesellschaften. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die Schilderungen in dem aktuellen Bericht B 353 vom 22.09.2023 zum Antrag NR 578/23.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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