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Anfang des Jahres wurden Hinweise von Mitarbeitern der VHS zu Misswirtschaft bekannt, was bereits zu Kündigungen geführt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf Vorwürfe der Misswirtschaft an der VHS und die Reaktion des Dezernats darauf. Es wird gefordert, dass das Dezernat die Sorgen der Mitarbeiter ernst nimmt und Maßnahmen zur Aufklärung und Verbesserung der Situation ergreift.

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Frage an den Magistrat

Anfang des Jahres wurden Hinweise von Mitarbeitern der VHS zu Misswirtschaft bekannt, was bereits zu Kündigungen geführt habe. Stellen seien - zum Teil unter Umgehung von Stellenbesetzungsrichtlinien und geeigneteren Bewerbern - gezielt mit Personen besetzt worden, zu denen der neue Leiter verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen pflegte. Kritiker seien unter Druck gesetzt und mit dem Entzug von Aufgaben bestraft worden.

Ich frage den Magistrat:

Was hat das Dezernat getan, um die geäußerten Sorgen der Mitarbeiter der VHS ernst zu nehmen und in den letzten sechs Monaten seiner Aufsichtspflicht nachzukommen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Stadtverordnete Akmadza!

Das anonyme Schreiben wurde von seinem Verfasser an unterschiedliche Adressaten der Öffentlichkeit gesandt, darunter auch die Stadtverordnetenfraktionen. Daher ist den Fraktionen bekannt, dass insgesamt 20 Mitarbeitende der VHS namentlich aufgeführt werden, dass sehr persönliche Daten zu ihren partnerschaftlichen und freundschaftlichen Verbindungen genannt und sie in Verbindung mit einer angeblichen Vorteilsnahme gebracht werden. Selbstverständlich bedürfen die Vorwürfe der Überprüfung. Diese Überprüfung ist auch erfolgt, darauf komme ich gleich noch zurück. Dies muss jedoch in geschützter Umgebung sowie unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erfolgen. Genauso entspricht es auch der Intention des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Durch die Art und Weise der Veröffentlichung des Briefs hat der anonyme Verfasser jedoch bewusst in Kauf genommen, dass die Privatsphäre der genannten Mitarbeitenden sowie die Vorwürfe ungeprüft an die Öffentlichkeit gelangt sind (und die Betroffenen auch keine Gelegenheit hatten, dazu entsprechend Stellung zu nehmen). Dies ist zu verurteilen. Ich bitte daher auch um Verständnis, dass ich Einzelfälle nicht kommentieren kann und darf. Personalakten und Personaldaten sind geschützt und müssen geschützt bleiben.

In einer solchen geschützten Umgebung haben wir im Zuge der Aufsichtspflicht selbstverständlich sehr umfangreiche Prüfungen vorgenommen. Federführend dafür war das Personal- und Organisationsamt. Die VHS hat hierzu sämtliche Personalunterlagen zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis konnten Sie bereits der Presse entnehmen. Ich zitiere noch einmal aus dem Prüfbericht des Personal- und Organisationsamtes: "Im Ergebnis konnten keine Hinweise auf manipulative Einflussnahmen bei Stellenbesetzungsverfahren festgestellt werden."

Über das Vorgehen, die Prüfungen im Zusammenhang mit dem anonymen Schreiben und ihre Ergebnisse wurde die Betriebskommission zunächst schriftlich informiert sowie in der Betriebskommissionssitzung am

26. Juni 2023 von mir ausführlich mündlich unterrichtet. Da die CDU-Fraktion als Fragestellerin der Betriebskommission angehört - nicht Sie persönlich, aber Ihre Fraktion -, ist davon auszugehen, dass diese Informationen nicht neu sind.

Ich erinnere zudem noch einmal an die besondere Regelung bei der VHS als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt: Bei allen Stellenbesetzungen ab der Entgeltgruppe TVöD EG 14 - das betrifft alle Fachbereichsleitungen sowie teilweise auch die Stabsstellen und die Abteilungsleitungen - ist gemäß der Betriebssatzung der VHS zusätzlich die Betriebskommission als Kontrollgremium zu beteiligen. Dies ist in allen Fällen erfolgt. Das heißt, alle Personen, alle Führungskräfte, um die es in dem Schreiben geht, haben sich der Betriebskommission vorgestellt und sind von dieser auch bestätigt worden.

Die Betriebskommission ist bekanntlich überparteilich zusammengesetzt. Ihr gehören unter anderem Vertreter:innen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, der Fraktionen DIE GRÜNEN IM, CDU, SPD, LINKE. und FDP, an. Die Betriebskommission ist der Aufsichtsrat: Ihr obliegt die Kontrolle der Geschäftsführung der VHS. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass bei Leitungsstellen der erforderliche Fachverstand vorhanden ist. Kandidatinnen und Kandidaten für solche Leitungsstellen stellen sich in den Betriebskommissionssitzungen daher persönlich vor und stehen Rede und Antwort. Darüber hinaus haben wir eingeführt, dass die Bewerbungsunterlagen von den Mitgliedern der Betriebskommission eingesehen werden können, sodass die Betriebskommission auch umfassend informiert ist. Sie dürfen also davon ausgehen, dass die Betriebskommission ihrer Aufgabe gewissenhaft nachgeht und Kandidat:innen für Leitungspositionen durchaus auch kritisch hinterfragt, und das ist in Teilen ja auch geschehen.

Von Kündigungen im Zusammenhang mit den in dem anonymen Schreiben geäußerten Vorwürfen ist mir nichts bekannt. Richtig ist: Es gab mehrere Kündigungen bei der VHS, vor allem von Kolleginnen und Kollegen aus dem Leitungsteam, unter anderem auch der stellvertretenden Betriebsleitung. Dies war allerdings nicht unter der jetzigen Betriebsleitung, sondern unter der vorhergehenden. Auch dies ging damals durch die Presse, und ich nehme an, Sie erinnern sich daran.

In Zusammenhang mit einer der im anonymen Schreiben genannten Stellenbesetzungen ist mein Dezernat von Mitarbeitenden des Fachbereichs sowie dem Personalrat mehrfach separat angeschrieben worden, im Übrigen auch von der kursleitenden Vertretung. Auch hier haben wir die Sorgen der Mitarbeitenden selbstverständlich ernst genommen und mehrere Gespräche geführt, unter anderem mit dem Personalrat und mit den betroffenen Personen. Aus diesen Gesprächen resultierten zunächst Unterstützungsmaßnahmen für den Fachbereich, wie Coaching- und Teambuilding-Maßnahmen, die teilweise VHS-intern und teilweise mit Unterstützung des Personal- und Organisationsamts organisiert und mit externer Begleitung durchgeführt wurden. Ein Prozess, der im Ergebnis zu der Entscheidung führte, die Leitungszuständigkeit des betroffenen Fachbereichs zu überdenken.

Mir ist es wichtig, Hinweisen gründlich nachzugehen und Vorwürfe zunächst zu überprüfen. Dies ist im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber allen Beteiligten - den Mitarbeitenden, aber auch den Führungskräften - angebracht. Natürlich kann und muss Kritik geäußert werden dürfen. Und natürlich muss es Reaktionen darauf geben. In Konfliktfällen, die bei der VHS genauso wie in anderen städtischen Ämtern und Betrieben vorkommen können, sind aber zunächst die Maßnahmen zu ergreifen und auszuschöpfen, die der Personalbereich zur Konfliktbewältigung anbietet. Vorschnelle Entscheidungen, zumal in Reaktion auf anonyme Briefe, sind dagegen ganz sicher nicht der richtige Weg.

Gegenüber den Mitarbeitenden der VHS hat das Dezernat in einem Mitarbeiterbrief Stellung genommen und das Vorgehen des Magistrats erläutert. Dabei habe ich die Mitarbeitenden ausdrücklich auf das Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz als Anlaufstelle im Zuge der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verwiesen. Diese Einrichtung - und nur diese - ist die richtige Anlaufstelle. Den Hinweisen auf Missstände muss nachgegangen werden. Aber es braucht eine sachliche Prüfung und keine Schlammschlacht in der Öffentlichkeit. Eine solche hat nur eins zur Folge: nämlich einen immensen Imageschaden für die VHS und letztlich auch für die Stadt Frankfurt als Arbeitgeberin.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Danke, Frau Stadträtin Weber! Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von der Fragestellerin Frau Akmadza. Bitte!

Stadtverordnete Anita Akmadza, CDU:

(Zusatzfrage)

Besten Dank! Vor allem die letzten beiden Sätze waren mir persönlich unheimlich wichtig. Die VHS ist nämlich ein ganz, ganz wichtiger Punkt bei uns in Frankfurt. In Ihrer offiziellen Stellungnahme vom 13. September hatten Sie festgestellt: "Die erhobenen Vorwürfe sind unbegründet und in keinem Fall zutreffend." Stimmt es also nicht, dass explizit bei diesen circa 20 Personen kein Freundschafts- oder Verwandtschaftsverhältnis zum VHS-Leitenden besteht und dass kein Parteibuch eine Rolle gespielt hat?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Zunächst einmal sind Verwandtschaftsverhältnisse ja nicht verboten. Das gibt es in jedem Betrieb, und das gibt es auch in unterschiedlichen Ämtern der Stadt Frankfurt. Meine Eltern haben sich auch bei der Arbeit kennengelernt. Also, es ist durchaus möglich, dass man in seinem Arbeitsumfeld Verwandtschafts- und Freundschaftsverhältnisse knüpft, aber es ist auch nicht verboten, dass Menschen eingestellt werden, die verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen zu bereits vorhandenen Mitarbeitenden haben.

Der Punkt an der Stelle ist: Es dürfen keine Vorteile gewährt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die verwandten oder befreundeten Personen sich nicht gegenseitig Vorteile gewähren oder Dinge dieser Art tun. Dies muss bei der Einstellung überprüft werden. Es muss natürlich auch in den Akten dokumentiert werden, und es muss darauf geachtet werden, dass diese Arbeitsbereiche entsprechend so entflochten sind, dass so etwas nicht stattfinden kann. Das Gleiche gilt vice versa auch für Parteizugehörigkeit. Das heißt, auch da muss entsprechend überprüft werden, dass es keine Vorteilsnahmen geben kann und dass - ich wiederhole es noch einmal - alle Einstellungsverfahren in einem externen Ausschreibungsverfahren mit externer Begleitung, mit Begleitung durch das Personal- und Organisationsamt im Sinne der Bestenauslese durchgeführt werden und von der Betriebskommission, die überparteilich besetzt ist, bestätigt werden.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Schenk. Bitte!

Stadtverordneter Patrick Schenk, AfD:

(Zusatzfrage)

Frau Stadträtin Weber, Ihre Ausführungen lassen ja den Schluss zu: Im Grunde genommen ist jetzt alles wieder gut. So war es Ihren Worten zu entnehmen. Ganz konkret nachgefragt: Welchen Eindruck haben Sie jetzt, Stand heute, von der Stimmung in der Belegschaft und unter den Mitarbeitern in der VHS?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Sie können sich vorstellen, dass so eine öffentliche Berichterstattung, zumal wenn sie ein halbes Jahr, nachdem das Ganze passiert ist, erfolgt, ihre Spuren hinterlässt und dass die Beschäftigten verunsichert sind und sich nicht wertgeschätzt fühlen, weil ihnen pauschal unterstellt wird, dass es nicht rechtens ist, dass sie dort arbeiten. Deswegen war es mir auch wichtig, in einem Brief an die Mitarbeitenden deutlich zu machen, dass die Prüfungen - und diese waren wirklich sehr umfassend - ergeben haben, dass hier keine Unregelmäßigkeiten stattgefunden haben. Ich hoffe, dass sich die Stimmung der Mitarbeitenden entsprechend wieder beruhigt. Wir werden natürlich noch einmal mit den Beschäftigten ins Gespräch gehen. Wir sind jetzt alle in dieser Frage sensibilisiert, das kann ich sagen, und werden so transparent und so gut wie möglich weiterarbeiten und es auch entsprechend kommunizieren.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1860

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Frau Vorsteherin!

Unsere Volkshochschule ist eine wichtige Institution, die zentrale Bildungsarbeit für unsere Stadtgesellschaft leistet. Die VHS bietet für jeden Menschen ein passendes und ein erschwingliches Angebot und ist mit ihren zahlreichen Lernorten ein wichtiger Stadtteiltreff.

Die mehr als 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mehr als 1.000 freiberufliche Kursleiterinnen und Kursleiter leisten engagierte Arbeit. Vor diesem Hintergrund finden wir allerdings den Umgang des Magistrats mit den Sorgen der Belegschaft alarmierend. Mitarbeiter der VHS schlagen Alarm und lange passiert nichts vonseiten der zuständigen Stellen. Was ist denn mit der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Bildungsdezernentin ist für die Volkshochschule die oberste Amtsherrin und muss als solche die Sorgen und Nöte der Beschäftigten ernst nehmen.

In diesem Fall hat es jedoch den Anschein, dass diese Sorgen nicht nur lange Zeit ignoriert wurden, sondern Missstände gar unter den Tisch gekehrt und Kritiker vielleicht mundtot gemacht werden sollten. Das Vorgehen des Magistrats widerspricht nicht nur dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz, das Whistleblower grundsätzlich und in jeder Situation schützt, sondern konterkariert auch die Arbeit des Referats für Antikorruption und Hinweisgeberschutz. Eine Unterscheidung zwischen Whistleblowern und böswilligen Denunzianten, wie von Stadträtin Weber vorgebracht, sieht das Gesetz nämlich nicht vor.

Frau Weber sagte, dass juristisch gegen den Hinweisgeber vorgegangen werde, da er Namen von Mitarbeitern in einem Schreiben genannt hat, das nicht nur intern verschickt wurde. Wie aber, frage ich Sie, soll ein Mitarbeiter denn einen Nachweis für Vorteilsnahmen, Einstellung von Verwandten und Einstellung von Parteifreunden erbringen, ohne konkrete Namen zu nennen? Und gab es Anfang Januar überhaupt schon eine solche Meldestelle? Auch geht es nicht um ein oder zwei Mitarbeiter, sondern, wie wir wissen - laut Pressestelle -, um circa 20 Personen, was nahelegt, dass es sich hier nicht um eine persönliche Animosität eines einzelnen Hinweisgebers handelt, sondern, um systemische Missstände, die dringend einer öffentlich transparenten Klärung bedürfen.

Wir sind überzeugt, dass nicht ein Mitarbeiter, der Probleme benennt und damit eine Verbesserung der Situation der Belegschaft erzielen möchte, dem Ansehen der Volkshochschule schadet, sondern die aktuelle Haltung des Magistrats. Die Bildungsdezernentin hat als oberste Dienstvorgesetzte für den Leiter der Volkshochschule die volle Verantwortung und muss dafür sorgen, dass die Zufriedenheit von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VHS an erster Stelle steht. Man kann nicht alles auf die Betriebskommission schieben.

Wir fragen uns daher: Warum hat Frau Weber die Betriebskommission nicht direkt nach dem Erhalt des anonymen Briefs über den Sachverhalt informiert, den Leiter der VHS Rechenschaft ablegen lassen und zu einer transparenten Aufklärung des Falls beigetragen? Warum wurde das Thema erst auf die Agenda gesetzt, als es in der Presse zirkulierte und nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden konnte? Was uns daher vor allem interessiert, ist die Frage, was der Magistrat zu tun gedenkt. Wir fordern nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern konkrete Maßnahmen zur lückenlosen Aufklärung, die Durchsetzung von Konsequenzen für Fehlverhalten und vor allem die Sicherstellung einer Führungskultur, ...

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Frau Steinhardt, Ihre Redezeit läuft ab.

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

(fortfahrend)

Ja, noch drei Wörter!

... die in Zukunft gar keine Verdachtsmomente der Vorteilsnahme oder Vetternwirtschaft entstehen lässt.

Danke schön!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Als nächste Rednerin ist Frau Sylvia Kunze von der SPD dran. Bitte schön!

Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD:

Ach ja, Frau Steinhardt, das ist doch alles passiert! Es hat eine ausführliche Prüfung der Vorwürfe gegeben.

(Zurufe)

Na klar, danach!

(Zurufe)

Also, das anonyme Schreiben datiert ungefähr vom Frühjahr diesen Jahres und steht wahrscheinlich in keinem zeitlichen Zusammenhang mit den Oberbürgermeisterwahlen in Frankfurt. Im Frühjahr diesen Jahres wurde daraufhin wurde sehr ausführlich vom Personal- und Organisationsamt allen Vorwürfen nachgegangen, alles wurde ausführlich überprüft und ...

(Zurufe)

Natürlich danach! Alles wurde ausführlich überprüft. Sie kennen die Pressemitteilung, in der steht: "Die Prüfung hat ergeben, dass die erhobenen Vorwürfe unbegründet und in keinem Fall zutreffend sind." Über diese Prüfung wurde auch ausführlich in der Betriebskommission berichtet. In allen Details ist das insofern für uns ausführlich behandelt und abgeschlossen und hiermit auch zur Zufriedenheit geklärt. Dass das jetzt, acht Monate später, noch einmal in der Zeitung steht, steht wahrscheinlich in keinem Zusammenhang mit der Landtagswahl. Der zeitliche Abstand ist aber insofern ganz positiv, weil die Gremien der Stadt Zeit hatten, ausführlich zu prüfen und zu klären, was an den Vorwürfen dran ist.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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