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Am 1. Juli tritt das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz sieht zum einen eine Erhöhung des Kinderzuschlags vo

Vorlagentyp: F
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

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Frage vom 16.05.2019, F 1859 Am

  1. Juli tritt das Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz sieht zum einen eine Erhöhung des Kinderzuschlags vor, zum anderen aber auch eine Verbesserung des Bildungs- und Teilhabepakets. So fallen die Elternanteile für das gemeinsame Mittagessen und für die Schülerbeförderung weg, darüber hinaus soll das Antragswesen entbürokratisiert werden. Ich frage daher den Magistrat: Wie hilft der Magistrat durch eine gezielte Informationspolitik und Beratung, dass die Hilfen im ersten Schritt vor allem in den Quartieren ankommen, in denen fast ein Drittel der Kinder Leistungsbezieher sind? Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Luxen, meine Damen und Herren! Ich möchte eine kurze Anmerkung machen: Martin Daum könnte Fahrgastbegleiter für Herrn Oesterling werden. (Beifall) Dann hätten wir auch gleich eine Lösung für die erste Frage. Aber jetzt zu Ihrer Frage, sehr geehrte Frau Luxen. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen des Starke-Familien-Gesetzes zum
  2. Juli 2019 haben zunächst die Reform des Kinderzuschlags zum Inhalt. Dem folgen am
  3. August dieses Jahres die Änderungen des Bildungs- und Teilhabepakets, auf das Sie vor allen Dingen abzielen. Der Magistrat wird die neue Gesetzgebung erneut zum Anlass nehmen, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgruppengerecht zu bewerben, damit möglichst viele Berechtigte die Leistungen dann auch in Anspruch nehmen. Wir haben deswegen das Jugend- und Sozialamt und das Jobcenter schon an einen Tisch gesetzt, und gemeinsam entwerfen sie gerade Werbeaktionen, um auf die Angebote hinzuweisen. Dabei stehen im Wesentlichen vier Dinge im Fokus: einmal der Wegfall des Antragserfordernisses und die damit verbundene vereinfachte Inanspruchnahme, die im Übrigen aber nicht für die Lernförderung gelten wird. Zweitens, die höheren Leistungen, nämlich statt bisher zehn Euro mit Nachweis nunmehr 15 Euro Pauschale für die soziale und kulturelle Teilhabe. Das wird insbesondere den Stadtverordneten Frischkorn und den Sportkreis interessieren, weil es auch dort eine vereinfachte Inanspruchnahme geben wird. Drittens, der Wegfall von Eigenanteilen. Das interessiert vor allen Dingen unsere Eltern, deren Kinder im Kindergarten, in der Schule oder auch in den Horten und Jugendhäusern am pädagogischen Mittagstisch teilnehmen. Bisher musste dafür ein Euro Eigenanteil gezahlt werden, der fällt jetzt weg. Im Übrigen wird auch der Kreis der Berechtigten durch die Änderungen zum Erhalt des Kinderzuschlags erweitert. Der Magistrat wird sich richtig anstrengen, damit dieses Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg wird, das aus unserer Sicht eigentlich immer ein schwerfälliges Instrument war und bei dem wir uns nie sicher waren, ob alle Anspruchsberechtigten tatsächlich diesen Schritt auch gehen und die entsprechenden Anträge stellen. Der Magistrat wird sich richtig Mühe geben, dass wir hier ab dem Sommer noch mehr Anspruchsberechtigte tatsächlich zu der Inanspruchnahme im Sinne ihrer Kinder verhelfen können. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Luxen. Bitte! Stadtverordnete Kristina Luxen, SPD: (Zusatzfrage) In einem statistischen Bericht wurden die Quartiere besonders herausgedeutet, in denen es viele Kinder gibt, die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher sind. Wäre es nicht auch vorstellbar, der 01.08. ist zwei Wochen vor Schulanfang und die 150 Euro, die für das Paket angemessen wären auszugeben, dass zum Beispiel die Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie die Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger sich genau zu diesem Zeitpunkt in den Stadtteilen darum kümmern, damit die Leistungen auch ankommen? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Frau Luxen, der Magistrat denkt auch darüber nach, wie wir konkret die Planung angehen werden. Die Quartiersmanager erhalten auch entsprechendes Informationsmaterial. Das sehe ich als selbstverständlich an. Selbstverständlich veröffentlichen wir auch eine Pressemitteilung. Aber wir werden vor allen Dingen - jetzt greife ich das Wort "Blockbuster" von vorhin noch einmal auf -, im Sinne der Blockbuster, also Mainstream, A-Sprache, A-Clip, tatsächlich die sozialen Medien auch noch einmal bemühen. Wir entwickeln gerade eine Postkarte, bei der man dann einfach nur das Handy vorhalten muss und durch einen QR-Code vorgelesen bekommt, worauf man alles Ansprüche hat. Diese Postkarte werden wir flächendeckend in den Schulen, Kitas, Vereinen, im Jugend- und Sozialamt, im Jugendjobcenter und dem Jobcenter auslegen. Wir werden auch - wie wir es bisher schon gemacht haben - unsere Flyer wieder mehrsprachig auflegen. Wir hatten unseren BuT-Flyer schon in Arabisch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Urdu übersetzt, wobei sich die Broschüren in Türkisch, Polnisch und Russisch als Ladenhüter erwiesen haben. Wir werden dennoch Türkisch nicht aus dem Angebot nehmen, aber Polnisch und Russisch scheint nicht notwendig zu sein. Dafür werden wir Dari auf jeden Fall hinzunehmen, um damit die afghanischen Mitbewohner in Frankfurt direkt ansprechen können, und sind momentan noch am überlegen, ob wir den Flyer auch in Bulgarisch und in Rumänisch erstellen. Wir werden ihn auf jeden Fall auch wieder in leichter Sprache erstellen. Mit dem Ganzen zusammen und auch der Information der Multiplikatoren, die Sie auch angesprochen haben, denke ich, werden wir unserem großen Ziel näherkommen, dass tatsächlich noch mehr Eltern für ihre Kinder diese BuT-Leistungen in Anspruch nehmen. Ich glaube, wir haben dabei jetzt einen großen Schritt vor uns, weil diese elende Nachweispflicht wegfällt. Ich möchte ein Beispiel nennen, was mir persönlich sehr am Herzen liegt, weil ich immer wieder Schreiben bekomme, dass man für zehn Euro Anspruch auf die Übernahme in einen Sportverein hat. Manche Sportvereine, der größte hier in Frankfurt, nimmt acht Euro Mitgliedschaftsbeitrag. Dann fragen sich die Eltern, was mit den zwei Euro ist. Das wird in Zukunft anders sein. Wir werden jetzt pauschal 15 Euro auszahlen können. Das heißt, wenn die Eltern einen Sportverein wählen, der nur sechs oder acht Euro Mitgliedsbeitrag für die Kinder nimmt, dann haben sie das andere Geld übrig, um die Sportschuhe und die Sportkleidung zu bezahlen. Ich denke, das ist etwas richtig Wichtiges. (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Es gibt eine zweite Zusatzfrage von Frau Schubring. Bitte! Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: (Zusatzfrage) Frau Professor Birkenfeld, können Sie auch noch etwas dazu sagen, was die Neuregelungen beim Kinderzuschlag für die Stadt Frankfurt bedeuten? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Zumindest was die Neuregelungen für den Kinderzuschlag für unsere Frankfurter Bevölkerung angeht, gerne. Es ist ein sehr kompliziertes Instrument, das noch zu wenig - zumindest berichtet mir das die Familienkasse, wo man diesen Antrag auf Kinderzuschlag stellen muss - in Anspruch genommen wird, obwohl er ein wichtiges Instrument ist, weil der Kinderzuschlag ja eigentlich verhindern soll, dass Menschen bei niedrigem Einkommen, die keine aufstockende Leistung nach dem SGB II beim Jobcenter beantragen, diese Antragstellung vermeiden können. Der Kinderzuschlag wird auch dann auf 185 Euro erhöht, vorher waren es 170 Euro. Bisher ist er schlagartig weggefallen, wenn die Eltern mehr verdient haben. Das war eine richtige Bremse, und das konnte sogar dazu führen, dass Eltern, die den Kinderzuschlag beantragt haben, dann wieder darauf verzichtet haben, damit sie ihr Einkommen behalten können beziehungsweise hatten nicht den genügenden Anreiz mehr zu verdienen, eine oder zwei Stunden mehr zu arbeiten, und haben sich lieber auf 35 oder 36 Stunden oder was auch immer setzen lassen, damit sie diesen Kinderzuschlag behalten haben. Das wird in Zukunft anders sein. Der Kinderzuschlag wird langsam auslaufen und nicht schlagartig. Er wird ab 2021 dynamisiert. Er wächst dann auch an. Das Kindeseinkommen, diese Neuregelung ist ganz wichtig, insbesondere für unsere Alleinerziehenden - falls Sie das auch noch interessiert, es darf ja keine weitere Zusatzfrage mehr gestellt werden, deswegen möchte ich gerne darauf noch eingehen -, weil den Alleinerziehenden, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen, das bisher zu 100 Prozent angerechnet worden ist. Das wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein, sondern nur noch 45 Prozent. Also auch diese Eltern haben am Schluss mehr im Portemonnaie. Insgesamt wird auch der Antragsaufwand wesentlich einfacher gemacht. Die Leistung wird in Zukunft für sechs Monate gewährt. Es muss nicht ständig wieder überprüft werden. Es gilt auch rückwirkend für sechs Monate, sodass auch da durchaus Familien profitieren werden. Das sind jetzt nur kleine Punkte, wir werden das noch einmal in einer Pressekonferenz ausführlich darstellen. Vielen Dank für die Frage! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Mai 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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