Gemäß dem Magistratsvortrag M 106 vom 30.06.2023 liegt nun ein aktuelles Konzept für Werbung im öffentlichen Raum vor.
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Ausschreibung der Werberechte für die Stadt und die VGF zu bündeln, um eine effizientere Handhabung zu gewährleisten. Die genaue Stelle für das Handling der Werberechte ist noch nicht entschieden, da verschiedene Modellansätze geprüft werden. Das erwartete Ergebnis ist eine klare Verantwortlichkeit und eine optimierte Vergabe der Werberechte.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Gemäß dem Magistratsvortrag M 106 vom 30.06.2023 liegt nun ein aktuelles Konzept für Werbung im öffentlichen Raum vor.
Ich frage den Magistrat:
Ist es angedacht, die Werberechte der Stadt und der VGF gemeinsam auszuschreiben, und bei welcher Stelle soll das Handling der Werberechte in Zukunft verantwortet werden?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hält es für vorteilhaft die Ausschreibung der Konzessionsverträge für Werberechte an den Stationen und Haltepunkten der VGF und der Konzessionsverträge für Werberechte auf kommunalen Verkehrs-, Wege- und Platzflächen zu bündeln. Von welcher Stelle die Vorbereitung der Neuvergabe der Konzessionsverträge sowie das Vertragscontrolling künftig erfolgen soll, ist derzeit noch nicht entschieden. Der Magistrat prüft derzeit Modellansätze und wird die präferierte Lösung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.