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Derzeit sammelt eine muslimische Gemeinde Spenden für einen großen Neubau in Frankfurt-Griesheim. Hinter dem Projekt ste

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf den geplanten Neubau einer Moschee in Frankfurt-Griesheim durch die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Magistrat wird um Informationen zu den beteiligten Akteuren und Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansiedlung radikaler Gruppen gebeten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Derzeit sammelt eine muslimische Gemeinde Spenden für einen großen Neubau in Frankfurt-Griesheim. Hinter dem Projekt steht die Deutsche Muslimische Gemeinschaft, DMG, welche vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die DMG ist ein Ableger der international agierenden islamistischen Muslimbruderschaft. Aus dieser sind bereits zahlreiche radikalislamische und terroristische Organisationen wie die Hamas hervorgegangen.

Ich frage den Magistrat:

Welche Erkenntnis hat der Magistrat zu dem geplanten Bau und den beteiligten Akteuren, und was unternimmt er, um eine Ansiedlung der radikalen Muslimbrüder in Frankfurt zu verhindern?

Antwort des Magistrats

Für die Liegenschaft Eichenstraße 41 liegen bisher keine konkreten Erkenntnisse vor. Es wurde kein Bauantrag gestellt und der Eigentümer hat keine Bauberatung in Anspruch genommen. Jedoch hat das islamische Zentrum, IZF, Eichenstraße 41 selbst ein Schreiben veröffentlicht, in dem es angibt, dass durch die Deutsche Muslimische Gemeinde, DMG, Spenden für ein entsprechendes Bauvorhaben gesammelt werden.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Moschee auf dem Grundstück Eichenstraße 41 beurteilt sich nach dem Bebauungsplan Nr. SW 24 d Nr. 1Ä, rechtskräftig seit 02.05.2023. Dieser setzt für das Grundstück ein Gewerbegebiet gem. Baunutzungsverordnung, BauNVO 2017, fest. Dort sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulässig. Für die Zulässigkeit spielt dabei eine Rolle, ob die Einrichtung einen Bedarf aus der näheren Umgebung deckt.

Weiterhin ist zu prüfen, ob das geplante Vorhaben der Eigenart des Baugebiets widerspricht und ob unzumutbare Belästigungen und Störungen von der Nutzung ausgehen.

Bei einem konkreten Bauvorhaben, welches der Größe nach jenem in der Presse vorgestellten entspräche, ist voraussichtlich davon auszugehen, dass diese religiöse Einrichtung nicht nur einen lokalen Bedarf abdecken würde, sondern vielmehr ein überregionales Zentrum darstellt. Dies ist auf der Liegenschaft Eichenstraße 41 kritisch zu sehen, da insbesondere die Erschließungssituation zu starken Belastungen der benachbarten gewerblichen Betriebe sowie der direkt angrenzenden Wohnnutzungen führen dürfte.

Eine aktuelle Einschätzung des Polizeipräsidiums Frankfurt zu Aktivitäten auf der Eichenstraße 41 liegt vor. Demnach sind dort vier Vereine mit muslimischem Hintergrund ansässig. Der Verein Islamisches Zentrum Frankfurt, IZF), der Rat der Imame und Gelehrten, RIG, das Europäische Institut für Humanwissenschaften, EIHW, sind eng miteinander und mit der Muslimbruderschaft verflochten. Der vierte Verein ist ein Fußballverein. Die Polizei schätzt ein, dass mit dem Neubau ein überregional bedeutsames Objekt entstehen dürfte, sowohl hinsichtlich des Zulaufs sowie bezüglich der Reichweite.

Für ein Nachbargrundstück - Eichenstraße 55 - liegt aktuell ein Bauantrag für eine Moschee vor. Antragsteller ist der Verein "Europäische Moscheebau und Unterstützungsgemeinschaft e. V.", EMUG. Nach Einschätzung des AmKA ist die Gemeinde Mitglied im Dachverband der "Islamische Gemeinschaft Millî Görüş", IGMG. Da aber zur ideologischen Ausrichtung der "Yunus-Emre Moschee" keine öffentlich zugänglichen Informationen vorliegen, kann nicht gesagt werden, ob sie die Sichtweisen der Millî Görüş-Bewegung vertreten. Jedenfalls lassen sich keine öffentlich zugänglichen negativen Medienberichte oder sicherheitsbehördliche Einschätzungen zu der Gemeinde finden, was als positiver Indikator gewertet werden kann. Bezüglich der Bauherrschaft kommt das AmKA zu folgender Einschätzung: Führenden Vertretern der EMUG werden Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft nachgesagt. Dabei muss bedacht werden, dass die EMUG für die meisten IGMG-Moscheen als Bauherr fungiert und eine Bauherrschaft nicht automatisch mit einer ideologischen Überschneidung einhergeht.

Darüber hinaus behandeln die im AmkA angesiedelten Fachstelle für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention, DEXT-Fachstelle, und Koordinierungsstelle Antiradikalisierung in ihrer Arbeit unter anderem den Phänomenbereich religiös begründeter Extremismus. Dynamiken und Tendenzen im religiös begründeten Extremismus innerhalb des Stadtraums werden wahrgenommen und qua Funktion der beiden Stellen bearbeitet. Hierbei kommt es auch zu einem regelmäßigen Austausch mit Sicherheitsbehörden auf kommunaler und Landesebene sowie mit Akteur*innen der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit. An dieser Stelle sei nochmal darauf verwiesen, dass Religionsgemeinden die Stadt über eigene Bauvorhaben vorab, also vor Antragstellung zu baurechtlichen und planungsrechtlichen Genehmigungen, nicht informieren müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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