In Frankfurt ist die ordnungswidrige Gartennutzung nach wie vor ein großes Problem. Darum frage ich den Magistrat: Wel
Zusammenfassung
Die ordnungswidrige Gartennutzung in Frankfurt stellt ein erhebliches Problem dar, das durch verschiedene illegale Eingriffe in Natur und Landschaft gekennzeichnet ist. Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um diese illegalen Nutzungen zu unterbinden und die Anzahl der aufgedeckten Fälle im Jahr 2022 zu berichten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
In Frankfurt ist die ordnungswidrige Gartennutzung nach wie vor ein großes Problem.
Darum frage ich den Magistrat:
Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die ordnungswidrige Nutzung der Gärten zu unterbinden, und liegen dem Magistrat Zahlen vor, wie viele ordnungswidrige Gartennutzungen im Jahr 2022 aufgedeckt wurden?
Antwort des Magistrats
Die Entwicklung zunehmender rechtswidriger Nutzungen und Bebauungen auf Flächen früherer Gartennutzungen, wie Sichtschutzwände, übergroße Bauten, gewerbliche Nutzungen und Wohnen auf Flächen, die unter Landschaftsschutz - der Zonen I und II - stehen, ist bedauerlicherweise in vielen Stadtteilen Frankfurts zu beobachten.
Aufgrund von Meldungen aus der Bürgerschaft und eigenen Beobachtungen ist davon auszugehen, dass die Anzahl von sogenannten illegalen Eingriffen in Natur und Landschaft - mit einem Schwerpunkt "ordnungswidriger Gartennutzungen" - aktuell bei mehreren Tausend Fällen für das gesamte Stadtgebiet liegt; davon circa 90 Prozent innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main.
Hierbei handelt es sich um Gebäude und sonstige Nutzungen auf den betroffenen Grundstücken, die mit den geltenden Vorschriften des Bau-, Naturschutzrechts und der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht im Einklang stehen.
Die Naturschutzbehörde ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Möglichkeiten tätig, muss aber - auch unter Beachtung der geltenden Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung - Prioritäten setzen.
Einerseits muss akuten und bedeutsamen Einzelfällen sofort nachgegangen werden, zum Beispiel neues Gebäude in besonders empfindlichen Naturräumen, wie dem Berger Hang.
Andererseits muss in spezifischen Räumen gegen alle, auch ältere illegale Nutzungen vorgegangen werden. Bei einem systematischen Vorgehen gegen ältere illegale Gebäude und Nutzungen erfordert die Rechtsprechung, dass gleichzeitig gegen alle illegalen Eingriffe in einem planerisch abgegrenzten Gebiet vorgegangen werden muss.
Die letzten drei Gebiete, in denen flächendeckend und erfolgreich vorgegangen worden ist, sind das Schwanheimer Unterfeld, der Fechenheimer Mainbogen und das FFH-Gebiet Seckbacher Ried. Ein solches von der Rechtsprechung erwartetes gebietsbezogenes Vorgehen bindet für eine rechtssichere Abwicklung der Verwaltungsverfahren grundsätzlich über mehrere Jahre personelle Ressourcen. Die Erfolgsquote der Naturschutzbehörde liegt hierbei bei circa 90 Prozent, in denen die widerrechtliche Nutzung im Rahmen einer vertraglichen Regelung ohne behördliche Verfügung beendet werden kann.
Um dieser negativen Entwicklung wirksam entgegentreten zu können bedarf es einer signifikanten Verstärkung der personellen Ressourcen bei der Naturschutzbehörde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.