Die Ladenfläche im Kopfbau der Kleinmarkthalle, die bis 31. Dezember 2016 an die Firma Thöt vermietet war, steht seitdem
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 28.03.2019, F 1844 Die Ladenfläche im Kopfbau der Kleinmarkthalle, die bis 31. Dezember 2016 an die Firma Thöt vermietet war, steht seitdem leer. Es sollen laut dem Bericht B 27 bereits zahlreiche Anmietungsbekundungen vorliegen und Mietverhandlungen mit Interessenten geführt worden sein. Es werde auch die Möglichkeit der gastronomischen Nutzung in diesem Sinne geprüft. Ich frage daher den Magistrat: An was sind die Mietverhandlungen mit den Interessenten bislang gescheitert, und was hat die Prüfung in Bezug auf die Möglichkeit der gastronomischen Nutzung ergeben?
Antwort des Magistrats: Zuständig für die Vermietung der Ladenflächen an der Kleinmarkthalle ist die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH als Betreiber der Markthalle. Wie im Bericht des Magistrats B 27 vom 04.02.2019 ausgeführt, strebt die HFM wieder die Etablierung einer geeigneten Einzelhandelsnutzung in der Fläche des ehemaligen Fahrradladens an. Die Verteilung der Nutzfläche auf drei Geschosse, mit entsprechend hohem Logistik- und Personalaufwand, stellten bisweilen das wesentliche Ausschlusskriterium für Interessenten aus dem Handelsbereich dar. HFM und Wirtschaftsförderung Frankfurt stehen diesbezüglich in regelmäßigem Austausch und gehen aktuell gemeinsam davon aus, dass in Zeiten wachsender Onlinekonkurrenz eine solche Ladenfläche schwer zu vermieten ist. Aufgrund vermehrter Anfragen zur Nutzung der Fläche zu Gastronomiezwecken von potenziellen Interessenten wurde durch die HFM eine Vorprüfung zur Nutzungsänderung beauftragt, um diese mit der Bauaufsicht Frankfurt hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit abzustimmen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass gegen die notwendige Nutzungsänderung kein behördlicher Einwand besteht. Selbstverständlich sind damit Auflagen bezüglich Barrierefreiheit, Brandschutz und Stellplatznachweis verbunden. Die HFM verfolgt eine gastronomische Nutzung entsprechend weiter und ist hier mit mehreren Interessenten konkret im Gespräch. Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.