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Die Mainova AG will eine Kapitalerhöhung durchführen und weitere Aktien auf den Markt bringen. Das soll in einer Hauptve

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Mainova AG plant eine Kapitalerhöhung, um umfangreiche Investitionen in die Transformation der Energieversorgung zu ermöglichen. Die Hauptversammlung am 30. August 2023 soll über die Schaffung von genehmigtem Kapital entscheiden, um die finanziellen Grundlagen für diese Investitionen zu schaffen.

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Frage an den Magistrat

Die Mainova AG will eine Kapitalerhöhung durchführen und weitere Aktien auf den Markt bringen. Das soll in einer Hauptversammlung am 30. August 2023 endgültig beschlossen werden.

Ich frage den Magistrat:

Ist der Stadt Frankfurt bekannt, ob die Thüga-Gruppe als zweite große Gesellschafterin der Mainova plant Aktien zu kaufen, und mit welchen anderen Interessenten hat die Mainova den Kauf von Aktienpaketen vereinbart?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller,

meine Damen und Herren!

Die Mainova AG plant in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen. Diese werden sich insbesondere auf die Transformation der Energieversorgung in Hinblick auf Klimaschutzziele und Versorgungssicherheit konzentrieren. Derzeit ist die Stadt Frankfurt am Main über die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, SWFH, mit 75,2 Prozent an der Mainova AG beteiligt. Mit 24,5 Prozent der Anteile ist die Thüga AG der zweite große Gesellschafter, weitere 0,3 Prozent befinden sich in Streubesitz.

Die finanzielle Grundlage für die geplanten Investitionen soll unter anderem durch Schaffung von genehmigtem Kapital ermöglicht werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Mainova AG werden diese Vorgehensweise der Hauptversammlung der Mainova AG vorschlagen, die ihre Entscheidung dann im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 30.08.2023 treffen wird. Dieses Vorgehen wurde der Öffentlichkeit durch eine Veröffentlichung am 29.06.2023 bekannt gemacht.

Genehmigtes Kapital versetzt den Vorstand der Mainova AG nach Aktiengesetz in die Lage, zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines maximal fünf Jahre andauernden Zeitraums mit dem Aufsichtsrat eine Kapitalerhöhung zu beschließen. Dies wäre ein nachgelagerter Akt zu der tatsächlich zur Beschlussfassung vorliegenden Maßnahme der bloßen Schaffung von genehmigtem Kapital. Ein Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien ist somit nicht für die Hauptversammlung am 30.08.2023 vorgesehen.

Folgend dem Beschlussvorschlag zur Hauptversammlung am 30.08.2023 wird den bisherigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht entsprechend ihrer bisherigen Anteile eingeräumt. Die Gesellschafter SWFH/Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG haben die oben genannten Beschlüsse der Hauptversammlung im Vorfeld vorbereitet und führen auch weiterhin intensive Gespräche, die hoch vertraulich sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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