Mit dem Magistratsbericht B 179/23 vom 28.04.2023 antwortete der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirats 16 OA 308/23
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, inwiefern der Krankenstand in den Dezernaten im April 2023 noch hoch war, insbesondere als Folge der Corona-Pandemie. Die Antwort des Magistrats verweist auf einen Anstieg der Krankheitstage im Jahr 2022, der auf Atemwegserkrankungen zurückzuführen ist, und dass eine Auswertung für 2023 noch nicht vorliegt.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Mit dem Magistratsbericht B 179/23 vom 28.04.2023 antwortete der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirats 16 OA 308/23, "Der Stillstand im Magistrat muss endlich ein Ende haben - Schluss mit der Missachtung des Ortsbeirates", in der es unter anderem heißt: "(...) Er bittet um Verständnis für die Verzögerungen, die auch der Überlastung der Beschäftigten geschuldet ist in Verbindung mit einem nach wie vor hohen Krankheitsstand als Folge der Corona-Pandemie. (...)"
Ich frage den Magistrat:
Inwiefern war der Krankenstand "als Folge der Corona-Pandemie" in den Dezernaten noch im April 2023 hoch?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Lobenstein,
meine Damen und Herren!
Wie der Magistrat aktuell im Bericht B 274 vom 26.06.2023 berichtet, sind die durchschnittlichen Krankheitstage, Kalendertage, je Mitarbeitenden im Jahr 2022 verhältnismäßig deutlich angestiegen. Dies ist - nach Feststellung verschiedener Krankenkassen - vor allem auf einen Anstieg von Atemwegserkrankungen zurückzuführen. Dies wird allgemein auch mit Folgen der Coronapandemie - gestiegene Sensibilität, angepasstes Krankschreibungsverfahren, veränderte Immunisierung - in Verbindung gebracht.
Eine Auswertung für das Jahr 2023 liegt noch nicht vor, sodass die Frage im Hinblick auf den April 2023 noch nicht beantwortet werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.