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In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2111, bezüglich der nachhaltigen Kontrolle der Nilganspopulation

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 28.03.2019, F 1821 In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2111, bezüglich der nachhaltigen Kontrolle der Nilganspopulation wird ausgeführt, dass die "Probleme in Oberrad [...] dem Magistrat bekannt [sind]" und dass "[...] jedoch weitere Ergebnisse aus den diesjährigen Maßnahmen im Ostpark abgewartet werden [sollen" ]. Mittlerweile haben die Oberräder Gärtner mit dem Pflanzen des Gemüses begonnen, und es ist schon jetzt vor der eigentlichen Brutzeit eine große Anzahl an Nilgänsen in den Oberräder Feldern vertreten. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen für die nachhaltige Kontrolle der Nilganspopulation plant der Magistrat für die Felder im Stadtteil Oberrad?

Antwort des Magistrats: Bei Nilgänsen handelt es sich um Wildtiere. Das "Bundesamt für Naturschutz" hat Listen erarbeitet, die gebietsfremde Arten mit nachgewiesenen oder potenziell negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt aufführen. Die Nilgans ist in dieser Liste als potenziell invasive Art gelistet. Das Umweltdezernat weist jedoch darauf hin, dass die Nilgans lediglich unter Beobachtung gestellt worden sei. In allen untersuchten Kriterien werde der Nilgans zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung heimischer Arten bescheinigt. Ebenso wenig seien durch Nilgänse verursachte ökologische Schäden nachgewiesen worden. Zur Kontrolle von Nilgänsen in Oberrad würde das dem Ordnungsdezernat zugehörige Veterinäramt aus tierschutzrechtlicher Sicht den privaten Eigentümern und Pächtern der Oberräder Gärten die Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen - Zäune, Netze, Eier aus Nestern entfernen - als zunächst mildere Mittel empfehlen. Doch diese Maßnahmen sind oft nur kurzfristig wirksam. Das einzig Sinnvolle in diesem Zusammenhang, den Tieren die Nahrung zu entziehen, ist auf landwirtschaftlich genutzter Fläche allerdings nicht realisierbar. Ein Fütterungsverbot auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main lässt sich weder umsetzen noch kontrollieren. In einem Fall hatte der Eigentümer eines Grundstücks gute Erfahrungen mit dem Einsatz eines Wildtiermanagers gemacht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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