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Die „Solaroffensive für Frankfurt“ zielt darauf ab, die installierte PV-Leistung auf den Dächern der stadteigenen Gebäud

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant eine Solaroffensive, um die Photovoltaik-Leistung auf städtischen Dächern zu erhöhen. Ziel ist es, bestehende, leistungsschwache Anlagen zu erweitern, um die installierte Leistung schnell und effizient zu steigern. Dies erfordert jedoch statische und elektrotechnische Prüfungen, die die Umsetzung verzögern können.

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Frage an den Magistrat

Die "Solaroffensive für Frankfurt" zielt darauf ab, die installierte PV-Leistung auf den Dächern der stadteigenen Gebäude stark zu beschleunigen. Die Erweiterung bereits bestehender, aber leistungsschwacher Anlagen bietet die Möglichkeit, die installierte PV-Leistung besonders schnell und effizient zu erhöhen, da beispielsweise die Netzanschlüsse in der Regel bereits vorliegen.

Ich frage den Magistrat:

Welche der seit 1990 auf stadteigenen Dächern in Betrieb genommenen Solaranlagen, insbesondere Anlagen mit einer installierten Leistung von unter 99 kWp, können nach aktuellem Stand ohne größere statische Maßnahmen durch eine Anlagenerweiterung in ihrer Leistung deutlich vergrößert werden und bis zu welcher Leistungshöhe?

Antwort des Magistrats

Das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu beschleunigen, wird vom Magistrat ausdrücklich begrüßt.

Jede Erweiterung einer PV-Anlage auf städtischen Dächern ist mit einer statischen Prüfung der Dachflächen und der elektrotechnischen Prüfung für eine sichere Einbindung in das Gebäude verbunden. Hierzu gibt es aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Gebäudebestands keine Ausnahmen oder vereinfachten Verfahren.

Die Begründung liegt in der Sorgfalts- und Prüfpflicht im Rahmen der Betreiberverantwortung des Amts für Bau und Immobilien, ABI. Konkret ist hierbei die statische, brandschutztechnische sowie elektrotechnische Überprüfung vorliegender PV-Projekte durch stadteigene Mitarbeitende gemeint. Im engeren Sinne sind dies die statische Prüfung von Dachflächen hinsichtlich der Lastreserven, die Anpassung des Brandschutzkonzeptes sowie die Prüfung der geplanten Integration der PV-Anlage in die Niederspannungshauptverteilung aus Sicht der Elektrosicherheit.

Das Wahrnehmen dieser Verantwortung ist zentraler Bestandteil der Umsetzung von PV-Projekten durch Dritte, wie zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften und darf aufgrund der hohen Priorität der Schutzziele in den betroffenen Liegenschaften nicht untergeordnet beachtet werden.

Zu der Frage, welche Liegenschaften für eine Anlagenerweiterung infrage kommen, möchte der Magistrat wie folgt antworten:

Bei jeder Anlagenerweiterung sind dieselben Vorgänge wie oben beschrieben notwendig, unter anderem auch wegen der teilweise großen zeitlichen Abstände der einzelnen Anlagen bei der Errichtung sowie der sich ständig ändernden technischen Vorschriften.

Wenn eine Anlagenplanung von beispielsweise Bürgerenergiegenossenschaften oder sonstigen Anlagenbetreibern an das ABI übermittelt wird, werden diese je nach Personalbestand der vertieften Eignungsprüfung unterzogen.

Leider sieht der Magistrat jedoch keine Möglichkeit, mit dem derzeitigen Personalbestand im ABI das Verfahren zur vertieften Eignungsprüfung für Anlagenerweiterungen deutlich zu beschleunigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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