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Neues zu Rödelheimer Parkweg per E-MailInhalt
Frage vom 17.05.2011, F 17 Im Rödelheimer Brentanopark wurden fast alle Büsche und Hecken gerodet. Entgegen der beschlossenen Planung, M 107/08, wurde auch das Unterholz im westlichen Bereich gerodet, sodass dort ein Schandfleck mit freier Sicht auf eine Mauer mit Stacheldraht geschaffen wurde. Engagierte Bürger pflanzten dort neue Gehölze an, diese wurden vom Grünflächenamt wieder entfernt. Außerdem wurden in der KW 18 weitere Rodungsarbeiten vorgenommen, unter Missachtung des Bundesnaturschutzgesetzes, das solche Arbeiten ab dem
- März verbietet. Ich frage den Magistrat: Welchem Zweck dienten die oben aufgeführten Rodungsarbeiten? Antwort des Magistrats: Die Flächen im angesprochenen Bereich befanden sich nur teilweise im städtischen Besitz und konnten erst nach langwierigen Verhandlungen im Tauschverfahren übernommen werden. Nach deren Übernahme wurden die Flächen von den stadteigenen Mitarbeitern überarbeitet. Im Zuge dessen wurden unter anderem Zäune entfernt, Plattenflächen ausgebaut, Unrat und circa vier Kubikmeter Bauschutt aus diesem Bereich entfernt. Der genannte Bereich wurde alsdann mit Oberboden wieder verfüllt und zunächst mit Rasensamen eingesät. Um diese Arbeiten überhaupt durchführen zu können, wurden der dort vorhandene Spontanbewuchs größtenteils entfernt. Durch das Grünflächenamt wurde die vorgesehene Bepflanzung zunächst zurückgestellt, weil im Vorlauf Gespräche mit dem Getränkemarktbetreiber aufgenommen wurden, damit dieser seine dem Park zugewandte, unschöne Mauer optisch aufgebessert. Die entsprechende Zusage vom Getränkemarktbetreiber konnte inzwischen erreicht werden. Von Unbekannt wurde an dieser Stelle unterdessen ohne Einbindung des Grünflächenamtes eine Pflanzaktion durchgeführt. Gepflanzt wurde keine Ballen- oder Topfware, sondern Teile von Ziergehölzen, die während der Vegetationsperiode aus der Erde herausgelöst wurden und mangels überlebensfähigem Wurzelwerk schon welkten. Es handelte sich zudem nicht um standortgerechte Gehölze; unter anderem wurde eine Zimmerpflanze (Yucca-Palme) eingesetzt. Grenzabstände wurden bei der Pflanzaktion nicht eingehalten. Als dann mehrere der Setzlinge kurz nach der Pflanzung von Dritten herausgerissen wurden und im Gelände herum lagen, wurden auch die restlichen Setzlinge von Mitarbeitern des Grünflächenamtes entfernt. Nach Durchführung der Arbeiten an der Mauer ist seitens des Grünflächenamtes nach wie vor beabsichtigt, in diesem Bereich standortgerechte einheimische Büsche in der Qualitätsausführung als Solitärgehölze anzupflanzen. Von den Mitarbeitern des Grünflächenamtes wurden in der 18 KW keine Rodungs-, sondern Schnittarbeiten durchgeführt. Es handelt sich um das Freischneiden einer am Rödelheimer Parkweg befindlichen Sockelmauer, die mit Efeu überwachsen war. Das Efeu überrankte die Sockelmauer dünnschichtig und bot Vögeln keine Nistmöglichkeit. Hierbei wurden lediglich die die Sockelmauer berankenden Triebe abgeschnitten und keinesfalls der im Boden wurzelnden Efeubestand gerodet. Die Schnittarbeiten wurden erforderlich, um eine Instandsetzung der Sockelmauer bzw. des darauf befindlichen Stabzaunes zu ermöglichen. Nach erfolgter Instandsetzung kann der Efeu den Stabgitterzaun wieder beranken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Peter Gärtner
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2011 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.