Der neue Spielplatz in der Kleingartenanlage „KGV Am Kastanienwald“ wurde nach Angaben des Vereins zu 100 Prozent vom Gr
Zusammenfassung
Der neue Spielplatz in der Kleingartenanlage "KGV Am Kastanienwald" wurde vollständig vom Grünflächenamt finanziert, um zusätzliche Spielmöglichkeiten im Stadtteil Griesheim zu schaffen. Die Priorisierung wird durch die Initiative der Kleingartenvereine und die Bereitstellung von Fördermitteln begründet, um die öffentliche Zugänglichkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Der neue Spielplatz in der Kleingartenanlage "KGV Am Kastanienwald" wurde nach Angaben des Vereins zu 100 Prozent vom Grünflächenamt gesponsert und Anfang des Monats in Betrieb genommen. Im an nutzbaren Spielplätzen armen Stadtteil Griesheim sind zusätzliche Angebote sinnvoll. Allerdings liegt das KGV-Gelände vom Stadtteil aus hinter der A 5, weitab von Wohnbebauung - um den Spielplatz nutzen zu können, muss man überdies Zutritt zur Kleingartenanlage erhalten. Andere, stets zugängliche und zentraler gelegene Spielplätze werden laut Amt aus Geldmangel nicht instand gesetzt oder neu gebaut.
Ich frage daher den Magistrat:
Wie wird die Priorisierung dieses Spielplatzes inmitten der Kleingartenanlage und dessen Vollfinanzierung begründet?
Antwort des Magistrats
Die Grunderneuerung von Spielplätzen innerhalb von Kleingartenanlagen erfolgt über die Zuwendung von Fördermitteln aus dem Kleingartenwesen und ist unabhängig von den Überlegungen zu den öffentlichen Spiel- und Freizeitanlagen im gesamten Stadtgebiet zu betrachten.
Die Initiative zur Umsetzung einer bestimmten Maßnahme erfolgt aus den Kleingartenvereinen heraus, die Vollfinanzierung wird bewilligt, um eine realistische Umsetzung zu erreichen, deren Mittel die Vereine nicht bereitstellen könnten. Im Gegenzug sichern die Vereine die öffentliche Zugänglichkeit und dauerhafte Verkehrssicherheit der Anlagen zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.