In der Münchener Innenstadt gelten seit August 2014 strengere Vorschriften für Bettler. Gewerbemäßiges oder aggressives
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Frage vom 10.10.2014, F 1787 In der Münchener Innenstadt gelten seit August 2014 strengere Vorschriften für Bettler. Gewerbemäßiges oder aggressives Betteln sowie das Zurschaustellen von Behinderungen ist an ausgewiesenen Plätzen gänzlich verboten. Die neue Regelung soll der Polizei das Aussprechen von Platzverweisen erleichtern. Friedliches Betteln am Straßenrand bleibt auch weiterhin erlaubt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie äußert sich der Magistrat zum Vorgehen in München, und sieht der Magistrat die Möglichkeit, derartige Maßnahmen auch an Plätzen in Frankfurt anzuwenden?
Antwort des Magistrats: Durch die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main ist das aggressive Betteln, insbesondere durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei, sowie das Betteln von, mit Kindern oder mittels Kindern bereits verboten. Die "Zurschaustellung von Behinderungen" ist nicht davon erfasst und zählt nach hiesiger Rechtsauffassung nicht als aggressives Betteln, gleichwohl es für viele Bürgerinnen und Bürger eine Belästigung darstellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Gert Trinklein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Oktober 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.