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Im Rechtsstreit um die Gebetsversammlungen in der Nähe von pro familia hat die Stadt Frankfurt eine Niederlage nach der

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat im Rechtsstreit um die Gebetsversammlungen in der Nähe von pro familia mehrere Niederlagen erlitten. Die Frage zielt darauf ab, die Anwalts- und Gerichtskosten zu ermitteln, die aus diesem Rechtsstreit resultieren.

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Frage an den Magistrat

Im Rechtsstreit um die Gebetsversammlungen in der Nähe von pro familia hat die Stadt Frankfurt eine Niederlage nach der anderen kassiert. So verlor die Stadt das Eilverfahren in erster und zweiter Instanz, ebenso das Hauptverfahren am VG Frankfurt. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt beim VGH Kassel wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Unabhängig davon hat mittlerweile das BVerwG endgültig bestätigt, dass friedliche Gebetsversammlungen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen nicht pauschal verboten werden dürfen.

Ich frage den Magistrat:

Wie hoch sind die aus diesem Rechtsstreit für die Stadt Frankfurt resultierenden Anwalts- und Gerichtskosten - Eil- und Hauptverfahren?

Antwort des Magistrats

Vor Beantwortung der Frage ist es dem Magistrat zunächst wichtig, detailliert und deutlich darauf hinzuweisen, dass pro familia eine BERATUNGSSTELLE für alle Fragen rund um Sexualität, Partnerschaft, Schwangerschaft, Verhütung, Kinderwunsch und Sexualerziehung ist. Beraten werden alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlechtszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Herkunft oder Wohnform. Angeboten wird sexuelle Bildung für Kinder und Jugendliche, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Paar- und Sexualberatung und Beratung bei medizinischen Fragen.

Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, haben das Recht und die Pflicht, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Damit der Grundgedanke der ergebnisoffenen Beratung greift, muss eine vertrauensvolle Atmosphäre gegeben sein und es darf nicht zu einer Einflussnahme von außen kommen, § 5 Abs. SchKG.

In Frankfurt sehen sich Frauen, die auf dem Weg zur Beratung bei pro familia sind, mit einer Gruppe von Menschen konfrontiert, die sie moralisch verurteilt, die sie anklagt, die sie unter Druck setzt. Die wiederholten "Mahnwachen", die seit sechs Jahren zweimal im Jahr über mehrere Wochen durchgeführt werden, stellen eine starke Beeinträchtigung für die ratsuchenden Frauen dar. Sie schränken deren Rechte ein und greifen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen an. Auch die Beratungsarbeit von pro familia wird dadurch gestört und beeinträchtigt.

Selbstverständlich haben alle das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es darf allerdings keine Einschränkungen und Beeinträchtigungen für Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt geben. Vorbild hierfür sind bereits die Länder Österreich und Frankreich, wo bereits Schutzzonen von 150 Meter um Beratungsstellen umgesetzt werden.

Dies vorausgestellt, belaufen sich aus der Fragestellung dem Magistrat bislang folgende Kosten für den Rechtstreit im Eil- und Hauptsacheverfahren, auf deren Einzelaufsplittung nach Instanzen verzichtet wird. Es handelt sich um Gerichtskosten von 809,30 Euro und um Kosten zur Vertretung der Stadt Frankfurt am Main durch Professor Dr. Volkmann von 9.707 Euro.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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