Die Stadtverordnetenversammlung möchte sich nach dem Sommer eine neue Geschäftsordnung geben. Darin sollen explizit die
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung plant, eine neue Geschäftsordnung zu verabschieden, die die Erstellung und Speicherung von Audio- und Videoaufzeichnungen regelt. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und sicherzustellen, dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadtverordnetenversammlung möchte sich nach dem Sommer eine neue Geschäftsordnung geben. Darin sollen explizit die Möglichkeiten zur Erstellung, Speicherung und Verfügbarmachung von Audio- und Videoaufzeichnungen geschaffen werden. Ich frage den Magistrat: Welche weiteren konkreten Weichenstellungen müssen insbesondere im Hinblick auf rechtliche Erfordernisse/Voraussetzungen erfüllt werden, beispielsweise hinsichtlich der Hauptsatzung und darüber hinaus?
Antwort des Magistrats
Gemäß § 52 Absatz 3 HGO kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind.
Gemäß § 11 Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main können die öffentlichen Sitzungen im Internet als Tonübertragungen zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Dies ist in § 48 Absatz 3 Geschäftsordnung erfolgt.
Wünscht die Stadtverordnetenversammlung eine Ergänzung der Tonübertragungen um Filmübertragungen im Internet, müssen § 11 Hauptsatzung und § 48 Absatz 3 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung entsprechend ergänzt werden. Eine rechtliche beziehungsweise datenschutzrechtliche Prüfung und eine Prüfung nach dem Kunsturhebergesetz, KUG, kann erfolgen, wenn der genaue Beschlusstext vorliegt. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Rechte der einzelnen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie die von Zuschauerinnen und Zuschauern gewahrt werden, die keine Filmaufnahmen von sich wünschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.