Der Mainova-Vorstand plant, in der ordentlichen Hauptversammlung am 30.08.2023 eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bi
Zusammenfassung
Der Mainova-Vorstand plant eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien, um Investitionen in die Energieversorgung zu finanzieren. Die Stadt Frankfurt am Main wird voraussichtlich ihre Beteiligung sichern und muss dabei das EU-Beihilferecht beachten. Die Stadt wird im Haushaltsentwurf 2024/2025 die notwendigen Finanzierungsbeiträge bereitstellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
Der Mainova-Vorstand plant, in der ordentlichen Hauptversammlung am 30.08.2023 eine Kapitalerhöhung durch Ausgabe von bis zu 2.780.000 neuen Stückaktien zu beschließen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Frankfurt mindestens ihre 75,2-prozentige Beteiligung sichern wird. Eventuell wird dabei auch das EU-Beihilferecht berührt. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Stadt auf verschiedene Szenarien von Anteilskäufen, gegebenenfalls auch über die bisherige Beteiligung hinaus, vorbereitet und bestehen Kollisionen mit dem EU-Beihilferecht?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild,
meine Damen und Herren!
Die Mainova AG plant in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen. Diese werden sich insbesondere auf die Transformation der Energieversorgung in Hinblick auf Klimaschutzziele und Versorgungssicherheit konzentrieren. Derzeit ist die Stadt Frankfurt am Main über die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, SWFH, mit 75,2 Prozent an der Mainova AG beteiligt. Mit 24,5 Prozent der Anteile ist die Thüga AG der zweite große Gesellschafter, weitere 0,3 Prozent befinden sich in Streubesitz.
Die finanzielle Grundlage für die geplanten Investitionen soll unter anderem durch Schaffung von genehmigtem Kapital ermöglicht werden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Mainova AG werden diese Vorgehensweise der Hauptversammlung der Mainova AG vorschlagen, die ihre Entscheidung dann im Rahmen der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 30.08.2023 treffen wird. Dieses Vorgehen wurde der Öffentlichkeit durch eine Veröffentlichung am 29.06.2023 bekannt gemacht.
Genehmigtes Kapital versetzt den Vorstand der Mainova AG nach Aktiengesetz in die Lage, zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines maximal fünf Jahre andauernden Zeitraums mit dem Aufsichtsrat eine Kapitalerhöhung zu beschließen. Dies wäre ein nachgelagerter Akt zu der tatsächlich zur Beschlussfassung vorliegenden Maßnahme der bloßen Schaffung von genehmigtem Kapital. Ein Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien ist somit nicht für die Hauptversammlung am 30.08.2023 vorgesehen.
Folgend dem Beschlussvorschlag zur Hauptversammlung am 30.08.2023 wird den bisherigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht entsprechend ihrer bisherigen Anteile eingeräumt.
Unter Berücksichtigung des vom Börsenkurs abhängigen Agio zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalerhöhung kann die Mainova AG durch die geplante Kapitalerhöhung bis zu einer Milliarde Euro zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs generieren.
Für die SWFH bedeutet die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts demnach einen rechnerischen Anteil von bis zu 750 Mio. € über die nächsten fünf Jahre. Da die SWFH die Kapitalerhöhung aus eigener Kraft nicht über den Kapitalmarkt, Bankdarlehen, wird refinanzieren können, wird sie insbesondere auf den Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main angewiesen sein.
Der Magistrat wird insoweit mit dem Haushaltsentwurf 2024/2025 im Finanzhaushalt Vorsorge treffen, die erforderlichen Finanzierungsbeiträge bereitstellen zu können, und wird zu gegebener Zeit entsprechend den maßgeblichen Regularien die Stadtverordnetenversammlung einbinden.
Die entsprechende Beschlussfassung wird unter Berücksichtigung des gestiegenen Zinsniveaus und der sich dadurch erhöhenden Zinsaufwendungen, welche den Ergebnishaushalt belasten, zu treffen sein.
Damit ein Kauf der neu emittierten Anteile durch die Stadt Frankfurt am Main bzw. die SWFH beihilferechtskonform ist, ist sicherzustellen, dass sich die Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine Nutzung des Vorkaufsrechts wie marktwirtschaftlich handelnde, private Wirtschaftsbeteiligte, "Market Economy Operator", verhält. Die Mainova-Aktien sind börsennotiert und sofern das Vorkaufsrecht genutzt werden soll, wird das EU-Beihilferecht beachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.