Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat viele wichtige Aufgaben, die allgemein in Deutschland in
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Bereich Zivilschutz und Katastrophenhilfe ergriffen, die jedoch stark von den Vorgaben des Bundes abhängen. Es wird an der Verbesserung der kritischen Infrastrukturen gearbeitet, um die Wasserversorgung und andere essentielle Dienste im Katastrophenfall sicherzustellen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat viele wichtige Aufgaben, die allgemein in Deutschland in der Vergangenheit etwas in Vergessenheit geraten sind. So stellt das BBK aktuell in einem Förderprogramm fast 60 Millionen Euro für die Sanierung von Trinkwassernotbrunnen, für Verbundleitungen und die Notstromversorgung der Wasserversorger zur Verfügung. Ich frage den Magistrat, was er bisher zum Schutz der in Frankfurt lebenden und arbeitenden Menschen, insbesondere zum Zivilschutz, unternimmt, und welche Verbesserungen hierzu künftig erforderlich sind.
Antwort des Magistrats
Nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes, ZSKG, ist der Zivilschutz eine Aufgabe des Bundes. Aufgaben daraus nimmt die Stadt Frankfurt am Main nur nach Weisung des Bundes wahr. Sie hat keine eigene Zuständigkeit in diesem Bereich. Dies vorangestellt, wird im Folgenden ein kurzer Überblick gegeben über die bisher zum Themenbereich Bevölkerungsschutz anstehenden Maßnahmen: Infrastrukturen sind essentieller Bestandteil unserer hoch entwickelten Gesellschaft. Moderne Gesellschaften sind auf die uneingeschränkte Verfügbarkeit insbesondere von kritischen Infrastrukturen angewiesen. Ein Ausfall der Energie- oder Wasserversorgung, eine Beeinträchtigung von Informations- und Kommunikationstechnologie, eine gravierende Störung im Gesundheitswesen oder der Lebensmittelversorgung, der Zusammenbruch von Finanzdienstleistungen oder der Wegfall wichtiger staatlicher und kommunaler Dienstleistungen wird im Eintrittsfall weitreichende Folgen für die Bevölkerung haben. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass Infrastrukturen durchaus Schaden erleiden und Beeinträchtigungen kritischer Prozesse, wie zum Beispiel eine Beeinträchtigung der Treibstoffversorgung oder der Kommunikationswege, weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben können. Erhebliche Schäden können insbesondere durch Naturereignisse, technisches und/oder menschliches Versagen sowie vorsätzliche Handlungen mit terroristischem oder sonstigem kriminellen Hintergrund hervorgerufen werden. Die aktuelle weltweite SARS-CoV-2-Lage hat darüber hinaus gezeigt, dass gerade auch bei medizinischen Krisensituationen die kritischen Infrastrukturen im Bereich der medizinischen Versorgung - Kliniken und Praxen mit entsprechender Schutzausrüstung, Krankenhauskapazitäten mit Intensivbetten, Beatmungsgeräte et cetera - aber zum Beispiel auch das Transportwesen und das Bestattungswesen sehr schnell an ihre Grenzen kommen können. In den Ämtern und Betrieben der Frankfurter Stadtverwaltung sind vereinzelt Notstromaggregate vorhanden, sodass infrastrukturkritische Bereiche vorübergehend aufrechterhalten werden können, so zum Beispiel Betrieb von Trinkwassernotbrunnen nach dem Wassersicherstellungsgesetz und der Betrieb von Pumpwerken oder Wehren, um Überflutungen in Siedlungsgebieten abzuwenden. Zudem werden alle Leistungen, die erforderlich sind, um Gefahren für Personen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie erhebliche Schäden an Sachgütern abzuwenden, erbracht. Die in der Fragestellung benannten Notbrunnen in Frankfurt befinden sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und fallen in ihre Zuständigkeit. Die Wartung der Brunnen, inklusive Leistungstests und Qualitätsüberwachung, erfolgt als Dienstleistung aktuell durch die Hessenwasser GmbH. Zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Wasserversorgung im Katastrophenfall, betreibt die Hessenwasser GmbH als Trinkwasservorlieferant für die Mainova AG ein Konzept zum Betrieb von Notstromaggregaten, sogenannte Netzersatzanlagen; NEA. Im Rahmen des Ausbaus beziehungsweise der Ertüchtigung dieser Anlagen wurde im Jahr 2020 am Wasserwerk Hinkelstein im Frankfurter Stadtwald eine neue NEA beschafft. Die Beschaffung erfolgte durch finanzielle Unterstützung mit Mitteln aus einem Förderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK. Darüber hinaus plant beziehungsweise baut Hessenwasser eine redundante Leitung für die 35 Kilometer lange Transportleitung, mit der Trinkwasser aus dem Hessischen Ried in den Ballungsraum transportiert wird. Es wird derzeit geprüft, ob eine finanzielle Unterstützung für das Projekt aus Fördermitteln des BBK erhalten werden könnte. Auf der Basis der Regelungen des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, HBKG, sowie weiterer Vorschriften und Empfehlungen hat die Stadt Frankfurt am Main mit einem Konzept zum Krisenmanagement - Katastrophenschutz- und Verwaltungsstab - bereits 2005 erste Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Aktuell wird an einer grundlegenden Überarbeitung des städtischen Krisenmanagements gearbeitet. Vorgesehen ist die Implementierung eines Stufenmodells für aufwachsende Lagen unterhalb der Katastrophenschwelle. Daneben erfolgt durch die derzeit aktiven Stabsbereiche des Verwaltungsstabes sowie beteiligte Ämter und Betriebe eine Vorplanung verschiedener Szenarien, unter anderem IT-Blackout.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. Juli 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.