Die städtischen Schulgebäude sollen nicht mehr für kommerzielle pädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Bildungsdeze
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Frage vom 10.10.2014, F 1778 Die städtischen Schulgebäude sollen nicht mehr für kommerzielle pädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Bildungsdezernentin Sarah Sorge erklärte im Ausschuss, den Mietvertrag mit Stagecoach nicht zu verlängern. Das private Unternehmen bietet Kurse für Kinder und Jugendliche zwischen vier und 18 Jahren an. Rund 200 Schüler werden zum Beispiel in der IGS Eschersheim in Gesang, Tanz und Schauspiel unterrichtet. In Frankfurt gibt es einen starken Bedarf für kulturelle Bildung.
Ich frage den Magistrat: Wieso erhält das private Unternehmen zehn Jahre lang einen Mietvertrag, und warum wird dieser jetzt gekündigt?
Antwort des Magistrats: Räume in städtischen Schulgebäuden sollten noch nie zu kommerziellen Zwecken überlassen werden, insofern ist die Formulierung "nicht mehr" in der einleitenden Erläuterung zur Fragestellung irreführend. Erst mit dem Antrag auf Überlassung von Räumen in der Louise von Rothschild-Schule wurde klar, dass es sich bei Stagecoach Deutschland um ein Franchise Unternehmen handelt. Für die Kurse müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Trimester ein nicht unerhebliches Entgelt zahlen. Dies war so aus dem 2004 gestellten Antrag auf Überlassung von Räumen in der IGS Eschersheim - vormals Peter-Petersen-Schule - nicht erkennbar. Vielmehr wurde der Antrag auf Überlassung so verstanden, dass es sich bei dem Angebot um eine schulische, nicht kommerzielle, Veranstaltung handelt. Dies muss aufgrund der jetzt vorliegenden objektiven Erkenntnisse revidiert werden. Dem Unternehmen wurde nicht gekündigt. Vielmehr erfolgt ab dem 01.01.2015 keine Überlassung mehr von Schulräumen an der IGS Eschersheim und der Louise von Rothschild-Schule. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Oktober 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.