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In der Begründung des Rahmenkonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 905 heißt es: .Der erforderliche Bedarf an Grundschulplätzen

Vorlagentyp: F
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Inhalt

Frage vom 10.10.2014, F 1777 In der Begründung des Rahmenkonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 905 heißt es: "Der erforderliche Bedarf an Grundschulplätzen und erweiterter schulischer Betreuung, ESB, sind auf einem Standort außerhalb des Plangebiets zu decken." Um gefährliche Schulwege, beispielsweise die Überquerung der Mainzer Landstraße, zu vermeiden, böte sich augenscheinlich die derzeit dreizügige Ackermannschule an. Im gleichen Gebäude ist allerdings auch eine Förderschule angesiedelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Ideen verfolgt der Magistrat, den Bedarf an Grundschulplätzen außerhalb des Plangebiet s zu decken, und ist dies in der Ackermannschule darstellbar?

Antwort des Magistrats: Um den im Gallusviertel auch durch verschiedene Wohnungsbauvorhaben insgesamt steigenden Bedarf an Grundschulplätzen zu decken, müsste eine neue Grundschule gebaut werden. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - konnte zunächst keine geeignete Fläche bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund prüft der Magistrat weitere mögliche Varianten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Arne Knudt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Oktober 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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