In Darmstadt wurde eine grundsätzliche „Schutzzone“ von 150 Metern rund um Institutionen beschlossen, die Schwangerschaf
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Frage vom 28.03.2019, F 1776 In Darmstadt wurde eine grundsätzliche "Schutzzone" von 150 Metern rund um Institutionen beschlossen, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten. Dort wird argumentiert, der Stadtverordnetenbeschluss sei "inhaltlich hinreichend bestimmt und binde die Verwaltung unmittelbar", sodass es keines "Umsetzungsaktes wie beispielsweise des Erlasses einer Rechtsverordnung" mehr bedürfe. Ich frage daher den Magistrat: Würde der Magistrat einen ähnlichen Beschluss der Frankfurter Stadtverordneten begrüßen, um den Auftrag des Stadtparlaments vom 27.09.2018 - dessen Umsetzung der zuständige Dezernent bislang ablehnt - trotz der genannten rechtlichen Probleme umsetzen zu können?
Antwort des Magistrats: Stadtrat Markus Frank: Herr Vorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Schulz-Nurtsch! Erst einmal vielen Dank für die Geburtstagsgrüße. Zu Ihrer Frage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass uns ein Beschluss wie in Darmstadt als Stadt Frankfurt eben nicht weiterhelfen würde. Auch in Darmstadt ist keine Schutzzone in dem Sinne, wie wir es auch hier schon diskutiert haben, ausgewiesen worden. Um eine sogenannte Schutzzone ausweisen zu können, braucht es keinen Stadtverordnetenbeschluss, sondern man benötigt ein Landes- oder Bundesgesetz, also eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage haben wir nicht. Das haben wir hier mehrfach diskutiert. Insofern gibt es weder in Darmstadt noch in Frankfurt am Main eine Schutzzone. Aber ich kann Ihnen vielleicht noch einmal erläutern, was unsere Versammlungsbehörde alles unternommen hat, um die beiden Pole oder die beiden Rechte - einmal der Frauen, die ja gesetzlich angehalten sind, sich beraten zu lassen, und auf der anderen Seite die Menschen, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen wollen - so zu behandeln, dass beide zu ihrem Recht kommen. Unsere Versammlungsbehörde ist ja gesetzlich und verfassungsmäßig beauftragt, Versammlungen zu ermöglichen. Die Versammlungsbehörde muss also alles tun, damit Versammlungen stattfinden können. Das ist der grundsätzliche Auftrag. Insofern kann die Versammlungsbehörde, wenn sie Bedenken hat, dass eine Versammlung zum Beispiel gegen die Sicherheit und Ordnung verstößt, Auflagen erteilen, muss aber vor diesen Auflagen sogenannte Kooperationsgespräche führen. Das heißt, sie muss darlegen, was sie für Probleme sieht, und versuchen, mit einfacheren Mitteln als durch Auflagen Abhilfe zu schaffen. Genau das hat unsere Versammlungsbehörde getan. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Arbeit unserer Versammlungsbehörde gut war, weil schlussendlich die Arbeit der Versammlungsbehörde dazu geführt hat, dass auf der einen Seite die Frauen zu ihrer Beratungsstelle können, und auf der anderen Seite das Demonstrationsrecht in unserer Stadt - und es ist für uns alle eines der ganz großen Rechte - gewährleistet werden kann. Das hat sie getan, indem sie zu Kooperationsgesprächen eingeladen hat. Sie hat sich mit dem Veranstalter auf Demonstrationszeiten geeinigt, aber auch auf Auflagen, die ich kurz zitieren darf: Personen, die sich erkennbar auf dem Weg zur Beratungsstelle begeben beziehungsweise dort ein und aus gehen, dürfen nicht bedrängt werden. Überdies darf ihnen der Weg in die Beratungsstelle nicht versperrt werden. Auch Belästigungen aller Art, zum Beispiel das Aufzwingen eines Gesprächs oder die Übergabe von Informationsmaterial wie Flyern oder Ähnlichem in bedrängender Form, ist nicht erlaubt. Es steht grundsätzlich Dritten frei, sich an ihrer öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen oder eben nicht. Es ist zu gewährleisten, dass die Beratungsstelle ihren staatlichen Pflichtauftrag gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Betroffene anonym und verständlich unabhängig von äußeren Einflüssen zu beraten und zu betreuen, umsetzen kann. Bisher gab es keinerlei Überschreitungen dieser Auflagen, das haben wir bei der Polizei nachgefragt. Insofern hat die gute Arbeit unserer Versammlungsbehörde dazu geführt, dass auf der einen Seite die Beratungsstelle ihre Arbeit fortsetzen kann und auf der anderen Seite das Versammlungsrecht in unserer Stadt weiter gewährleistet bleibt.
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Frank! Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Baumann von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: (Zusatzfrage) Herr Frank, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Ich wollte eigentlich mit Ihnen feiern, habe es aber nicht geschafft, daher möchte ich es an dieser Stelle gesagt haben. Sehr geehrter Herr Frank, wir haben am Dienstag in kleinerer Runde miteinander gesprochen. Ich hatte Ihnen eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe mitgebracht. Darin geht es um ein Urteil, das das Verwaltungsgericht in Bezug auf einen Eilantrag von Abtreibungsgegnern getroffen hat, die vor einer Pforzheimer Beratungsstelle der pro familia auch solche Mahnwachen durchgeführt haben. Die Stadt Pforzheim hat ihnen Auflagen erteilt, die deutlich kräftiger sind als die, die Sie als Ordnungsdezernent beziehungsweise das Ordnungsamt erlassen hat, nämlich die Auflage, dass sie sich so weit entfernt hinstellen und ihre Versammlung abhalten sollen und dürfen, dass sie vom Eingang der Beratungsstelle aus nicht mehr zu sehen sind. Die Abtreibungsgegner sind dagegen vor das Verwaltungsgericht gezogen, und das Verwaltungsgericht hat gesagt, es lehnt den Eilantrag ab, weil es wahrscheinlich rechtmäßig ist, was die Stadt Pforzheim gemacht hat. Meine Frage an Sie: Sie haben mir in dem Gespräch gesagt, dass es für Frankfurt nicht relevant ist, was in Pforzheim gemacht worden ist und was das Verwaltungsgericht in Karlsruhe sagt, weil ...
(Zurufe) Ich muss es erklären. Herr Siegler hört mir immer noch geduldig zu, ...
(Zurufe) ... von daher fände ich es schön, wenn Sie das auch tun würden. (Heiterkeit) Also. Sie haben gesagt, dass man es mit Frankfurt nicht vergleichen kann, weil in dem Urteil steht, es wäre ein belagerungsartiger Zustand. Ich möchte Sie gerne fragen: Haben Sie mit dem Pforzheimer Ordnungsdezernenten Kontakt aufgenommen und sich über die Situation vor Ort informiert, um dann Ihr Urteil über die Vergleichbarkeit mit der Frankfurter Situation treffen zu können, und haben Sie sich juristischen Rat eingeholt von Menschen, die sich auskennen mit der Abwägung zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten von schwangeren Frauen, die eine Beratung aufsuchen, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind? Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend) Frau Baumann, vielen Dank für die Frage. Selbstverständlich haben wir uns auch juristischen Rat geholt. Uns als Versammlungsbehörde ging es tatsächlich auch darum, nicht auf eine Maximalposition der einen oder der anderen Seite zu beharren, sondern wir wollen die Menschen immer zusammenbekommen. Wir wollen, dass so viele Rechte wie möglich in der liberalen Stadt Frankfurt am Main ermöglicht werden. Deshalb haben wir ein Rechtsgutachten, das Sie auch kennen, von unserem Rechtsamt - es ist für solche Dinge zuständig - erstellen lassen, und die Beratung mit den Juristen in unserem Rechtsamt hat uns Möglichkeiten aufgetan. Unser Rechtsamt hat gesagt, es ist juristisch schwierig, aber man kann versuchen, den Versammlungsort von dem Eingang von pro familia wegzubekommen. Wir haben das, was uns das Rechtsamt als maximal erläutert hat, genutzt. Wir haben Kooperationsgespräche geführt, und sie sind gut ausgegangen. Denn der Anmelder unterwirft sich ja diesen Auflagen. Er hat eben nicht rechtlich dagegen Einspruch erhoben. Auch die anderen, die bei dem Kooperationsgespräch dabei waren, haben es nicht getan. Insofern glaube ich, dass wir für einen guten Ausgleich gesorgt haben, sodass beides möglich ist, weil wir sozusagen den Weg der Vernunft gegangen sind. Vielleicht noch einmal zur Einzelfallbetrachtung von Demonstrationen. Jetzt mache ich das schon eine Zeit lang und muss Ihnen sagen: Demonstrationen an verschiedenen Orten sind oft nicht miteinander zu vergleichen. Man kann nicht pauschal sagen, eine Demonstration der Gruppe X gegen Y ist immer eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dazu muss man sich wirklich die Details anschauen. So wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, Kooperationsgespräche zu führen, also das Gesetz zwingt ja die Verwaltung, Kontakt mit denen aufzunehmen, die die Versammlung planen. Das ist auf der einen Seite Arbeit, aber auf der anderen Seite ein gutes Mittel, um für Ausgleich zu sorgen. Die Kooperationsgespräche haben ja für einen Ausgleich gesorgt. Insofern ist auch der konkrete Einzelfall Frankfurt am Main, Pforzheim und Darmstadt zu betrachten - übrigens, in Darmstadt gibt es auch nur einen Stadtverordnetenbeschluss, da gibt es nicht einmal eine angemeldete Demonstration. Und wenn eine Demonstration nicht angemeldet wird, können Sie auch keine Auflagen erteilen. Es ist gar nicht möglich, sozusagen bevor es eine Demo gibt, Auflagen zu erteilen. Sondern der Weg ist wie erklärt. Sie bekommen eine Anmeldung, dann sprechen Sie mit den Leuten, und je nachdem, wie die sich verhalten und im Sinne der Versammlungsbehörde mitarbeiten, kann man dann Auflagen erteilen oder nicht. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Frank! Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Busch von der SPD-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr Stadtverordnetenvorsteher! Herr Frank hat ja jetzt einen netten Exkurs zum Versammlungsrecht und so weiter gemacht. Ich möchte es einmal auf den eigentlichen Kern zurückbringen, Herr Frank, und hätte auch gerne eine Antwort, die genau auf diesen Kern zutrifft, wenn es möglich wäre. Nämlich: Es gibt hier ein Stadtparlament, das Ihnen den Auftrag erteilt hat, in irgendeiner Form einen Abstand von 150 Metern möglich zu machen zwischen den Frauen, die dort Beratung suchen, und den Demonstrantinnen und Demonstranten, die ihnen vor Augen führen möchten, dass sie ihr Vorhaben oder auch diese Beratung missbilligen. Das ist der Auftrag. Jetzt haben Sie uns mit vielen Begründungen erklärt, warum dieser Auftrag nicht umsetzbar sei. Wir haben aber jetzt erfahren, dass er in Darmstadt umsetzbar zu sein scheint. Nun haben Sie auf Landes- und Bundesrecht verwiesen. Ich bin in Geografie eine ziemliche Niete, aber ich glaube, Darmstadt und Frankfurt liegen immer noch beide in Hessen. Insofern sollte es keine so großen Unterschiede geben. Also ist die Frage: Was unternehmen Sie, um dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung gerecht zu werden und das zu schaffen, was wir hier mehrheitlich gewünscht haben, nämlich eine Abstandsregelung von 150 Metern?
(Beifall) Ganz ehrlich: Ob Sie das Schutzzone nennen oder Abstandsgebot oder wie auch immer, das ist den meisten von uns ziemlich egal. Wir wollen nur einfach gerne, dass gesichert ist, dass die Frauen dort unbelästigt ihren Termin wahrnehmen können.
(Beifall) Stadtrat Markus Frank: (fortfahrend) Liebe Frau Busch, so ganz egal, welche gesetzlichen Grundlagen es gibt, darf es Ihnen nicht sein.
(Beifall) Die gesetzlichen Grundlagen, liebe Frau Busch, sind der Rahmen unseres Handelns. Jetzt kann die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragen, Dinge zu tun, aber ich muss Ihnen vorsichtig den Hinweis geben, dass nach § 85 HSOG die Versammlungsbehörde der Oberbürgermeister ist. Er hat die Arbeit an mich delegiert.
(Zurufe) Nein, Frau Busch. Ich möchte Ihnen nur ganz vorsichtig ein paar Hinweise geben. Die Versammlungsbehörde unterliegt aber nicht den Weisungen der Stadtverordnetenversammlung.
(Beifall) Sondern die Versammlungsbehörde, das ist Auftragsverwaltung, entscheidet völlig unabhängig. Stadtverordnete können sie nicht anweisen. Das ist Fakt. Es ist nicht möglich. Der zweite Irrtum, liebe Frau Busch: In Darmstadt - das habe ich eben erläutert, Sie haben es vielleicht nicht mitbekommen - gibt es keine Schutzzone. Die gibt es nicht. In Darmstadt sind sie genauso weit oder genauso wenig weit wie hier. Dort gibt es einen Stadtverordnetenbeschluss, und das war es. In Darmstadt gibt es nicht einmal eine Anmeldung für eine Demonstration. Wenn eine Demonstration nicht angemeldet ist, kann man nicht einmal Auflagen verfügen. Es gibt in Darmstadt also nicht mehr als einen Stadtverordnetenbeschluss. In Frankfurt sind wir weiter. Es gibt eine Anmeldung, und wir haben als Versammlungsbehörde dafür gesorgt, dass es einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Polen gibt, nämlich zwischen den Frauen, die ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, beraten zu werden - das haben wir hinbekommen -, und auf der anderen Seite das Demonstrationsrecht gewahrt werden kann. Wir sind also viel weiter als in vielen anderen Städten. Noch einmal: Jede Demonstration ist ein konkreter Einzelfall, den man sich sehr genau im Detail anschauen muss, und dann bekommen Sie auch gute Lösungen.
(Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1776 Stadtverordnete Stella Schulz-Nurtsch, SPD: Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dringlichkeitsanträge werden gestellt, wenn es dringlich ist und man sofort handeln muss. Dies haben die Fraktionen der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit erkannt. Sie haben die Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen und Ärzte, die Schwangerschaftskonfliktberatungen durchführen, sogar in einem Dringlichkeitsantrag beschlossen. Anlass war, wie sollte es anders sein, die von Abtreibungsgegnern angekündigten Demonstrationen und Mahnwachen vor diesen Einrichtungen. Als ich davon erfuhr, war mein erster Gedanke: Super, die haben es verstanden und handeln schnell und mutig, weil sie erkannt haben, dass es in erster Linie um den Schutz der Frauen geht, die in diesen schwierigen emotionalen Lebenssituationen sind. Dieser Antrag ist genau der richtige Weg. Von mir aus erst einmal Respekt und Danke nach Darmstadt.
(Beifall) Dort haben sogar die konservativen Fraktionen dem Antrag zugestimmt. Auch sie haben erkannt, dass man den betroffenen Frauen, die die Beratung aufsuchen müssen, zur Seite stehen sollte. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat vor Kurzem auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mitgeteilt, dass örtliche Behörden versammlungsrechtliche Auflagen im Umfeld von Beratungsangeboten machen können. Davon müssen wir jetzt auch hier dringend in Frankfurt effektiver Gebrauch machen.
(Beifall) Solange konservative Gesetze vorschreiben, dass Frauen diese Beratung durchführen müssen, solange muss der Staat auch dafür Sorge tragen, dass Frauen ohne Ängste und Unsicherheiten zu diesen Stellen freien Zugang haben werden.
(Beifall) Auch das Thema Anonymität wird bei diesem Sachverhalt völlig ignoriert und außer Acht gelassen. Wir müssen dringend verhindern, dass Frauen weiterhin von solchen radikalen Gruppen bedrängt werden.
(Beifall) Das Recht der Frauen auf sichere Beratung, das Recht der Frauen, Entscheidungen über ihren Körper treffen zu können und sie vor Bedrängung zu schützen, macht eine solche Maßnahme einfach notwendig. Nehmen wir uns ein Beispiel an Darmstadt und entscheiden uns auch für die Einrichtung einer Schutzzone, oder nennen wir es eine Abstandszone, von 150 Metern. Ist mir auch recht. Setzen wir unseren Beschluss endlich um. Das wäre eine mutige und fortschrittliche Entscheidung, die wir als SPD Frankfurt oder als Fraktion der SPD mutig und fortschrittlich, wie ihr uns alle so kennt, selbstverständlich weiterhin mittragen werden. Herzlichen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Frau Schulz-Nurtsch! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Baumann von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich will noch einmal die Forderung benennen, die die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung bereits im Herbst 2018 beschlossen hat, die viele Menschen hier in Frankfurt jetzt auch wieder beschäftigt. Aus meiner Sicht richtet sich diese Forderung - deswegen habe ich Sie, Herr Feldmann, mit in die Begrüßung eingeschlossen - auch an den Oberbürgermeister, der nach Aussagen des hessischen Innenministers und vielen anderen als oberste Ordnungsbehörde auch mit diesem Thema befasst ist. Die Forderung der Mehrheit der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung lautet: Richten Sie eine Schutzzone - oder wie auch immer Sie es nennen wollen - von ungefähr 150 Metern, auf jeden Fall ausreichend, um die Beratungsstelle der pro familia ein, um den freien und anonymen Zugang von Ratsuchenden zu unbeeinflusster Beratung sicherzustellen. Es tut mir leid, dass ich immer wieder dasselbe sagen muss. So ist das Gesetz, das steht darin. Zum fünften Mal stehen jetzt seit Aschermittwoch wieder für 40 Tage Abtreibungsgegner vor der pro familia. Sie beten, sie singen laut Lieder und sie zeigen große Plakate mit Fotos von Babys. Darauf steht dann ein Schriftzug "Lass mich leben". Wenn das einmal keine Belagerung ist, Herr Frank. Ich will die Fakten und die neuen Entwicklungen noch einmal zusammenfassen, die Sie noch mehr ermutigen können, andere Schritte zu gehen und anders mit diesen Mahnwachen umzugehen. Sie haben als Ordnungsdezernent nicht nur das Versammlungsrecht zu beachten und durchzusetzen, sondern Sie haben auch dafür zu sorgen, dass andere Gesetze eingehalten werden. Dazu zählt zum Beispiel das Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz, das anonyme, unbeeinflusste und ergebnisoffene Beratung vorschreibt.
(Beifall) Eigentlich müssten die Aufsichtsbehörden jetzt die Beratung bei der pro familia einstellen, weil bei einer Demonstration täglich von 10 Uhr bis 15 Uhr über 40 Tage hinweg von Anonymität nicht mehr die Rede sein kann. Es sind immer dieselben Leute in der Mahnwache und wenn da jemand zwei- oder dreimal hingeht, ist es nicht mehr anonym, um Himmels willen. Darüber müssen wir doch nicht diskutieren. Was Sie zu Darmstadt sagen, Herr Frank, ist unlogisch. Darmstadt wird aufgrund des Beschlusses der dortigen Stadtverordnetenversammlung eine Schutzzone von 150 Metern den Mahnwachen zur Auflage machen, sobald diese dort eine Demonstration anmelden. So ist es beschlossen. In Pforzheim ist es dem Ordnungsamt offensichtlich juristisch erfolgreich gelungen, zumindest bestätigt das das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass ein großer Abstand für die Mahnwachen verfügt wurde, die auch in Pforzheim vor der pro familia standen. Die müssen sich nun so weit wegstellen, dass sie außer Sichtweite der Beratungsstelle sind. Mahnwachen sind lernfähig. Ja, sie sprechen keine Frauen mehr an. Das ist seit dem Freiburger Urteil durch, das ist drei Jahre alt. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Baumann, Ihre Redezeit ist überschritten. Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: (fortfahrend) Schauen Sie sich den Bericht der Hessenschau vom vergangenen Montag an. Die Hessenschau hat die Mahnwachen gefilmt. Die Mahnwachen sind so laut, das hören und sehen Sie in ... Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Frau Baumann, Ihre Redezeit ist weit überschritten. Tut mir leid.
(Beifall) Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Schenk von der BFF-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für diejenigen, die der Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit nicht beiwohnen konnten, erlaube ich mir noch einmal, darauf Bezug zu nehmen. Wir hatten eine Beratung durch einen Vertreter des Rechtsamtes. Er hat uns noch einmal unter Hinweis auf die Hessische Gemeindeordnung klargemacht, dass es durchaus Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung geben kann, an die der Magistrat nicht gebunden ist. Um einen solchen Beschluss handelt es sich hier. Herr Stadtrat Frank hat noch einmal zu Recht auf die Stellung als oberste Versammlungsbehörde hingewiesen. Es gibt nun einmal die beiden widerstreitenden Interessen, nämlich der betroffenen Frauen auf eine anonyme Schwangerenkonfliktberatung und das Recht derjenigen, sich zu versammeln und gegen Abtreibungen zu demonstrieren. In dieser schwierigen Gemengelage hat der Stadtrat - und das finden wir in einer sehr ausgewogenen Art und Weise, lieber Markus Frank, nimm das als heutiges Geburtstagsgeschenk, dass wir dich an der Stelle so loben - die widerstreitenden Interessen mit der jetzigen Sachlage abgewogen und ist zu dieser Entscheidung gekommen. Wir sind der Meinung, es ist eine gute und richtige Entscheidung, die das Recht und die Interessen beider Parteien ausgewogen berücksichtigt. Deswegen, lieber Markus Frank, bleib diesem Neutralitätsgedanken, wie du ihn in dieser Entscheidung gepflegt hast, treu. Wir halten es für eine gute und richtige Entscheidung. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Vielen Dank, Herr Schenk! Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Dr. Schulz von der FDP-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP: Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Thema sind eigentlich die Argumente schon ausgetauscht. Die Frage der Frau Kollegin Schulz-Nurtsch hat aber seit letzter Woche Aktualität bekommen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nämlich entschieden, dass die Auflage, Abstand zu halten, im Zusammenhang mit den Mahnwachen durch die Kommune rechtmäßig erlassen werden kann. Ich begrüße diese Entscheidung, sie hat auch für uns Relevanz. Ich weiß aber auch, dass in einer Rechtsmittelinstanz die Karten vielleicht neu gemischt werden können. Aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zeigt, dass die juristischen Erwägungen, die den beiden FDP-Anträgen zugrunde gelegen haben und die hier beschlossen wurden, nicht so ganz abwegig waren. Sie werden immerhin von drei Berufsrichtern geteilt.
(Beifall) Zur Umsetzung der Auflage brauchen wir auch keinen neuen Beschluss, die jetzigen sind eindeutig. Die Stadtverordneten haben ihre Hausaufgaben gemacht. Die Hausaufgaben nicht gemacht haben der Ordnungsdezernent und der Oberbürgermeister.
(Beifall) Der Ordnungsdezernent betont gebetsmühlenartig die Versammlungsfreiheit. Das ist immer verdächtig, wenn Christdemokraten über Grundrechte sprechen, so ähnlich wie wenn die Sozialdemokraten über Finanzen reden.
(Zurufe) Es kommt auch immer auf die Interessenlage an. Bei den Klimaschutzdemonstrationen hört man aus Unionskreisen weniger von der Versammlungsfreiheit. Es wäre ehrlicher, wenn Sie sagen würden, dass Sie mit dem Thema offensichtlich Schwierigkeiten haben. Ich habe kein Problem, wenn ein Christdemokrat zum Schwangerschaftsabbruch anderer Meinung ist, ich habe aber Probleme mit Politikern, bei denen Worte und Taten diametral auseinanderdriften. Sie, Herr Oberbürgermeister, halten salbungsvolle Sonntagsreden über Frauenrechte, wollen sogar einen Feiertag einführen, unterschreiben pathetisch den Aufruf des Bündnisses für Frauenrechte. Sie sind aber als Oberbürgermeister nach der HGO originär für die Angelegenheiten des Versammlungsrechtes zuständig. Sie könnten das Heft des Handelns in die Hand nehmen und den Stadtverordnetenbeschluss umsetzen. Sie tun es aber nicht, sondern Sie stehlen sich aus der Verantwortung davon. Ich frage mich, wie lange Ihr grüner Koalitionspartner sich diese Verlogenheit noch bieten lässt. Ich danke Ihnen!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Oberbürgermeister Feldmann. Bitte schön! Oberbürgermeister Peter Feldmann: Ja, meine Damen und Herren, es gibt in dieser Frage eigentlich nur zwei Wege. Der eine Weg ist, dass ich die Zuständigkeit dem Fachdezernenten entziehe, dann kann ich das machen, was Frau Baumann möchte, dann liegt die Verantwortung wieder bei mir. Das geht relativ schnell, da kann ich jetzt rausgehen, unterschreibe einen Zettel und ab morgen kann ich das umsetzen. Jetzt haben wir einen Koalitionsvertrag, Frau Baumann, ich habe Sie in der Koalition und auch die Fachdezernentin sehr deutlich darauf angesprochen, ob Sie das möchten, und dann haben Sie gesagt, Sie möchten das nicht. So einfach ist die Welt nach der Hessischen Gemeindeordnung. Das heißt, es gibt einen Beschluss der Koalition, einen Vertrag, in dem steht drin, die Zuständigkeit liegt bei CDU-Dezernenten, Herrn Stadtrat Frank. Es hat nichts mit wegducken zu tun oder Standfestigkeit, sondern mit einem Vertrag, so ist das halt unter Koalitionspartnern. Die zweite Variante, die ich jetzt nicht empfehlen möchte, die Sie auch haben, auch daraufhin habe ich Sie angesprochen, ich mache das hiermit öffentlich, ist, dass das Stadtparlament beschließt, dass ich den Dezernenten anweisen soll. Auch diese Möglichkeit hat ein Parlament, dem ich mich beugen müsste, weil das Parlament durch Beschlüsse mit sehr konkreten Hinweisen natürlich maßgeblich ist, auch diesen Antrag habe ich von den GRÜNEN noch nicht gesehen. Mal schauen, wie das weitergeht, ich bin sehr gespannt und erwarte dann die Standfestigkeit, die Sie fordern, zuerst einmal von Ihnen selbst. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Frau Christann von der LINKE.-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Monika Christann, LINKE.: Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren! Und ewig grüßt das Murmeltier. Seit nunmehr circa 150 Jahren müssen schwangere Frauen es ertragen, dass frauenverachtende Männer über ihren Leib, ihr Leben und ihre Psyche bestimmen. Dies steht keinem Mann zu. Es steht auch keiner anderen Frau zu, ihre eigene andere Meinung zu der Frucht einer anderen Frau durchzusetzen.
(Beifall) Genau diese Verletzung der Selbstbestimmung einer Frau begeht der Ordnungsdezernent Herr Frank jeden Tag, an dem er bewusst versäumt, die Rat suchenden Frauen vor militanten Christinnen und Christen zu schützen, trotz des gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Wir haben hier schon oft genug darüber debattiert, dass es ein unbestrittenes Versammlungsrecht gibt, das es zu schützen gilt, ja, aber es gibt hier, wie in anderen Fällen auch, eine Abwägung, welches grundgesetzlich geschützte Rechtsgut Vorrang hat. Für Herrn Frank ist das körperliche und psychische Leben einer Frau ganz offensichtlich weniger wert. Damit verstößt er auch gegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz, das einer Rat suchenden Frau eine anonyme Beratung zusichert. Und es schützt ebenso das plurale Angebot existierender Beratungsstellen, das ist zudem in Gefahr, denn es wird nur vor der nichtkirchlichen pro familia demonstriert. Es wäre seine Aufgabe, das Bundesgesetz durchzusetzen. Mit der Verweigerung einer ausreichenden Schutzzone um pro familia verletzten Sie dieses Bundesgesetz in mehreren Punkten. Wo ist denn da Ihre Rechtstreue? Sie brechen doch das Gesetz, obwohl Sie immer von der Durchsetzung von Gesetzen reden. Aber wenn es um Frauen geht, hört die Befolgung und Durchsetzung des Bundesgesetzes wohl auf. Wenn man in der Beratungsstelle die lauten Gebete sogar bis in die rückwärtigen Büros hört, kann man nicht von Ausgleich reden. Die militanten Christinnen und Christen, die sich wie eine Pest inzwischen auch in Deutschland verbreiten, haben die Unterstützung von den Rechten und insbesondere von der katholischen Kirche, die gerade wegen der nicht enden wollenden vielen Missbrauchsfälle moralisch unglaubwürdig ist.
(Beifall) Herr Frank muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er lieber rechts Gerichtete unterstützt, als die individuellen gesetzlichen Rechte der schwangeren Frauen. Inzwischen haben wir, wie schon gehört, andere Städte, die das Bundesgesetz ernst nehmen, sowie einschlägige Urteile zu Schutzzonen. Erst am 28.02. hat das VG Karlsruhe geurteilt, dass sich die Demonstrierenden nur außerhalb der Sichtweite zum Gebäudeeingang aufhalten dürfen. Es hat weiterhin geurteilt, dass - Zitat aus der Presseerklärung - "die blockadeartige Versammlung in unmittelbarer Nähe der anerkannten Beratungsstelle das Beratungskonzept des Schwangerschaftskonfliktgesetzes nachhaltig beeinträchtigt. Dies stellt eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit da, welche die Beschränkungen rechtfertigt." Ich schätze, die CDU wird bei der nächsten Kommunalwahl ganz schön viele Stimmen verlieren und dafür werden wir auch sorgen, wir Frauen und Männer. Danke!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste Wortmeldung ist von Herrn Dr. Schmitt von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Christoph Schmitt, CDU: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Vielen Dank! Der Oberbürgermeister hat ja einen interessanten Vorschlag gemacht, dass wir jetzt hier in Kürze, wahrscheinlich regelmäßig, Abstimmungen haben werden. Das erinnert mich ein bisschen an das, was gerade in England stattfindet. Wenn ein Parlament abstimmt und das zu Sachen, die es überhaupt nicht entscheiden kann, dann führt das mitunter zu Pattsituationen. Letzten Endes ist es ganz einfach, wir streiten über zwei widerstreitende Grundrechte, die in diesem Fall hier entgegenstehen, dass eine ist das Recht auf Selbstverwirklichung oder auf Selbstbestimmung der Frau, das natürlich nicht gering zu achten ist, und das andere ist die allgemeine Versammlungsfreiheit. Nach unserem Dafürhalten hat unser Dezernent die einzig richtige Entscheidung getroffen, er hat die beiden Rechtsgüter gegeneinander abgewogen und er hat einen Weg gefunden, der beiden Seiten gerecht wird. Denn natürlich können die Frauen die pro familia-Beratungsstelle besuchen und natürlich steht das auch ihrer Anonymität nicht entgegen. Das ist natürlich nicht richtig, denn die Demonstranten wissen nicht, welche Identität die Frauen haben, die diese Stelle aufsuchen. Wenn das schon - allein die Tatsache, dass man jemanden eine Beratungsstelle besuchen sieht - die Anonymität aufheben würde, dann würde die Anonymität durch jeden Passanten aufgehoben werden, der dort vor dieser Tür steht, durch jeden Zeitungsleser, der dort auf einer Parkbank vor dem Palmengarten sitzt, durch jeden Mitarbeiter der KfW, der gerade rauskommt und sieht, wie eine Frau diese Beratungsstelle betritt. Das hat natürlich überhaupt nichts mit einer Einschränkung der Anonymität zu tun.
(Beifall) Und auch die Fälle Darmstadt und Pforzheim sind nicht vergleichbar. Die Stadtverordnetenversammlung von Darmstadt hat einen Beschluss gefasst, der nach unserer Rechtsauffassung nicht umsetzbar ist und wir müssen natürlich auch erst einmal abwarten, was Darmstadt daraus macht und was dann die Gerichte daraus machen. Auch das, was das VG Karlsruhe entschieden hat, ist nicht vergleichbar, denn, wenn Sie sich die Pressemitteilungen, das Urteil einmal anschauen, dann sagt es, die konkrete Gestaltung dieser Demonstration in der konkreten Situation durch ihre blockadeartige Einschränkung des Zugangs in unmittelbarer Nähe des Eingangs hat dazu geführt, dass man sich für einen größeren Abstand entschieden hat. Natürlich auch nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, die Hauptsacheentscheidung steht noch aus. Das ist überhaupt nicht vergleichbar mit der hiesigen Situation. Hier ist es so, dass ein paar Betende, die natürlich nicht jedem gefallen müssen - ich persönlich habe da auch einen bisschen anderen Geschmack -, in einer Entfernung von dem Eingang stehen, der ihre Sichtbarkeit und Hörbarkeit bereits spürbar einschränkt. Zumal auch mittlerweile Demonstrationen zwischendrin noch stattfinden und die letzten Endes völlig friedlich dort stehen und in keiner Weise die Frauen, die diese Beratungsstelle besuchen, belästigen oder in irgendeiner Art und Weise vom Zugang abhalten. Ich denke, vor diesem Hintergrund konnte der Magistrat gar nicht anders entscheiden und wir unterstützen unseren Dezernenten bei seiner Entscheidung. Vielen Dank!
(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die nächste und letzte Wortmeldung ist von Herrn Stadtverordneten Reschke von der AfD-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Horst Reschke, AfD: Herr Vorsteher, meine Damen und Herren! Die besten Drehbücher schreibt immer noch das Leben. Ich weiß nicht, wie es Ihnen heute gegangen ist, ich musste heute durch ein Pfeifkonzert hier ins Haus, war kurz vor einem Hörsturz. Während wir uns also darüber streiten, welchen Abstand betende Christen zu halten haben, wird man also hier unmittelbar behelligt. Nur einmal dazu.
(Zurufe) Aber ich möchte etwas anderes hier einbringen. In dem letzten Rechtsausschuss habe ich einen Begriff gehört, denn möchte ich unbedingt einmal hier nennen, damit er ins Protokoll kommt. Der Stadtverordnete Kliehm nennt diese Leute "Hassbeter". Ich wiederhole es noch einmal, "Hassbeter" werden diese Leute genannt. Christen, denen es darum geht, uns daran zu erinnern, dass wir im Grunde nur einen legalistischen Weg gefunden haben, Tötungen werdenden Lebens zu gestatten. "Hassbeter", ich will es auch noch einmal buchstabieren, einfach für das Protokoll: "H a s s" - so werden solche Leute genannt. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie noch das Sprachgefühl dafür aufbringen, zu merken, was hinter solch einem Begriff überhaupt steckt. "Hassbeter", das ist im Grunde der Hass, da zeigt sich der Hass, der auf andere projiziert wird, den man jetzt bei den anderen suchen will. Im Grunde ist es ein widerwärtiger Begriff, der zu Zeiten der Inquisition geeignet war, das Brennholz aufzuschichten, um da für Ordnung zu sorgen. Ihre ganze Diskussion, und mich wundert, dass die Juristen hier in dem Haus sich daran beteiligen, ist ein Streit um des Kaisers Bart, denn wer im Rechtsausschuss ... (Zurufe, Beifall) Die muss ich nicht haben, ich halte mich an das Gesetz. Hätte der Herr Kliehm - der lieber starke Ausdrücke benutzt, als sich wirklich einmal mit den Niederungen des Rechts zu beschäftigen, aber da hat er keine Ahnung von - zugehört, was der Amtsjurist im Rechtsausschuss vorgetragen hat, dann sieht es nämlich so aus: Diesem Stadtparlament ist völlig die Möglichkeit genommen, hier irgendwelche Anträge zu stellen, schauen Sie in § 50 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung. Wir haben gar nicht das Recht, vom Dezernenten oder vom Bürgermeister so etwas zu fordern, weil das als Auftragsverwaltung uns quasi entzogen ist. Es bleibt also nur der Hass dieser linken Seite und der Hass des Herrn Kliehm, statt sich einmal wirklich in die Niederungen des Rechts zu begeben. Vielen Dank!
(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. März 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.