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Mir wurde wiederholt berichtet, die von der Stadt mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragten Mitarbeiterinne

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Frage vom 10.10.2014, F 1769 Mir wurde wiederholt berichtet, die von der Stadt mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden ausschließlich das tun und andere Verletzungen der öffentlichen Ordnung vollkommen ignorieren; ja, sie würden solche beobachteten Vorkommnisse nicht einmal der Polizei melden. Daher frage ich den Magistrat: Stimmt es - wie mir gegenüber schon behauptet -, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tatsächlich die strikte Anweisung haben, ausschließlich Parksünder aufzuschreiben und keinesfalls bei sonstigen Missständen und Vergehen einzugreifen?

Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, Herr Stadtverordneter Amann! Es ist nicht zutreffend, dass die Bediensteten der Verkehrsüberwachung im Straßenverkehrsamt bei der Ausübung ihrer originären Tätigkeit Beobachtungen zu Missständen oder sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unberücksichtigt zu lassen haben. Ganz im Gegenteil. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind explizit aufgefordert, solche Beobachtungen unverzüglich der Funkleitstelle im Straßenverkehrsamt zu melden, damit von dort aus das Erforderliche veranlasst werden kann. Die Frage, warum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung nicht selbst tätig werden, lässt sich einfach erklären: Diese Bediensteten sind zwar nach § 99 HSOG als Hilfspolizeibeamte bestellt, diese Bestellung ist inhaltlich jedoch auf bestimmte Tätigkeiten reduziert. So können die regelmäßig zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzten Leiharbeitnehmer im Rahmen ihrer Bestellung als Hilfspolizeibeamte zwar Parkverstöße ahnden, eine Befugnis zur Anordnung von Abschleppmaßnahmen oder zu Weisungen gegenüber Verkehrsteilnehmern und darüber hinaus zur Ahndung sonstiger Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht jedoch nicht. Ich sehe hierin jedoch kein Problem, da, wie ich eingangs bereits erwähnt habe, durch eine entsprechende Anweisung gewährleistet ist, dass alle erkannten Missstände oder Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, denen nicht in eigener Zuständigkeit des Bediensteten begegnet werden kann, durch diesen Bediensteten unmittelbar zu melden sind und damit eine Abhilfe oder auch eine sanktionierende Maßnahme sichergestellt wird.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Amann. Bitte schön! Stadtverordneter Gregor Amann, SPD: (Zusatzfrage) Vielen Dank für diese Antwort. Das klingt erst einmal sehr gut. Hintergrund meiner Frage ist, dass Anwohner und Geschäftsleute im Bahnhofsviertel behaupten, die Parksünder würden dort stärker überwacht als die Drogenszene, und angeblich hätten Mitarbeiter schon gesagt, dass sie die Anweisung hätten, da nicht einzuschreiten. Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort - Sie sagen, dem ist nicht so - möchte ich Sie fragen, wie viele Fälle Ihnen bekannt sind, sagen wir einmal in den letzten sechs Monaten, in denen diese Mitarbeiter Drogendelikte, die jeder im Bahnhofsviertel beobachten kann, weitergemeldet haben und was daraus geworden ist. Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend)

Lieber Herr Stadtverordneter Amann, auch wenn ich sehr vieles auswendig weiß, werden Sie mir nachsehen, dass ich die Anzahl von solchen Beobachtungen nicht auswendig nennen kann. Ich setze mich selbstverständlich gerne mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung und werde nachfragen, wie viele solcher Meldungen eingetroffen sind. Ich möchte aber auf zwei Dinge hinweisen. Das eine ist, dass diese Beobachtung, dass Leute, die einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen, sagen, wieso ausgerechnet ich, keineswegs auf das Bahnhofsviertel beschränkt ist.

(Beifall) Mir wurden ähnliche Einschätzungen zugetragen aus dem Westend, aus Oberrad, aus Bergen-Enkheim, aus Kalbach - soll ich alle Stadtteile aufzählen? (Beifall, Zurufe) Das hat etwas damit zu tun, dass es natürlich niemandem passt, wenn er erwischt wird. Dann ist man schnell bei der Hand, wieso wird sich nicht um die entsprechenden anderen Leute gekümmert. Ich möchte aber auch auf etwas anderes hinweisen. Da wir beide kommunalpolitisch schon etwas länger tätig sind und beide auch das Bahnhofsviertel recht gut kennen, wissen wir auch ...

(Zurufe) Ja. Meine Damen und Herren, ich wohne im Gutleut und komme jeden Tag auf dem Weg in den Römer entweder über das Mainufer oder aber durch das Bahnhofsviertel zwangsläufig durch. Außerdem habe ich, wie manchem bekannt ist, ...

(Zurufe) Klaus Oesterling, können wir vielleicht einmal wieder zum Ernst des Themas übergehen? Liebe Renate Wolter-Brandecker, ich wollte tatsächlich auf das Thema der Drogenhilfe und der Arbeit mit Drogenabhängigen zu sprechen kommen. Weil, wie vielleicht einigen bekannt ist, das ein Thema ist, das ich jahrelang politisch in dieser Stadtverordnetenversammlung begleitet habe. Das Thema in diesem Bereich ist, dass gesagt wird, es müssen doch jetzt nur einmal die entsprechenden Drogenabhängigen angezeigt werden und der Drogenhandel verfolgt werden. Das ist ein Thema, seitdem ich hier Mitglied der Stadtverordnetenversammlung war und auch schon davor im Rahmen meiner Tätigkeit bei der AIDS-Hilfe, wo ich selbst die Drogenhilfe und die Arbeit mit Drogenabhängigen kennengelernt habe. Ich weiß sehr genau um die Brisanz dieses Themas. Ich weiß aber auch, dass es mit dem Motto "wir unterbinden jeden einzelnen Drogenhandel" nicht getan ist. Die Stadt Frankfurt ist genau in diesem Bereich bekanntermaßen seit mittlerweile langer Zeit äußerst erfolgreich unterwegs, und zwar mit einem abgestimmten Konzept, das genau alle Beteiligten von der Polizei über das Drogenreferat bis zur Sozialarbeit mit umfasst und durch welches ein abgestimmtes Vorgehen stattfindet. Ich habe nicht den Eindruck, dass daran, dass Hilfspolizisten, die zum Beispiel Pkw aufschreiben, die dort die Straßenbahn in der Münchener Straße behindern, nun die Lösung der Drogenproblematik im Bahnhofsviertel hängt, indem die nun auch in diesem Zusammenhang noch tätig werden. Ich glaube, man muss es etwas einordnen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage stellt Frau Stadtverordnete Rinn. Bitte schön! Stadtverordnete Annette Rinn, FDP: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, ich habe die Beobachtung gemacht, speziell in der Braubachstraße, dass da sehr häufig von den zuständigen Mitarbeitern die Parkverbote kontrolliert werden und gleichzeitig Menschen wie zum Beispiel Stadtverordneten mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig beinahe über die Füße gefahren wird. Wären sie in diesem Fall befugt, zum Beispiel zu sagen, erstens, das dürfen Sie nicht, und zweitens, das kostet jetzt Geld? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend)

Dazu zweierlei: Das Problem ist natürlich, bis in diesem Zusammenhang diejenigen, die tatsächlich dort einschreiten dürfen, dann vor Ort sind, ist üblicherweise die betreffende Person schon ein Stück weiter. Ich würde deswegen den folgenden Vorschlag machen, den ich selbst auch gelegentlich beherzige. Es schadet überhaupt nichts, wenn jeder "normale" Mitbürger - ich rechne in diesem Falle sowohl Stadtverordnete als auch Stadträte zu "normalen" Bürgern - dann einmal einem solchen Menschen sagt, verflixt nochmal, für Radfahrer ist die Straße da und für die Fußgänger der Gehweg. Ich glaube, das kann man durchaus auch selbst sagen und da fällt einem auch kein Zacken aus der Krone.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Gregor Amann

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Oktober 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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