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Laut Magistratsvorlage M 79/23 werden die Veranschlagungen für die Einzahlungen in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Einzahlungen in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Kita Frankfurt um jährlich 29,5 Millionen Euro zu erhöhen, während die Mittel für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen um den gleichen Betrag reduziert werden. Dies soll die sichere Finanzierung des Eigenbetriebs gewährleisten, ohne negative Konsequenzen für die nichtstädtischen Einrichtungen oder den Ausbau weiterer Betreuungsplätze zu haben.

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Frage an den Magistrat

Laut Magistratsvorlage M 79/23 werden die Veranschlagungen für die Einzahlungen in die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Kita Frankfurt in der Produktgruppe 20.02, Kontengruppe 71, um jährlich 29,5 Millionen Euro erhöht und im Gegenzug die Veranschlagungen für die Leistungen an die nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen in der Produktgruppe 20.03, Gr. 71, um jährlich 29,5 Millionen Euro reduziert.

Ich frage den Magistrat:

Wie rechtfertigt der Magistrat das Vorhaben, bei nichtstädtischen Kindertageseinrichtungen jährlich knapp 30 Millionen Euro einzusparen?

Antwort des Magistrats

Die Mittel für die Bezuschussung nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen waren in den letzten Jahren immer auskömmlich veranschlagt. Die Budgetreste waren zuletzt höher als der Mittelbedarf, was dem sich verlangsamenden Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen während der Pandemie und dem Fachkräftemangel geschuldet ist.

Diese Mittel werden nun für die Verschiebung zwischen den beiden Produktgruppen benötigt, um die sichere Finanzierung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zu gewährleisten. Für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen hat diese Mittelverschiebung keine negativen Konsequenzen, eben so wenig wie für den Ausbau weiterer Betreuungsplätze.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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