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Durch die sogenannte Fehlbelegungsabgabe soll vermieden werden, dass es im sozialen Wohnungsbau zu einer Fehlförderung k

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Fehlbelegungsabgabe soll sicherstellen, dass nur bedürftige Haushalte in geförderten Wohnungen wohnen. Die Einnahmen werden zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus verwendet, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und Modernisierungen zu unterstützen.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Durch die sogenannte Fehlbelegungsabgabe soll vermieden werden, dass es im sozialen Wohnungsbau zu einer Fehlförderung kommt. Nicht jeder, der in einer geförderten Wohnung wohnt, ist auch heute noch auf eine subventionierte Miete angewiesen. Die Einnahmen aus der Abgabe werden zweckgebunden zur Förderung im sozialen Mietwohnungsbau eingesetzt. Der Stadt stehen dadurch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, um sozialen Wohnraum zu schaffen oder beispielsweise auch Modernisierungen im Zusammenhang mit neuen Belegungsrechten zu fördern.

Ich frage den Magistrat:

Wie wird sichergestellt, dass die Fehlbelegungsabgabe erhoben wird, und wie setzt die Stadt die Einnahmen in welcher Höhe ein?

Antwort des Magistrats

Die Fehlbelegungsabgabe wurde zum Jahr 2016 wiedereingeführt.

Die Abteilung Fehlbelegungsabgabe im Amt für Wohnungswesen ist dafür zuständig, sämtliche Mieterinnen und Mieter, die mehr als zwei Jahre in einer öffentlich geförderten Wohnung leben, anzuschreiben und um die Offenlegung ihres Haushaltseinkommens zu bitten. Insgesamt betrifft dies mehr als 30.000 Haushalte in Frankfurt.

Anhand der eingereichten Unterlagen wird dann - gestaffelt nach Einkommensgrenzen - die Höhe der jeweiligen Fehlbelegungsabgabe für jeden Haushalt individuell berechnet und in der Regel für die Dauer von drei Jahren festgesetzt. Relevante Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Haushalts sind der Abteilung Fehlbelegungsabgabe mitzuteilen, woraufhin die Höhe der Fehlbelegungsabgabe entsprechend angepasst wird.

Mieterinnen und Mieter, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II/Bürgergeld, Wohngeld et cetera erhalten, werden von der Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe befreit. Auch Haushalte, deren Einkommen zwar über Sozialleistungsniveau liegt, müssen keine Fehlbelegungsabgabe zahlen, sofern ihr anzurechnendes Einkommen trotzdem noch unter einer bestimmten Grenze liegt.

Haushalte, die über dieser Einkommensgrenze liegen, zahlen eine gestaffelte Abgabe von 30, 55, 80 oder 100 - so genannter Höchstbetrag - Prozent, abhängig von der Höhe des jeweiligen anzurechnenden Einkommens. Die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel darf durch die Zahlung der Abgabe nicht überschritten werden.

Gemäß § 10 Absatz 1 Fehlbelegungsabgabegesetz fließt das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe jeweils der Gemeinde zu, die sie erhoben hat. Die Stadt Frankfurt hat in den Jahren 2016 bis 2022 nach Abzug der Verwaltungskostenpauschale insgesamt einen Ertrag von 21.396.686 Euro eingenommen und diese Mittel zum Erwerb von Belegungsrechten genutzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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