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Die Stadtverordnetenversammlung hat die Ertüchtigung der defekten Videoüberwachung an der Konstablerwache beschlossen. S

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Ertüchtigung der defekten Videoüberwachung an der Konstablerwache beschlossen, um Straftaten vorzubeugen und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen. Die Inbetriebnahme der Videoüberwachung steht jedoch noch aus, weshalb der Magistrat gefragt wird, wann diese wieder in Betrieb genommen wird.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Ertüchtigung der defekten Videoüberwachung an der Konstablerwache beschlossen. Sie ist ein zentraler Baustein zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Sie hilft, potenzielle Täter abzuschrecken, die Aufklärungsquote zu verbessern, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen und bei Notfällen schnell medizinische Hilfe zu holen. Die beschlossene Reaktivierung der Videoüberwachung ist jedoch noch immer nicht umgesetzt worden.

Ich frage den Magistrat:

Wann wird die Videoüberwachung an der Konstablerwache wieder in Betrieb genommen?

Antwort des Magistrats

Seit Mitte Juni ist der dritte, bislang noch ausstehende Maststandort an der Konstablerwache bautechnisch umgesetzt. Die Inbetriebnahme fällt in die Zuständigkeit der Landespolizei. Derzeit finden dort noch Abstimmungen mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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