Wie viele Ortsbeiratsanregungen zeigen, gibt es den großen Wunsch nach einer höheren Kontrolldichte von falsch geparkten
Zusammenfassung
Die Städtische Verkehrspolizei in Frankfurt am Main sucht nach Möglichkeiten, um den Abschleppvorgang effizienter zu gestalten, ohne auf den Abschleppwagen warten zu müssen. Dies soll die Kontrolle von falsch geparkten Autos verbessern und die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei optimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Wie viele Ortsbeiratsanregungen zeigen, gibt es den großen Wunsch nach einer höheren Kontrolldichte von falsch geparkten Autos. Momentan steht aber nicht genug Personal zur Verfügung. Wenn in Frankfurt Autos so geparkt sind, dass sie andere gefährden oder behindern - unter anderem auch Rettungswagen, Müllabfuhr - und abgeschleppt werden müssen, wartet die städtische Verkehrspolizei, SVP, bis der Abschleppwagen vor Ort ist. Dies kostet die Verkehrspolizei viel Zeit. In anderen deutschen Städten, zum Beispiel in Hamburg oder Nürnberg, muss die Verkehrspolizei nicht warten und kann ihre Zeit effizienter nutzen, um weitere Straßen zu kontrollieren. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten gibt es, damit die SVP den Abschleppvorgang nicht abwarten muss?
Antwort des Magistrats
In der Stadt Frankfurt am Main fallen für Abschleppmaßnahmen gestaffelte Kosten an, die davon abhängen, ob und wann der Fahrzeugführende vor Ort erscheint. Um dies rechtsverbindlich feststellen zu können, müssen Bedienstete vor Ort sein. Auch werden die Personalien des verantwortlichen Fahrzeugführenden aufgenommen. Die Personalien sichern hierbei die Zustellbarkeit der Kostenbescheide für die Abschleppmaßnahme. Ein weiterer wichtiger Vorteil von Personalien steht im Kontext mit der sogenannten unechten Halterhaftung im ruhenden Verkehr. Sofern der Fahrzeugführende bei einem Parkverstoß nicht bekannt ist, kann kein Bußgeldverfahren durchgeführt werden, sondern das Verfahren muss mit einem Halterkostenbescheid, § 25a StVG, abgeschlossen werden, der oft mit geringen Kosten verbunden ist. Neben diesen administrativen Aufgaben nimmt der Bedienstete vor Ort gegebenenfalls Verkehrssicherungsmaßnahmen wahr und trägt als Amtsperson für die korrekte Durchführung der Abschleppung Sorge. Ferner ist er in der Lage das Abschleppunternehmen anzuweisen das Kfz auf einen anderen Stellplatz umzusetzen, rechtliche Verpflichtung zur Wahl des mildesten Mittels.
Bereits jetzt werden Abschleppmaßnahmen und deren Gebühren häufig zum Anlass von Verwaltungsrechtsverfahren genommen, die häufig nur aufgrund des Umstandes, dass eine Amtsperson anwesend war, positiv geregelt werden konnten. Die Abschleppmaßnahme ist eine hoheitliche Maßnahme, die aus vorgenannten Gründen bis zum Ende zu begleiten ist.
Ferner bedarf es eines Bediensteten vor Ort, der auch die Abschleppmaßnahme an sich überwacht, um Schäden, die während des Abschleppvorgangs an teilweise schwer zugänglich abgestellten Kfz entstehen, protokollieren zu können beziehungsweise rechtssicher zu belegen, dass vorhandene Schäden am Fahrzeug nicht auf den Abschleppvorgang zurückzuführen sind.
Dessen ungeachtet steht die Städtische Verkehrspolizei im Kontakt mit Hamburg und Nürnberg und wird deren Erfahrungen evaluieren und das eigene Vorgehen gegebenenfalls anpassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.