Das Förderpogramm „Kultur-Invest“ der Bundesregierung hat das Ziel, „in die Jahre gekommene“ Kultureinrichtungen und Den
Zusammenfassung
Das Förderprogramm "Kultur-Invest" zielt darauf ab, Kultureinrichtungen und Denkmäler zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, die Paulskirche und das geplante "Haus der Demokratie" für eine Förderung in Betracht zu ziehen, um deren Erhalt zu sichern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Das Förderpogramm "Kultur-Invest" der Bundesregierung hat das Ziel, "in die Jahre gekommene" Kultureinrichtungen und Denkmäler zu erhalten. Fördermittel waren bis spätestens zum 16. Juni 2023 abrufbar.
Ich frage den Magistrat:
Welche Frankfurter Einrichtungen und Denkmäler kommen für eine solche Förderung in Frage, und welche wurden für das Förderprogramm angemeldet?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Korenke!
Bis zum Zeitpunkt des Fristablaufs zur Antragsstellung sind dem Magistrat keine Förderanträge aus dem Programm bekannt geworden, die die Zielanforderungen repräsentieren könnten. Sollte das Programm in den kommenden Jahren fortgesetzt werden, erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt eine erneute Prüfung zu potentiell förderfähigen Projekten. Das geplante Um- und Ausbauprojekt "Paulskirche" inklusive der notwendigen Erweiterung um ein "Haus der Demokratie" wäre prädestiniert, aus dem KulturInvest-Programm gefördert zu werden. Der Magistrat ist darüber hinaus regelmäßig auch über den Hessischen sowie Deutschen Städtetag über Förderprogramme des Bundes und des Landes Hessen informiert und im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bestrebt, entsprechende Anträge - sofern unter die jeweilige Richtlinie subsumierbar - zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.